Gegen Schäuble hilft nur ein Quasi-Notstand
Dass der Innenminister nicht immer ein Experte für das Grundgesetz ist, daran hat sich die Bundesrepublik in ihrer über 50jährigen Geschichte schon gewöhnt. Dass ein Bundesinnenminister aber unbedingt Mord via Grundgesetzänderung legalisieren lassen will, ist eine neue Qualität in der Aushöhlung unserer Demokratie. Wolfgang Schäuble aber will genau das.
Stellen Sie sich mal vor, sie müssten die Entscheidung treffen, was zu tun ist, während ein von Terroristen gelenktes Passagierflugzeug beispielsweise den Funkturm in Berlin anfliegt, oder genau auf das Wohngebiet in Frankfurt zusteuert, das Einkaufszentrum in Hamburg oder München anvisiert, um dort seine verhehrende Wirkung zu entfalten. Stellen Sie sich mal vor, Sie wären der Mensch, der in diesem Moment dafür sorgen müsste, dass so wenig Menschen wie möglich zuschaden kommen, und dass gleichzeitig die Gesetzlichkeit Ihres Handelns sichergestellt ist. Ich kann mir vorstellen, dass größte Gewissensnot und eine garantiert falsche Entscheidung auf Sie warten würden, und auf mich auch in derselben Situation. Egal, welche Entscheidung Sie treffen, sie wird nachher kritisiert werden. Nach dem jetzt gültigen Recht dürften Sie als Innenminister keine Flugzeuge der Bundeswehr in Marsch setzen, um das Terrorflugzeug abschießen zu lassen. Das wäre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nämlich verfassungswidrig. Nach der Terrorkatastrophe würden Stimmen laut werden, die Ihnen vorwerfen würden, tatenlos zugesehen zu haben, dass Menschen umgebracht wurden, obwohl Sie die Möglichkeit zu ihrer Rettung gehabt hätten. Und vermutlich würde auch Ihr eigenes Gewissen Ihnen ähnliches sagen. Denn Sie haben damit auch nicht den Passagieren des Terrorflugzeuges das Leben gerettet, defacto also nichts gewonnen außer Ihren Prinzipien und der Rechtstaatlichkeit.
Es mag sein, dass sich unser derzeitiger Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ähnliche Gedanken macht. Seine Pläne für einen Quasi-Verteidigungsfall gehen allerdings so weit, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz mit allen Mitteln umgehen zu wollen. Schäuble ist offenbar der ansicht, wenn man der Bundeswehr erlaube, terrorverdächtige Flugzeuge einfach abzuschießen, würde man Leben am Boden schützen und damit durch die Verhinderung des Terroranschlages eine gute Tat tun. Was Herr Schäuble aber nicht bedenkt ist die Tatsache, die für einen Bundesinnenminister selbstverständlich sein sollte, dass nämlich alle Menschen, ganz gleich, welche Eigenschaften und welchen sozialen Status sie haben, die Menschenwürde und das Lebensrecht in vollem Umfang für sich in Anspruch nehmen können. Selbst die Terroristen, die ein Flugzeug entführen, dürfen nicht fahrlässig und nur unter ganz besonderen Umständen in ihrem Lebensrecht eingeschränkt werden, und ihre persönliche Würde, ihren Status als Menschen, muss man auch nach ihrem Tode achten. Für den Bundesminister des Innern scheint das alles kalter Kaffee zu sein, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts versucht er dadurch zu umgehen, dass er einen “Quasi-Verteidigungsfall” einführt, der es ermöglichen soll, Terroristenflugzeuge als Grund für die Heranziehung des Kriegsvölkerrechts anzusehen. Im Kriegsvölkerrecht sind Angriffe, die konkrete militärische Ziele haben und nicht vollkommen außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit liegen nämlich erlaubt. Das möchte Schäuble nun auf die Terrorflugzeuge angewendet sehen.
Die ganze Materie ist natürlich sehr verzwickt. Wie ich am Anfang schon einmal sagte, hat jeder Entscheidungsträger in einem Augenblick, in dem ihm klar wird, was mit einem entführten Flugzeug angestellt werden soll, ein großes Problem. Deshalb gibt es aber nicht den einfachen Ausweg. Es nützt nichts, stereotyp zu behaupten, der Staat habe überhaupt kein Recht, auf das Leben von Menschen Einfluss zu nehmen und gegebenenfalls auch ihren Tod zu verursachen. Der Staat hat nämlich auch die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen, ja sogar das Leben aller Menschen. Dieser Interessenskonflikt führt zu einer seltsamen Lähmung die Schäuble unzulässigerweise aufheben will. Er teilt Leben in zwei Kategorien ein: Leben, dass unter gewissen Umständen geopfert werden muss, weil es zahlenmäßig kleiner ist und als Waffe missbraucht wird, das sind die Besatzung und die Passagiere des entführten Flugzeuges, und Leben am Boden, das als Opfer dieser Waffe ausersehen ist und in der Regel zumindest nach den absichten der Täter zahlenmäßig größer ist. Das sagt eine Menge über die Grundgesetztreue unseres Innenministers, ja über seine Meinung zum Wert des Lebens und zu den Aufgaben eines Staates. Nach seinen Vorstellungen muss der Staat wohl nicht vor allem human, sondern vor allem streng und eingreifend sein. Recht auf Leben genießt bei Wolfgang Schäuble nur, wer sich immer gesetzestreu verhält, brav ist, nicht aufmuckt und nicht zufällig im falschen Flugzeug sitzt. Minister haben eine hohe Verantwortung. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte man sich als Innenminister zunächst einmal genau durchlesen. Schließlich werden die Richter von unseren Steuergeldern dafür gut ausgebildet, dass sie auch die moralischen Werte, die unserer Verfassung innewohnen, erkennen, auslegen und verteidigen. Ein Urteilsspruch dieses Gerichts ist deshalb nicht vor allem ein Hemmschuh für aktuelle Machtpolitik, sondern ein Wert an sich, der nicht übergangen werden darf. Gegen einen Innenminister, der das Grundgesetz in unzulässiger Weise einschränkt und den Wesensgehalt der Menschenwürde und des Lebensrechtes antastet, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand. Schäuble führt zum Notstand, er will eine andere Verfassung, eine andere Grundordnung.
Natürlich hat das Verfassungsgericht die Gretchenfrage nicht beantwortet, und auch ich kann es nicht. Was soll man tun, wenn ein von Terroristen gelenktes flugzeug viele Menschen durch einen herbeigeführten absturz bedroht? Wenn bekannt ist, dass die Bundeswehr das Flugzeug unter keinen Umständen abschießen darf, dann werden sich Terroristen vom Schlage eines Mohammed Atta auch nicht durch Warnschüsse oder abdrängungsmaßnahmen beeindrucken lassen. Und verhandeln kann man mit diesen Leuten auch nicht. Dass die Situation schwierig ist, ist klar, und dass man durch einen Verzicht auf einen Abschuss kein Menschenleben rettet, ist bei realistischer Betrachtung eines solchen Falles ebenfalls klar. Trotzdem müssen die Prinzipien gewahrt bleiben, denn sie bilden das Fundament unserer auf Lebens und Freiheit basierenden Gesellschaft. Wenn wir uns mit Terroristen auf dieselbe Stufe stellen, haben wir nichts gewonnen, im Gegenteil. Es gibt derzeit keinen realistischen Ausweg. Sicher: Man kann das Personal an Bord einer Maschine verstärken und so dafür zu sorgen versuchen, dass eventuelle Entführer schon im Flugzeug überwältigt werden können. Aber eine solche Maßnahme bietet auch keine vollkommene Sicherheit. Sie würde aber dazu führen, dass der größtmögliche Schutz für unbeteiligte Menschen erwirkt wird, dass der Staat seine Aufgabe des Schutzes des Lebens ernst nimmt und gleichzeitig alles ihm Mögliche gegen terroristische Bedrohungen unternimmt.
Wolfgang Schäuble haben wir dazu nicht nötig, er verhindert eine solche Entwicklung eher mit seinen ständigen Versuchen, Freiheits- und Menschenrechte einzuschränken.
Copyright 2007, Jens Bertrams.