Was ich gerade gelesen habe, vermag ich kaum zu Glauben. Das Bundesverfassungsgericht muss sich noch einmal mit der Bundestagswahl befassen, und zwar schnell.
Grund dafür ist der plötzliche Tod einer NPD-Direktkandidatin in Dresden, weswegen dort die Wahl 2 Wochen später, also am 2. Oktober, stattfindet. Der Bundeswahlleiter hat angekündigt, dass er trotzdem das bis dahin bekannte Wahlergebnis am Wahlabend verkünden will. Doch es hat einige Eilanträge beim Verfassungsgericht gegen diese Absicht des Bundeswahlleiters gegeben. Die Verkündung des Wahlergebnisses könnte dazu führen, dass die Menschen in Dresden am 2. Oktober beeinflusst durch das Wahlergebnis taktisch wählen, hieß es aus Klägerkreisen. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, die Fälle noch in dieser Woche zu entscheiden, was auch notwendig ist.
Jetzt muss sich das höchste deutsche Gericht schon zum zweiten mal mit dieser Wahl auseinandersetzen. Erst hatte es klären müssen, ob die Bundestagsauflösung
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Über Jens Bertrams
Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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Hallo!
Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß das Wahlergebnis bereits am sonntag bekanntgegeben werden darf – das vorläufige natürlich. also ich hätte gern noch zwei Wochen ZItterpartie erduldet. Es wäre einfach fairer gewesen.