Analyse: Naziaufmarsch und Internetsperre, das Dresdner Drama ist vielschichtig

In Deutschland findet ein Naziaufmarsch statt, und zwar in Dresden am 13. Februar 2010, während die Internetdomain eines
gesellschaftlich breit angelegten Gegenbündnisses vom Landeskriminalamt Sachsen gesperrt wird.

Hierzu kann man viel Schreiben, aber zunächst einmal ist da nur Fassungslosigkeit. Fassungslosigkeit, dass Behörden der
Bundesrepublik Deutschland, des Staates also, der so viel aus der Hitlerdiktatur gelernt haben will, zum einen einen
Aufmarsch der Feinde dieser Demokratie und Freiheit zulässt, zum Anderen aber den Leuten, die diese Demokratie verteidigen,
die publizistische Grundlage entzieht. Dabei ist mir bewusst, dass es kein einfaches Thema ist. Trotzdem ergreift mich Scham
und Wut, als Deutscher, als Demokrat, als Antifaschist.

Erstmal der Sachverhalt: Am 13. Februar gedenkt Dresden der furchtbaren Bombardierung der Stadt vor 65 Jahren durch die
Alliierten, bei der schrecklich viele Menschen umkamen und unter Anderem die Frauenkirche zerstört wurde. Neonazis nehmen
dieses Datum schon seit Jahren zum Anlass, in Dresden an diesem Tag den größten Aufmarsch der Faschisten in Europa zu
inszenieren. Dagegen bildete sich das Bündnis Dresden-nazifrei.de, das
inzwischen auf der Seite www.dresden-nazifrei.com zu finden ist. Diesem Bündnis
gehören Bundestagsabgeordnete der Linken und der Grünen, Landtagsabgeordnete derselben Parteien, aber auch der SPD,
antifaschistische Organisationen und bekannte Künstler und Musiker wie Konstantin Wecker und Bela B. an. In seinem Aufruf
kündigt das Bündnis an, den Naziaufmarsch behindern und seine Durchführung möglichst verhindern zu wollen, natürlich
vollkommen gewaltfrei, z. B. durch Sitzblockaden und ähnliche Maßnahmen.

Jetzt wird es komplizierrt: Die Nazidemo ist genehmigt worden. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, denn das
Versammlungs- und Demonstrationsrecht gilt nun einmal für alle, wenn sie sich friedlich und ohne Waffen versammeln wollen.
Wer aber eine genehmigte Versammlung stört, insbesondere mit dem Ziel, den Abbruch dieser Versammlung zu erreichen, der
begeht eine Straftat. Je nachdem, welche Mittel er einsetzt, z. B. Sitzblockaden, kann es sich auch nur um eine
Ordnungswidrigkeit handeln. Der Aufruf zu solchen Blockadehandlungen oder Demonstrationsverhinderungen ist aber widerum
strafbar. Alles klar? Bei manchen Straftaten steht es im Ermessen der Behörden, ob sie sie verfolgen, oder manchmal bedarf es
sogar einer Anzeige als Voraussetzung. Nicht jedoch in diesem Fall: Die Strafverfolgungsbehörden sind, so die herrschende
Auslegung, zum Handeln gezwungen, wenn sie von einem solchen Aufruf Kenntnis erhalten haben. Also wurden zunächst die Räume
von Teilnehmern am antifaschistischen Bündnis durchsucht und Plakate und Flugblätter beschlagnahmt, und dann wurde der
Internetprovider der Domain www.dresden-nazifrei.de aufgefordert, die Domain zu sperren. Die Betreiber sind auf die im
Ausland gehostete Domain www.dresden-nazifrei.com ausgewichen.

Also zurück zum Anfang: Ein antifaschistisches Bündnis wird von deutschen Behörden internettechnisch außer Landes gezwungen,
während die Nazis zu tausenden durch Dresden marschieren dürfen? Ist da an unseren Gesetzen nicht etwas verkehrt? Herscht
hier nicht eine Ungerechtigkeit, die dringend beseitigt werden muss? Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das
Landeskriminalamt in Sachsen werden damit faktisch zu Helfern der Anhänger einer mörderischen und menschenverachtenden
Ideologie, auch wenn ich den Behörden keineswegs rechte Gesinnung unterstellen möchte, wie das reflexhaft in manchen linken
Kreisen wieder geschieht. Aber das tatsächliche Handeln läuft genau darauf hinaus. Sie schützen jene, die unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, und das kann einfach nicht hingenommen werden.

Wobei man schon zugeben muss, dass man sich in einem heftigen Dilemma befindet, wenn man die ganze Angelegenheit theoretisch
durchdenkt. Es geht im Kern um die Frage: Wer hat welche Freiheiten? Ist es nicht Grundlage unserer Freiheit, dass auch die
Andersdenkenden die Freiheit genießen? Unterscheidet uns nicht gerade eben das von den totalitären Regimen von links und
rechts? Bedeutet nicht gerade unsere Freiheit, dass wir aushalten müssen, dass es Menschen gibt, die von dieser selben
Freiheit nichts halten, aber eben jene Freiheit nutzen, das auch öffentlich zu sagen? Wehren wir uns nicht dagegen, dass nach
dem 11. September Freiheitsrechte massiv beschnitten worden sind, und fordern wir nicht gleichzeitig heute zur weiteren
Beschränkung dieser Freiheitsrechte auf? Dieser Frage müssen wir uns stellen, ganz gleich, zu welchem Ergebnis wir kommen,
aber wir müssen uns der Problematik bewusst sein. Sonst setzen wir allzu leicht die Freiheit aufs Spiel, kommen womöglich
noch so weit, dass die Freiheit nur so lange gilt, wie die Leute alle unserer Meinung sind. Was ist dann Freiheit? Man muss
sich darüber klar werden, dass man, wenn man das Verbot der Nazidemonstration fordert, eine Einschränkung der
Versammlungsfreiheit fordert, dass man eine bestimmte Gruppe von Menschen an der Ausübung der sonst von uns immer
verteidigten Rechte hindern will. Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ja, aber bitte nur für die, die unserer Meinung
sind. In diese Falle dürfen wir Demokraten auf keinen Fall gehen. „Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden“,
hat Rosa Luxemburg gesagt. Und ich füge hinzu: Das ist nämlich gerade das Wesen von Freiheit, denn es ist die Freiheit,
anders zu sein.

Und was folgt daraus? Zunächst einmal haben beide Gruppen und Bündnisse das Demonstrations- und Versammlungsrecht. Man könnte
eine der beiden Demonstrationen nur dann verhindern, wenn zu Gewalt aufgerufen würde, oder wenn eben gegen das
Versammlungsgesetz verstoßen würde. Es ist das Recht des antifaschistischen Bündnisses, die Meinung zu vertreten, dass der
Naziaufmarsch in Dresden eine Schande für Deutschland ist, und dass man ihn eigentlich verhindern müsste. Da bin ich übrigens
vollkommen derselben Ansicht, auch wenn sie dem Gesetz widerspricht. Ich nehme mir die Freiheit, der Meinung zu sein, dass
Nazis in Dresden nicht demonstrieren dürfen sollen. Solange diese Ansicht nicht mitt Gewalt durchgesetzt werden soll, solange
keine konkreten Maßnahmen getroffen werden, die Ordnung der Naziversammlung so zu stören, dass sie abgebrochen werden muss,
gibt es keine Handhabe gegen das antifaschistische Bündnis. Solange sind die Durchsuchungen und Internettsperrungen ein
Eingriff in das Demonstrations- und Versammlungsrecht der Demokraten und Antifaschisten, ein Eingriff, der umso schwerer
wiegt, weil von den Behörden die Rechte und Interessen der Nazis offenbar als wichtiger eingestuft werden. Dresden nazifrei hat in keiner Sekunde zur Gewalt aufgerufen, im Gegenteil. Aber
schon das Vorhandensein einer mächtigen, friedlichen Gegendemonstration mit Sitzblockade zum Beispiel kann dazu führen, dass
eine Versammlung, ohne tatsächlich aktiv behindert zu werden, nicht mehr in derselben Weise durchgeführt werden kann, wie sie
ursprünglich geplant war.

Diese Blockaden werden vom Bündnis übrigens als „ziviler Ungehorsam“ bezeichnet. In einem Punkt stimmt das: Es wird ganz
bewusst eine Gesetzesübertretung vorgenommen und eine Ordnungswidrigkeit begangen, und man nimmt ein Bußgeld in kauf. In
anderer Hinsicht stimmt es nicht, denn es ist der Naziaufmarsch, gegen den sich diese Aktion richtet, nicht staatliches
Handeln. Ziviler Ungehorsam aber richtet sich immer gegen bestehendes Recht oder seine Auswirkungen. Gegen welches Recht aber
sollte sich in diesem Falle der zivile Ungehorsam richten? Gegen die Zulassung des Naziaufmarsches? Also gegen die
Versammlungs- und Meinungsfreiheit? Sind das nicht genau die Rechte, die mit dem zivilen Ungehorsam als Teil der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung verteidigt werden sollen?

Ist die Wehrhafte Demokratie ein Ausweg? Vielen Linken rollen sich die Fußnägel auf, wenn sie den Begriff auch nur hören,
aber im Bezug auf die Nazis fordern sie genau das: Eine Demokratie, die ihre Rechte ihren Feinden nicht zuerkennt, sobald sie
mehr tun, als ihre Meinung in ihren Gedanken für sich zu behalten. Wehrhafte Demokratie meint nichts anderes, als dass
derjenige, der die Freiheiten der Demokratie nutzt, um diese Freiheiten einzuschränken oder abzuschaffen, das Recht auf eben
diese Freiheiten selbst verwirkt. Sollte man also Gruppen, bei denen man davon ausgeht, dass sie entgegen ihrer offiziellen
Verlautbarungen gegen die Demokratie handeln, das Demonstrations- und Versammlungsrecht absprechen? Denn es ist ja klar, dass
die Neonazis offiziell behaupten, auf dem Boden unserer Verfassung zu stehen. Und das Bundesverfassungsgericht hat ihnen
bislang das Gegenteil nicht beweisen können, wie man am gescheiterten NPD-Verbot sieht. Sollte man also unter Hinweis auf den
Schutz der Demokratie oder der Menschenrechte auch ohne Verbot einer legalen Partei oder Organisation das Versammlungsrecht
absprechen? Das wäre so, als ob man die Linkspartei wegen ihrer Abstammung an Versammlungen und Demonstrationen hindern
würde. Oder man könnte auch den 11. September und die Behandlung der Muslime heranziehen. Nein: Ohne Beweise und
höchstrichterliche Urteile kann man die Nazidemo in Dresden mit Mitteln der Wehrhaften Demokratie nicht verhindern. Ich
persönlich bin der Meinung, dass rechtes Gedankengut, wie sehr es sich auch immer bemäntelt, der Demokratie schadet, und ich
bin der Meinung, dass sich die Demokratie und der Humanismus gegen ihre Feinde zur Wehr setzen müssen. Aber ich komme wieder
darauf zurück, dass unsere Menschenrechte ja unter Anderem eben dazu da sind, abweichende Meinungen vor staatlichem Handeln
zu schützen und ihnen einen Raum zu geben. Nur darf das eben nicht, wie in diesem Falle geschehen, zur Einschränkung der
Rechte derer führen, die fest zu dieser Demokratie und ihren humanistischen Grundwerten stehen. Ich halte daher die
Internetsperre und auch die Beschlagnahme derPlakate und Aufrufe für ungerechtfertigt und unverhältnismäßig. Die Toleranz
gegenüber undemokratischen Meinungen darf nach meiner Ansicht nicht so weit gehen, dass die Behörden zu ihren Handlangern und
Helfershelfern werden. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, wie man das rechtlich gerecht lösen soll. Ich weiß, dass ich
persönlich, aber das ist eben nur meine Meinung, nichts gegen ein Sonderrecht für Nazis hätte, ein Recht, dass ihnen zwar die
Meinungsfreiheit belässt, ihren Organisationen aber die Tätigkeit verbietet. Denn bei Neonazis kann man nun einmal davon
ausgehen, dass sie sich gegen die bestehende verfassungsmäßige Ordnung richten. Und jetzt kommt das paradoxe: Obwohl dies
meine Meinung ist, würde ich jederzeit als Demokrat für das Versammlungs- und Demonstrationsrecht aller Menschen eintreten,
solange diese Demonstrationen nicht mit Gewalt verbunden sind. Oder um es mit Voltaire zu sagen: „Ich mag Ihre Ansicht nicht,
aber ich würde mich jederzeit mit meinem Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“

Wenn Sie Zeit haben und eindrucksvoll beweisen wollen, dass die Mehrheit der Deutschen mit Nazis nichts am Hut haben will,
gehen Sie am 13. Februar nach Dresden und beteiligen Sie sich an den Aktionen der Antifaschisten. Sie können sich auf www.dresden-nazifrei.com über diese Aktionen informieren. Stehen Sie notfalls auch
durch die Zahlung eines Bußgeldes für unsere Demokratie ein, soweit sie das wollen und können.

Übrigens: Zur Domainsperrung gibt es einen interessanten Ausgangsartikel mit vielen Links auf www.netzpolitik.org.

© 2010, Jens Bertrams

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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