Recht auf Leben, Recht auf Sterben

Gehört zum unveräußerlichen Recht auf Leben auch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod? Darüber streiten sich seit Jahrzehnten nicht nur die Philosophen, sondern auch die Politiker, Vertreter der Kirchen und sogenannte fortschrittliche Humanisten. Eine eindeutige Antwort gibt es offenbar nicht.

In Deutschland wird am lautesten der christliche Standpunkt vertreten, verbunden mit dem Fingerzeig auf die Nazi-Zeit und die grausamen Euthanasieprogramme. Das Leben gehöre nicht dem Menschen, sondern Gott, heißt es, und nur er habe zu entscheiden, wann es gegeben und wann es genommen werde. In einigen Nachbarländern wie beispielsweise den Niederlanden und Belgien, rühmt man sich eines humaneren und fortschrittlicheren Umgangs mit dem Thema. Was für einen Sinn, was für eine Würde hat menschliches Leben noch, wenn es nur durch technokratisch inhumane medizinische Methoden aufrecht erhalten wird, und wenn es für den Betroffenen nur noch eine einzige Qual ist? Ist dann der erwünschte Tod nicht eine Erlösung? Ist das nicht menschlich und ethisch vertretbar und geboten? Sind die Christen nicht weltfremd mit ihrer Beharrung auf der Leidenspflicht des Einzelnen?

Ich selbst bin kein Christ. Doch als mir ein Freund aus den Niederlanden voller Dankbarkeit von der Sterbehilfe für seinen totkranken und schwer leidenden Vater berichtete, ergriffen mich zwiespältige Gefühle. Gewiss: Für diesen Mann wurde das Leiden verkürzt, er selbst und seine Angehörigen empfanden die Sterbehilfe als Bewahrung seiner Würde. Mein Freund empfand Erleichterung über die Hilfe und gleichzeitig Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen, dessen Entscheidung er aber akzeptierte. Doch ich kann mir Familien vorstellen, in denen Angehörige alte und kranke Menschen vorsichtig zu dieser Lösung drängen, um ihnen die jahrelange Last der Pflege zu ersparen. Und in Familien, wo das Verhältnis weniger gut ist als in der Familie meines Freundes, kann ich mir auch Neid und Habsucht vorstellen.

Wo fängt das eigene Entscheidungsrecht an, und wo hört es auf? Wenn nicht ein barmherrziger Gott über das Lebensende jedes Einzelnen entscheidet, sollen und können wir es dann einem Zufall, der Laune des Lebens überlassen?

Und dann ist da der Fall in Belgien, der mich zutiefst schockierrt und aufgewühlt hat. Belgien kennt das „Recht zu Sterben“, wenn Betroffene ein unzumutbares körperliches oder seelisches Leiden empfinden. Kurz vor Weihnachten 2012 ließen sich zwei 47jährige Zwillingsbrüder eine tödliche Injektion verabreichen, weil bei ihnen zusätzlich zur angeborenen Taubheit nun auch schnell voranschreitende Blindheit diagnostiziert wurde. Dies war für die beiden Männer, die bislang ihr Leben gemeinsam gemeistert hatten, offenbar so erschreckend, dass sie den Ausweg des staatlich sanktioniertten Freitodes wählten.

Vielleicht werden einige von Ihnen nun sagen, dass dies doch tatsächlich die beste Lösung ist, und dann antworte ich Ihnen, dass es genau das ist, was mich erschreckt. Taubblindheit ist zweifellos eine schwere Behinderung, aber es gibt heutzutage viele taubblinde Menschen, die ihr Leben mehr oder weniger selbstständig führen und konsequent die Hilfsmittel nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen. Sie können sich verständlich machen, mit Hilfe von Computern und Brailleschrift kommunizieren, oder mit Hilfe des Lormens, einer speziellen Gebärdensprache durch Berührung. Es ist für sie möglich, ein erfülltes Leben inmitten einer Familie oder eines Freundeskreises zu führen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Menschen ihrer Umgebung sich auf ihre Art der Kommunikation einlassen und dort Hilfestellung geben, wo sie nun einmal dringend erforderlich ist, im Straßenverkehr beispielsweise. Die beiden Männer aus Belgien aber haben für ihr Leben keine Perspektive mehr in dieser Gesellschaft gesehen, obwohl es diese Perspektive wohl gegeben hätte.

Das ist die grausame und negative Entwicklung die mit der Liberalisierung der Sterbehilfe einher geht. Wenn der Tod ein möglicher Ausweg ist, muss sich die Gesellschaft nicht mehr bemühen, für hilfsbedürftige Menschen das Leben weiterhin lebenswert zu gestalten. Schließlich hat man ja mit der eigenen beruflichen Karriere, mit persönlichen Beziehungen und immerwährenden Finanzkrisen genug zu tun. Sollen die Menschen, denen das Leben in dieser zunehmend komplizierten Welt immer schwerer wird, doch den Ausweg des würdigen Todes wählen. Viele Menschen scheinen das für human zu halten. In Wahrheit verstecken sich hinter der Fassade von Menschlichkeit die unmenschliche Hast, das aufgezwungene Streben des Vorwärtskommens und teilweise auch Gleichgültigkeit gegenüber in Not geratenen Mitmenschen. Der schmerzlose Tod für Schwerstbehinderte ist doch ein Ausweg, glauben manche, und vermutlich denken einige ganz leise auch an die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die man damit eindämmen kann.

Wenn wir ein Recht zu Sterben als gegeben annehmen wollen, und ich selbst will keineswegs so weit gehen, aber wenn wir so denken wollen, dann muss das Recht auf Leben immer den Vorrang haben. Das Recht auf den Tod muss ein Ausnahmerecht sein, nachdem alle Möglichkeiten für ein menschenwürdiges Leben ausgeschöpft sind. In Belgien hat die Gesellschaft versagt. Sie hat es nicht vermocht, zwei verzweifelten Männern die möglichen Lebensperspektiven aufzuzeigen und es ihnen zu ermöglichen, in ihrem gewohnten Umfeld ein Leben in Würde zu führen. Man hat ihnen den Weg eröffnet, der ihnen die größte Kostbarkeit nahm, die man sich überhaupt vorstellen kann: Das Leben selbst. Dies ist ein Dammbruch, den wir noch kaum ermessen können. Künftig wird es irgendwo auf der Welt, und sei es vorerst nur in Belgien, möglich sein, Menschen wegen einer Behinderung zu töten, die weder körperlich noch seelisch so schwerwiegend ist, dass ein gut organisiertes aber erfülltes Leben nicht mehr möglich wäre. Diese beiden Männer hätten in ihrer eigenen Wohnung leben, sich ihre Mahlzeiten zubereiten, Zeitung lesen können, es wäre ihnen mit einem gewissen Aufwand möglich gewesen, mit jedem Menschen in Kommunikation zu treten, und mit entsprechender Unterstützung hätten sie ihre Einkäufe erledigt, einen Beruf ausgeübt und ihren Lebensunterhalt verdient. Dies alles ist ihnen nun nicht mehr möglich, weil man ihnen das Recht auf Leben mit entsprechender Unterstützung verweigerte, weil man ihnen keine Perspektiven bot. Dies ist ein Skandal, über den man sich empören kann, vor allem macht diese Entwicklung aber angst. Wann wird es so weit sein, dass man blinden Menschen das lebensrecht verweigert, weil die Stöcke und das Mobilitätstraining zu teuer sind? Wann wird man gehörlosen Menschen den Tod empfehlen, weil ja ohnehin nicht jeder Mensch die Gebärdensprache kann, und weil Gebärdensprachdolmetscher einen großen, teuren Aufwand darstellen?

Ich sage und bitte euch: Wehret den Anfängen und schützt das Lebensrecht kranker und behinderter Menschen!

 

Nachtrag: Nach und nach werde ich hier Links einfügen.

 

Ein Beitrag aus dem Spiegel

 

Nachtrag 2: Nach einer Twitterdiskussion sehe ich mich zu einer Klarstellung genötigt. Ich kann nicht beweisen, dass die beiden Brüder aufgrund mangelnder Hilfeleistung durch Politik und Beratungsstellen den Freitod wählten. Ich habe das lediglich angenommen, weil die taubblinden Menschen, die ich kenne, ihr Leben durchaus meistern und es als lebenswert empfinden. Außerdem hat mich ein Kommentar auf den Bericht von der erfolgten Sterbehilfe schockiert, indem es hieß, es sei die beste und humanste Lösung für „solche Menschen“. Ich habe in keiner Weise ein schuldhaftes Verhalten von Personen oder Institutionen in diesem speziellen Fall suggerieren wollen.

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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4 Antworten zu Recht auf Leben, Recht auf Sterben

  1. Ute sagt:

    „weil man ihnen das Recht auf Leben mit entsprechender Unterstützung verweigerte, weil man ihnen keine Perspektiven bot. “

    Hast du mal bitte einen Link, was da genau passiert ist? Hat da wirklich jemand aktiv Hilfe und Unterstützung verweigert?

  2. ’nabend Jens,

    mich hat dieser wier sehr gut geschriebene Artikel sehr erschüttert. Wenn man bedenkt, dass heute schon bezogen auf ungeborenes Leben der Kostendruck, den Behinderung auf die Sozialsysteme ausübt, auf die Eltern und teilweise auf das medizinische Personal abgewälzt wird, ist ein Ende nicht abzusehen. In einem Feature von Dok5, in dem es um Transplantationsmedizin ging, wurde der Fall einer Frau geschildert, die nach eine Schlaganfall stark behindert war, die sich das Recht erstritten hat, das sie sterben durfte und danach ihre Organe gespendet werden konnten. Beides wurde ihr gewährt. Ich bin mir nicht sicher, ob es ein Fall aus Belgien oder den Niederlanden war. Dieser Fall wurde von den Juristen und Ärzten sehr sorgfältig geprüft. Doch inzwischen hat es mehrere ähnliche Fälle gegeben, die dann aber schon viel nachlässiger geprüft und durchgeführt wurden. Kommen wir noch dahin, dass Menschen aus Mangel an Information und Perspektiven, Geldgier oder Neid sterben zu menschlichen Ersatzteillagern werden? Währet den Anfängen!!!!

    Alles erdenklich Gute für dich!

    Liebe Grüße

    Christiane

  3. @Ute: Nach der Debatte habe ich eine Ergänzung verfasst, aber den Ursprungstext stehen lassen, damit man die Debatte nachvollziehen kann. Ich bin da wohl etwas übers Ziel hinausgeschossen, wollte niemanden verdächtigen.

  4. Lieber Jens,
    Deinen Text finde ich sehr wichtig und gut. Erinnern möchte ich an eine Äußerung des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Missfelder, der Zahlungen von Krankenkassen für künstliche Hüftgelenke auf ein Höchstalter beschränken wollte. In diesem Zusammenhang fiel seinerzeit die Formulierung „sozialverträgliches Frühableben“.
    Leider sind Menschen in dieser neoliberal geprägten Gesellschaft längst zum Kostenfaktor geworden. Selbst sehr vorsichtiger Druck zum „Freitod“ entsteht da sehr leicht. Manche machen ihn sich sogar selbst, weil sie Angehörige nicht belasten wolen.
    Welche Vorwürfe aber würde ich mir machen, wenn ein Angehöriger von mir diesen Weg wählen würde? Was würde das für mein Gewissen bringen?
    Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Dazu gehört auch das Recht, diesem Leben freiwillig ein Ende zu setzen.
    Aber alle anderen Menschen haben die Pflicht, ihm beim Weiterleben zu helfen, wenn sie von seiner – für ihn ausweglosen – Situation erfahren. Der Artikel 1 des Grundgesetzes lautet nicht ohne Grund „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
    Geschrieben wurde dieser wichtigste Leitsatz unter dem Eindruck der Nazi-Diktatur, der Euthanasie und der Abstempelung von Menschen als angeblich „lebensunwertes Leben“. An der kleinen Mia sehe ich aber, wie fröhlich ein schwerst mehrfachbehindertes Kind sein kann, das nicht sprechen und nicht laufen, nicht allein auf Toilette gehen und sich nicht einmal ohne Gefahr hochheben lassen kann.
    Ihr, die Ihr ein Lebben als „lebensunwert“ einschätzt, wisst doch oft gar nicht, wie es wirklich ist! Wir, die wir Situationen als ausweglos empfinden, denken oft nicht genug darüber nach, wie es sein könnte und was wir dafür tun müssen.
    Das Leben ist ein Geschenk, das man sich jeden Tag selber macht. Viel hängt von einem selber ab, wie schön und wertvoll dieses Geschenk wird.
    Das Leben ist eine Aufgabe, die zu bewältigen stark machen kann. Die Aufgabe des Lebens darf nur der allerletzte Schritt sein. Der muss vollkommen freiwillig erfolgen und ohne jeden – auch noch so sanften – Druck.
    fjh

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