Gegen Schäuble hilft nur ein Quasi-Notstand

Dass der Innenminister nicht immer ein Experte für das Grundgesetz ist, daran hat sich die Bundesrepublik in ihrer über 50jährigen Geschichte schon gewöhnt. Dass ein Bundesinnenminister aber unbedingt Mord via Grundgesetzänderung legalisieren lassen will, ist eine neue Qualität in der Aushöhlung unserer Demokratie. Wolfgang Schäuble aber will genau das.

Stellen Sie sich mal vor, sie müssten die Entscheidung treffen, was zu tun ist, während ein von Terroristen gelenktes Passagierflugzeug beispielsweise den Funkturm in Berlin anfliegt, oder genau auf das Wohngebiet in Frankfurt zusteuert, das Einkaufszentrum in Hamburg oder München anvisiert, um dort seine verhehrende Wirkung zu entfalten. Stellen Sie sich mal vor, Sie wären der Mensch, der in diesem Moment dafür sorgen müsste, dass so wenig Menschen wie möglich zuschaden kommen, und dass gleichzeitig die Gesetzlichkeit Ihres Handelns sichergestellt ist. Ich kann mir vorstellen, dass größte Gewissensnot und eine garantiert falsche Entscheidung auf Sie warten würden, und auf mich auch in derselben Situation. Egal, welche Entscheidung Sie treffen, sie wird nachher kritisiert werden. Nach dem jetzt gültigen Recht dürften Sie als Innenminister keine Flugzeuge der Bundeswehr in Marsch setzen, um das Terrorflugzeug abschießen zu lassen. Das wäre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nämlich verfassungswidrig. Nach der Terrorkatastrophe würden Stimmen laut werden, die Ihnen vorwerfen würden, tatenlos zugesehen zu haben, dass Menschen umgebracht wurden, obwohl Sie die Möglichkeit zu ihrer Rettung gehabt hätten. Und vermutlich würde auch Ihr eigenes Gewissen Ihnen ähnliches sagen. Denn Sie haben damit auch nicht den Passagieren des Terrorflugzeuges das Leben gerettet, defacto also nichts gewonnen außer Ihren Prinzipien und der Rechtstaatlichkeit.

Es mag sein, dass sich unser derzeitiger Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ähnliche Gedanken macht. Seine Pläne für einen Quasi-Verteidigungsfall gehen allerdings so weit, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz mit allen Mitteln umgehen zu wollen. Schäuble ist offenbar der ansicht, wenn man der Bundeswehr erlaube, terrorverdächtige Flugzeuge einfach abzuschießen, würde man Leben am Boden schützen und damit durch die Verhinderung des Terroranschlages eine gute Tat tun. Was Herr Schäuble aber nicht bedenkt ist die Tatsache, die für einen Bundesinnenminister selbstverständlich sein sollte, dass nämlich alle Menschen, ganz gleich, welche Eigenschaften und welchen sozialen Status sie haben, die Menschenwürde und das Lebensrecht in vollem Umfang für sich in Anspruch nehmen können. Selbst die Terroristen, die ein Flugzeug entführen, dürfen nicht fahrlässig und nur unter ganz besonderen Umständen in ihrem Lebensrecht eingeschränkt werden, und ihre persönliche Würde, ihren Status als Menschen, muss man auch nach ihrem Tode achten. Für den Bundesminister des Innern scheint das alles kalter Kaffee zu sein, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts versucht er dadurch zu umgehen, dass er einen „Quasi-Verteidigungsfall“ einführt, der es ermöglichen soll, Terroristenflugzeuge als Grund für die Heranziehung des Kriegsvölkerrechts anzusehen. Im Kriegsvölkerrecht sind Angriffe, die konkrete militärische Ziele haben und nicht vollkommen außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit liegen nämlich erlaubt. Das möchte Schäuble nun auf die Terrorflugzeuge angewendet sehen.

Die ganze Materie ist natürlich sehr verzwickt. Wie ich am Anfang schon einmal sagte, hat jeder Entscheidungsträger in einem Augenblick, in dem ihm klar wird, was mit einem entführten Flugzeug angestellt werden soll, ein großes Problem. Deshalb gibt es aber nicht den einfachen Ausweg. Es nützt nichts, stereotyp zu behaupten, der Staat habe überhaupt kein Recht, auf das Leben von Menschen Einfluss zu nehmen und gegebenenfalls auch ihren Tod zu verursachen. Der Staat hat nämlich auch die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen, ja sogar das Leben aller Menschen. Dieser Interessenskonflikt führt zu einer seltsamen Lähmung die Schäuble unzulässigerweise aufheben will. Er teilt Leben in zwei Kategorien ein: Leben, dass unter gewissen Umständen geopfert werden muss, weil es zahlenmäßig kleiner ist und als Waffe missbraucht wird, das sind die Besatzung und die Passagiere des entführten Flugzeuges, und Leben am Boden, das als Opfer dieser Waffe ausersehen ist und in der Regel zumindest nach den absichten der Täter zahlenmäßig größer ist. Das sagt eine Menge über die Grundgesetztreue unseres Innenministers, ja über seine Meinung zum Wert des Lebens und zu den Aufgaben eines Staates. Nach seinen Vorstellungen muss der Staat wohl nicht vor allem human, sondern vor allem streng und eingreifend sein. Recht auf Leben genießt bei Wolfgang Schäuble nur, wer sich immer gesetzestreu verhält, brav ist, nicht aufmuckt und nicht zufällig im falschen Flugzeug sitzt. Minister haben eine hohe Verantwortung. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte man sich als Innenminister zunächst einmal genau durchlesen. Schließlich werden die Richter von unseren Steuergeldern dafür gut ausgebildet, dass sie auch die moralischen Werte, die unserer Verfassung innewohnen, erkennen, auslegen und verteidigen. Ein Urteilsspruch dieses Gerichts ist deshalb nicht vor allem ein Hemmschuh für aktuelle Machtpolitik, sondern ein Wert an sich, der nicht übergangen werden darf. Gegen einen Innenminister, der das Grundgesetz in unzulässiger Weise einschränkt und den Wesensgehalt der Menschenwürde und des Lebensrechtes antastet, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand. Schäuble führt zum Notstand, er will eine andere Verfassung, eine andere Grundordnung.

Natürlich hat das Verfassungsgericht die Gretchenfrage nicht beantwortet, und auch ich kann es nicht. Was soll man tun, wenn ein von Terroristen gelenktes flugzeug viele Menschen durch einen herbeigeführten absturz bedroht? Wenn bekannt ist, dass die Bundeswehr das Flugzeug unter keinen Umständen abschießen darf, dann werden sich Terroristen vom Schlage eines Mohammed Atta auch nicht durch Warnschüsse oder abdrängungsmaßnahmen beeindrucken lassen. Und verhandeln kann man mit diesen Leuten auch nicht. Dass die Situation schwierig ist, ist klar, und dass man durch einen Verzicht auf einen Abschuss kein Menschenleben rettet, ist bei realistischer Betrachtung eines solchen Falles ebenfalls klar. Trotzdem müssen die Prinzipien gewahrt bleiben, denn sie bilden das Fundament unserer auf Lebens und Freiheit basierenden Gesellschaft. Wenn wir uns mit Terroristen auf dieselbe Stufe stellen, haben wir nichts gewonnen, im Gegenteil. Es gibt derzeit keinen realistischen Ausweg. Sicher: Man kann das Personal an Bord einer Maschine verstärken und so dafür zu sorgen versuchen, dass eventuelle Entführer schon im Flugzeug überwältigt werden können. Aber eine solche Maßnahme bietet auch keine vollkommene Sicherheit. Sie würde aber dazu führen, dass der größtmögliche Schutz für unbeteiligte Menschen erwirkt wird, dass der Staat seine Aufgabe des Schutzes des Lebens ernst nimmt und gleichzeitig alles ihm Mögliche gegen terroristische Bedrohungen unternimmt.

Wolfgang Schäuble haben wir dazu nicht nötig, er verhindert eine solche Entwicklung eher mit seinen ständigen Versuchen, Freiheits- und Menschenrechte einzuschränken.

Copyright 2007, Jens Bertrams.


Technorati : Bundesverfassungsgericht, Flugzeugabschuss, Grundgesetzänderung, Quasi-Verteidigungsfall, Schäuble

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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6 Antworten zu Gegen Schäuble hilft nur ein Quasi-Notstand

  1. mona lisa sagt:

    Du selbst hast gesgt, die Gretchenfrage könne nicht beantwortet werden. Letztendlich führst du ebenfalls Werte an, die deiner Meinung nach auf jeden Fall immer und unter allen Umständen gewahrt bleiben müssen. Ja, du hast Recht – trotzdem muss die Frage erlaubt sein, wie und auf welche Weise das Leben anderer Menschen geschützt werden kann.
    Ich frage mich gerade, wenn ich in einer solchen Maschine sitze und keine Chance mehr habe, nach menschlichem Ermessen lebend herauszukommen, ob ich dann nicht mit einem solchen „Abschuss“ einverstanden wäre, dann nämlich würde mein Tod und der der anderen wenigstens ein noch größeres Übel verhindern, deswegen sicher nicht sinnvoll, aber weniger sinnlos sein.

  2. Hallo zusammen,
    ich denke, dass der Staat das Lebensrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht zur Disposition stellen darf. Eine Abwägung zwischen Leben und Leben darf es nicht geben!
    Sie müsste zudem meistens in sehr großer Eile erfolgen und sich in der Regel auf ziemlich vage Vermutungen stützen. Deswegen kann keine Verfassungsänderung sie formal legitimieren.
    Mein Kommentar dazu stützt sich auch auf das Karlsruher Urteil vom 15. Februar 2006. Darin haben die Richter alles Wesentliche gesagt: Betrachtete man die Insassen eines Flugzeugs als „Teil einer gefährlichen Waffe“, wie es einst Otto Schily zur Begründung seines damaligen Entwurfs eines sogenannten „Luftsicherheitsgesetzes“ tat, dann würde man sie von Menschen zu Sachen degeneriren, entschieden die Bundesverfassungsrichter richtigerweise.
    Im Krisenfall steigen schon jetzt je zwei Kampfjets einer der beiden „Alarm-rotten“ der Bundes-Luftwaffe auf. Sie würden versuchen, ein Flugzeug abzudrängen und zur Landung zu zwingen. Das halte ich auch für angemessen.
    Im Übrigen ereignen sich wohl alle paar Monate solche Vorfälle. Wüssten irgendwelche Minister jetzt, dass sie ein Passagierflugzeug ungestraft abschießen dürfen, dann wäre ich mir nicht sicher, ob das nicht vielleicht einmal voreiligerweise geschähe.
    Deswegen darf es keine solche Ermächtigung geben!
    Liebe Grüße
    fjh

  3. Schäubles Vorschlag ist ein weiter Sieg der Attentäter des 11.9.2001. Nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ wird Leben gegen Leben abgewogen. Schäuble übernimmt damit die Denkweise der Terroristen.
    Genauso verhält sich die US-Regierung in Guantanamo.

  4. toberbossel sagt:

    Hallo, zusammen,

    eine Perspektive, die ebenfalls in die Bereiche Würde und Menschlichkeit hineinspielt wurde hier nicht erwähnt.

    Ich wurde vor sechs Jahren, als der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolph Scharping nach den Anschlägen des 11. Septembers andachte, entführte Passagiermaschinen abzuschießen gefragt, wie das für jemanden sei, der den Befehl zum Abschuss geben müsse, also in der Luftwaffe an der entsprechenden Stelle sitzt. Ich habe darauf geantwortet, dass der Befehl zum Abschuss einer solchen Maschine leicht zu geben sei, aber es wohl für die ausführenden Kampfjet-Besatzungen schwerer sei, ihn auszuführen, wenn sie auf ein im Flug an sich wehrloses, mit hunderten von unbestreitbar unschuldigen Menschen besetztes Flugzeug feuern müssten, das sie nicht nur als Punkt auf dem Radarschirm, sondern – für sie persönlich – schlimmstenfalls mit eigenen Augen sehen und die vielen ovalen Fensterscheiben als Ausdruck vieler dahinter bangender Menschen empfinden müssen, in Gedank womöglich die ängstlichen Schreie von Männern, Frauen und Kindern hören können. Dann kommt der Summton: „Ziel erfasst!“ und der Pilot muss den Schalter für die Luft-Luft-Rakete betätigen, so lautet sein Befehl. Fälle wo Menschen, die in Erfüllung ihrer Pflicht andere Menschen getötet haben haben wir doch schon häufig, wenn es um Polizeibeamte geht, die sich in einer höchstgefährlichen Situation nicht anders behelfen konnten als scharf zu schießen und dabei einen Menschen töteten. Diese Beamten mussten und müssen danach nicht selten psychologisch betreut und wieder aufgebaut werden, einige quittieren nach einem solchen Vorfall sogar den Dienst.

    Gut, Soldaten sind dazu da, unter Einsatz ihres Lebens und sehenden Auges darauf gefasst, andere Menschen zu töten das Land, auf das sie einen Eid ablegten zu verteidigen. Dennoch bedauere ich schon mal jetzt jeden Luftwaffensoldaten, der in die befohlene Zwangslage geraten könnte, ein voll besetztes Passagierflugzeug nicht nur abzudrängen, sondern im Namen der kleineren Verluste, und weil die Passagiere ja eh sterben würden zu eliminieren. Sicher ist es einfach, eine Rakete auf ein Ziel abzufeuern, das keine Augen, keine Nase und keinen bekannten Namen hat. Aber wenn sich später herausstellt, dass die entführte Maschine nicht in den Frankfurter Messeturm, sondern nach Al-Weiß-nicht-wo entführt werden sollte, dann hat der betreffende Soldat nur einen Befehl ausgeführt, aber trotzdem gemordet, denn die Leben wären dann *vielleicht zu retten gewesen.

    Ich weiß zwar auch keine Patentlösung, die das Problem, was mit entführten und eindeutig als Waffe missbrauchten Maschinen zu geschehen hat außer, dass Vorbeugung immer der die bessere Therapie ist als der Holz- bzw. Stahlhammer. Es gibt bereits genügend alte und neue Richtlinien, wie entführungen von Maschinen verhindert werden sollen, z.b. die Kontrollen an Flughäfen, die Verriegelung der Cockpittür mit einer unaufbrechbaren Tür, eine evtl. Sicherheitsfunktion im Flugzeug, die Kollisionen mit Bodenobjekten abwehrt, ähnlich wie es bei dem schnellen, schwarzen Wunderauto K.I.T.T. aus der Knight-Rider-Serie eingebaut war, nämlich das die Maschine dann von einer „Life-preserve-Automatik übernommen und in eine sichere Höhe zurückgelenkt wird. Bewaffnetes Sicherheitspersonal an Bord, die sog. Skymarshals, werden ja schon regelmäßig auf allen US-Linien-Flügen eingesetzt, wenngleich auch hier die Gefahr besteht, dass Menschen sterben.

    Ich stimme jedem in diesem Diskussionsfaden zu, dass die Rechnung Leben gegen Leben nicht erlaubt ist. Sonst könnten wir ja gleich von „rationalen Transaktionen“ sprechen, dass zur Rettung tausender oder gar Millionen die Opferung einiger Hundert legitim sei. „Der Mensch“ betrachtet sich „dem Tier“ übergeordnet, weil er Dinge wie Achtung des Lebens, Ethik und Moral erfunden hat. Würden nun per Gesetz die Insassen einer entführten Passagiermaschine zu Bestandteilen einer Waffe degradiert, so würde „der Mensch“ sich wie eine Ameisenkönigin verhalten, die ihre Soldatinnen problemlos opfert, um den eigenen Staat zu erhalten. Wenn ein paar tausend dabei draufgehen, um den Millionen umfassenden Haufen zu schützen und / oder mit Nahrung zu versorgen, kein Problem! Die Königin legt dann einfach entsprechend viele Eier nach, um den Ausfall wettzumachen. Aber ein Mensch ist einzigartig. Stirbt er, kann tatsächlich davon gesprochen werden, dass eine ganze Welt mit ihm ausgelöscht wird, nämlich die Welt, in der er lebte, liebte, litt oder sich wohlfühlte.

    Vielen Dank dafür, dass ihr euch die Zeit nahmt, das hier zu lesen!

    Thorsten Oberbossel

  5. otti sagt:

    Schäubles angebliche Sicherheit will ich nicht. Sie ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sicherheit auf Kosten der Freiheit führt in den Abgrund.

  6. F. Gerlach sagt:

    „… ähnlich wie es bei dem schnellen, schwarzen Wunderauto K.I.T.T. aus der Knight-Rider-Serie eingebaut war, nämlich das die Maschine dann von einer “Life-preserve-Automatik übernommen und in eine sichere Höhe zurückgelenkt wird. “
    Wieso existieren solche SCHUTZMechanismen eigentlich immer noch nur in der Phantasie, während die Attentat- und TerrorismusMaschinerie schon in vollem Gange ist? Es wird so viel nachempfunden – gerade aus der Natur der Perleffekt usw.. Warum sollte so etwas nicht wenigstens annähernd möglich sein?
    Wäre es nicht allein schon der Abschreckungseffekt wert, denn funktioniert es, müssen diese Attentäter-Terroristen auch noch damit rechnen, gefasst, ausgefragt und womöglich – bei der Schwere einer solchen Absicht – gefoltert zu werden. Über ein Todesurteil, das sie ja ebenfalls nichtsahnenden Passagieren zugedacht hatten, kann man immer noch nachdenken. Denn wer zu solch teuflischen Taten fähig und in der Lage ist, muss – und das möglichst auch für immer, denn für die Passagiere war es ja Absicht – auch darüber nachgedacht werden dürfen.
    Schon der Gedanke daran, man könnte doch gefasst werden, wenn die Maschine nicht zerschellt, dient doch zunächst der Abschreckung und verlangt eine Menge Köpfchen, was ja den meisten Terroristen fehlt: Denn wer tötet, dem fehlt es an Gehirn. Und Menschen? Sind Terroristen und Attentäter noch Menschen? Sind das nicht schon Bestien ohne Gehirn? So wie den Menschen wohl bald wieder Fell wachsen wird, wenn er weiterhin fast nackt auf der Straße rumrennt, dürfte sich sein Gehirn aufgrund z. B. des Sparprinzips am Bildungssystem wieder zurück entwickeln. Die Natur ist klüger und anpassungsfähiger als der Mensch.
    Zudem könnte man auch mal die Frage nach dem „WARUM“ stellen. Was wollen diese Attentäter und Terroristen in ihrer Vernebelung?
    45 Jahre lang wurde die Haustür um 20.00 Uhr abgeschlossen – heute ist sie Tag und Nacht abgeschlossen. Wieso kann WIEDER keiner mehr abends und schon gar nicht allein oder als Kind durch den Wald/Park gehen, ohne fürchten zu müssen, überfallen oder entführt zu werden. Wovon die Generation der Eltern und Großeltern die Nase voll hatten, von Krieg und Verbrechen, ist heute dank der Übermacht der Medien und vieler Regisseure wieder abendliches „Entspannungsprogramm“ – vom Kind bis zum Erwachsenen. Leider rufen 45 Jahre ohne Krieg und Verbrechen wohl eher Entzugserscheinungen hervor, wie die SpielzeugWaffenIndustrie erfolgreich demonstriert.
    Die Sprache bildet sich wohl parallel zum Gehirn gleich mit zurück, weshalb Fragen nach dem Warum bei Kindern und miteinander reden wie mit Putin sind heute nur noch rudimentäre Begriffe. Daran sieht man, dass der Mensch schneller verlernt als lernt und dazu das löchrige Bildungssystem.

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