Webseitensperrungen beschränken die Kommunikationsfreiheit – Zum Umgang mit Internetsperren und Kinderpornographie

Den folgenden Kommentar habe ich für ohrfunk.de geschrieben. Er wurde heute in der Sendung „17-20, der Soundtrack zum Tag“ ausgestrahlt.

Der deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Internetseiten beschlossen. Endlich, so könnte man meinen, wird etwas gegen die übelsten Auswüchse dieser Gesellschaft unternommen und dem scham- und gesetzlosen Treiben der Kriminellen im Internet ein Ende gesetzt. Eine Maßnahme, die einer Umfrage des Kinderschutzbundes zufolge die Zustimmung von mehr als 90 Prozent der Bevölkerung besitzt. Solche Einmütigkeit ist selten. Warum aber wendet sich zum Beispiel der Verein „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (Mogis)“ so vehement gegen das neue Gesetz und bezeichnet es als Täterschutz? Warum warnt sogar der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages vor einer massiven Einschränkung der Kommunikationsfreiheit? Und warum um alles in der Welt bezeichnen einige Kritiker das Gesetz schlicht als Augenwischerei und populistischen Wahlkampf?

Kinderpornographie ist in meinen Augen ein furchtbares und unmenschliches Verbrechen, und man sollte alles menschenmögliche dagegen tun. Diese Selbstverständlichkeit erwähne ich, weil schon Andere wegen ähnlicher Äußerungen wie der, die ich zu tun gedenke, in die Ecke der Unterstützer der Kinderpornographie gedrängt werden. Denn zusammen mit den meisten Bürgerrechtlern und Datenschützern, dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, dem Verein der „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“ und den Fachverbänden der Internetprovider wende ich mich entschieden gegen die Sperrung von Internetseiten unter dem Vorwand, die Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen wirksam bekämpfen zu wollen.

Das neue Gesetz sieht eine geheime Sperrliste vor, die vom Bundeskriminalamt täglich aktualisiert und den Providern übermittelt wird. Diese führen dann die Sperrung der Seiten durch. Betroffen sind Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt und solche Seiten, die auf Seiten mit kinderpornographischem Inhalt verweisen. Was unter Kinderpornographie fällt, entscheidet das BKA täglich ohne Zutun der Justiz, also ohne richterliche Anordnung. Niemand kann nachprüfen, ob die Sperrung gerechtfertigt ist, denn die Sperrliste bleibt geheim. Und das Bundeskriminalamt ist nicht verpflichtet, nach einer gewissen Zeit überprüfen zu lassen, ob die Sperrung immer noch gerechtfertigt ist, oder ob ein Link auf eine möglicherweise pornographische Seite tatsächlich immer noch besteht. Wer einmal auf der Liste ist, könnte also immer auf der Liste bleiben. Schon allein wegen dieses massiven Eingriffs in die Zugänglichkeit von Informationen ist das Vorgehen abzulehnen. Aber es kommt noch besser: Die Art der Zugangssperren ist immer wieder in die öffentliche Kritik geraten. Man kann den Zugang zu Internetseiten sperren, indem man entweder die IP-Adresse sperrt, oder den sogenannten DNS-Eintrag ändert.
Wenn man die IP-Adresse einer Internetseite sperrt, ist die Seite auf normalem Wege tatsächlich nicht mehr erreichbar. Allerdings teilen sich heutzutage durch das sogenannte Shared Hosting viele Domains, also viele WWW-Adressen eine IP-Adresse. Ohrfunk.de beispielsweise ist unter der Adresse 82.165.74.105 zu erreichen. Das trifft aber beispielsweise auch auf die Domain horch-und-guck.de zu. Würde man nun diese Adresse sperren, weil auf ohrfunk.de ein pornographischer Inhalt versteckt wäre, könnte man auch horch-und-guck.de nicht mehr erreichen. Und wer unzensierte und nicht manipulierte Proxyserver im Ausland kennt, kann die Sperre ohnehin umgehen. Bleibt also nur noch die Sperrung, in dem man am sogenannten DNS-Eintrag herummanipuliert. Auf einem DNS-Server, das steht für Domain-Name-System, wird der Name einer Domain mit der zugehörigen IP-Adresse verbunden. In einem DNS-Eintrag steht also genau, wohin der Mensch, der www.ohrfunk.de aufruft, weitergeleitet werden soll. Man könnte also die großen Provider anweisen, alle Aufrufe einer bestimmten Seite auf eine IP-Adresse des BKA weiterzuleiten, wo dann ein sogenanntes Stopschild zu sehen ist, also eine Internetseite, auf der zu lesen steht, dass man im Begriff war, eine Seite mit kinderpornographischem Inhalt aufzurufen. Leider werden aber auch bei dieser Methode Dienste in Mitleidenschaft gezogen, die möglicherweise gar nicht betroffen sind. So könnte auch der Mail- oder Newszugang zu der betroffenen Domain gestört sein. Wenn dann jemand statt des Domainnamens die IP-Adresse des Servers aufruft, muss er ebenfalls auf das Stoppschild geleitet werden, was wiederum dazu führt, dass auch andere Domains von der Sperrung betroffen sind. Wenn man den DNS-Eintrag einer Domain ändert, kann jeder User diese Sperre leicht umgehen. Er braucht nur in seinem Betriebssystem einen festen DNS-Server einzustellen, der im Ausland steht und von den deutschen Behörden nicht zensiert werden kann. Schon sind die Seiten wieder zugänglich.
Es gibt also, wie die Länder, die solche Sperrungen schon eine Weile durchführen, zugeben, kein sicheres Rezept, es sei denn, so der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, man würde das Internet in Deutschland nach dem Vorbild Chinas umbauen und massiv zensieren. Das aber ist nach unserem Grundgesetz streng verboten, und Gott sei Dank dafür.

Der Hauptgrund meiner Skepsis und Ablehnung gegenüber dem eingebrachten Gesetzentwurf liegt allerdings in dem Vorwurf, der vom Verein der „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“ erhoben wurde. Die Sperrung von Internetseiten sei in Wahrheit Täterschutz, denn statt auf eine Löschung der Inhalte hinzuwirken, werden diese lediglich gesperrt, was man einfach umgehen könne. Studien und statistiken zeigen, dass die wenigen Webserver, die Seiten mit kinderpornographischem Inhalt anbieten, häufig in westlichen Ländern wie den USA, Australien, den Niederlanden oder Großbritannien zu finden sind. In diesen Ländern wäre es durch einfache Übereinkommen möglich, aus Deutschland heraus eine Löschung der Seiten und eine strafrechtliche Verfolgung der Seitenbetreiber zu erwirken. Das Bundesfamilienministerium geht aber nicht diesen Weg. Mann will unbedingt die löchrigen und fast wert- und nutzlosen Sperren durchsetzen, weil sich das im Wahlkampf so schön macht. Und die Provider, die genau wissen, dass es wenig nützt, machen mit, damit sie nicht ins gesellschaftliche und damit auch wirtschaftliche Abseits gedrängt werden. Es ist eine hervorragende Wahlkampfhilfe für die CDU, denn 90 Prozent der Deutschen befürworten die Internetsperren, wie die eben von mir bereits erwähnte Umfrage zeigt. Der Verein MOGIS allerdings hat ebenfalls eine Umfrage in Auftrag gegeben und wissen wollen, was die Deutschen lieber sähen: Internetseiten sperren oder in den Ländern, wo die Seiten gehostet werden auf eine Löschung drängen und die Leute, die solche Seiten betreiben strafrechtlich verfolgen. Auch hier waren über 90 Prozent Zustimmung zu verzeichnen, allerdings für die zweite, härtere Variante. Missbrauch mit den Missbrauchten, das ist der Vorwurf, den der Verein der Missbrauchsopfer gegen Internetsperren der Bundesregierung macht. Einfache Stammtischlösungen zur Unterdrückung missliebiger Meinungen und Webinhalte, so nenne ich das Vorgehen der Regierenden. Schon werden Forderungen laut, die Sperrung auf Pornographie insgesamt auszudehnen, auf bestimmte politische Meinungen, auf sogenannte Schockerseiten und andere – sagen wir- ungewöhnliche Webinhalte. Der Ort, der in den letzten Jahren zum bevorzugten Meinungsforum geworden ist, das Internet, soll reguliert werden. Kommunikation soll überwacht werden, sei es unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung, oder der Bekämpfung der Kinderpornographie. Jetzt, wo das Terrorargument sich allmählich verflüchtigt, braucht man neue Gründe, um die Sicherheitssysteme zu verschärfen, die Meinungsfreiheit einzuschränken und missliebige Anschauungen zu unterdrücken. Nahezu alle Fachexperten lehnen die Internetsperren ab. Die mit der Aufklärung von Internetverbrechen betrauten Kriminalbeamten sagen ohnehin, dass das WWW als Verbreitungsort kinderpornographischer Inhalte praktisch nicht genutzt wird, das Internet diene lediglich zur Kommunikation, nicht aber zur Verbreitung. Der Fachverband der Kommunikationsdienstleister will nicht die Rolle des Briefträgers übernehmen, der die Post seiner Kunden auch noch lesen muss. Und ich möchte in einem Land leben, in dem es auch künftig möglich ist, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren, wie es das Grundgesetz sagt, und in dem gleichzeitig wirklich wirksam gegen Kinderpornographie vorgegangen wird, und nicht nur auf dem Papier und zu dem Zweck, bei der bevorstehenden Bundestagswahl eine absolute Mehrheit zu bekommen.

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Autor: Jens Bertrams

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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5 Antworten zu Webseitensperrungen beschränken die Kommunikationsfreiheit – Zum Umgang mit Internetsperren und Kinderpornographie

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  4. Das Nest sagt:

    Ich finde auf jeden Fall die Methode der Löschung und strafrechtlichen Verfolgung der täterInnen natürlich besser. Aber ich muß sagen, daß diese ganzen Umfragen mit ihren Ergebnissen über 90 Prozent überhaupt gar nichts besagen. Klar würde jeder und jede gefragte öffentlich sagen, daß er oder sie das gut findet. Wäre ja schön blöd, wer’s anders macht! Und die beiden zur Verfügung stehenden Angebote sind ja auch so schön bequem: Variante eins: ich stimme zu, weil ich, obwohl ich auf Kinderpornos stehe, so was gefahrlos zustimmen kann, denn ich weiß die Regeln zu umgehen oder nutze andere Wege, oder ich nutze das nicht und kann darstellen, wie empört ich bin. Das muß alles auf die Provider und das BKA abgewälzt werden. die tun einfach nicht genug!

    Variante 2: Die ausländer müssen sich um das Problem kümmern. Dort stehen doch die Server! Nicht hier! auch bequem, wenn auch, wie bereits erwähnt, trotzdem effektiver als die Sperr-Regelungen.

    Aber wollen die Leute wirklich was über Kinderpornographie wissen? Wie wäre es mit Spenden für Seiten, die informativ darüber aufklären, woran man eventuell feststellen kann, ob so etwas vorliegt, entweder an den Kindern oder auch – oh gott, im eigenen Bekanntenkreis – an erwachsenen Personen! Was wollen wir über die Motive für Pädophilie wissen? Nix! Das ist krank, das gehört weggesperrt! auch so eine Aussage, für die sich sicherlich 90 Prozent Zustimmung finden lassen. Aber können wir bekämpfen, was wir nicht begreifen und durchschauen? Und wie immer nehme ich mich da nicht aus. auch ich reiße mich nicht darum, Beiträge im Radio einzuschalten, für die eine Vorschau gemacht wird und die von sexueller Mißhandlung, sei es von Kindern oder von erwachsenen, handeln. Zu ernst, zu schwer, kann man schlecht nach schlafen, läßt einen ja den ganzen Tag nicht wieder los! Und wir alle tragen unser Päckchen, und das meine ich nicht ironisch. Informieren sollten wir uns aber bei allem Widerwillen in Zukunft trotzdem, und dann können wir auch noch besser entscheiden, welche Gegenmaßnahmen wir favorisieren, Und vielleicht könnten wir dann auch selbst etwas tun. Das war jetzt aber etwas of Topic, denn, Jens, ich kann Deine Bedenken bezüglich klammheimlich verschärfter sicherheitsbedingungen und täterschutz natürlich trotzdem verstehen. Trotzdem wollte ich ein paar anmerkungen machen.

  5. Hi Nest, nur zu einem Punkt: Die Umfrage, ob man auf eine Löschung statt auf Internetsperren hinwirken soll, macht es überhaupt nicht einfach. Denn es sind immer noch die Deutschen, die dafür zuständig sind, die müssen es nämlich durchsetzen. Die Bundesregierung wäre gefragt, es müssten Verträge gemacht werden. Das Strafgesetz gilt nämlich für alle Deutschen, auch wenn sie sich im Ausland aufhalten, es gilt auch für alle Straftaten, die von Nichtdeutschen begangen werden und in Deutschland Auswirkungen haben. Also für eine Verfolgung müssten so oder so die Deutschen Behörden sorgen.

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