Maulkorb für Bürgerrechtler? – Justiz bagatellisiert Meineid und Morddrohungen

Zum erstenmal seit langer Zeit habe ich gestern, am 09.03.2007, mal wieder einen Gerichtssaal betreten, um mich von der Funktionsfähigkeit der Justiz in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu überzeugen. Das Ergebnis hat mich sehr erschüttert, denn nicht einmal die Meinungsfreiheit wird als das hohe Gut gewahrt, das sie ist.

„Verharmlost die Justiz neofaschistische Straftaten? Verhindert sie dadurch zugleich eine wirksame Gegenwehr?“ Diese Fragen stellte sich die Humanistische Union Marburg in einer Pressemitteilung im November vergangenen Jahres. Seit Jahren kämpft der Amöneburger Physiker Dr. Ulrich Brosa gegen neofaschistische Umtriebe in seiner Heimatstadt. Auch tätliche Angriffe, Morddrohungen und übelste Beleidigungen sind dort an der Tagesordnung.

In einem Vorläufigen Rechtsstreit hatte das Amtsgericht Kirchhain dem Amöneburger Physiker untersagt, auf seiner Internetseite
eine Morddrohung zu veröffentlichen, die ein junger Kaufmann aus der Nachbarschaft ihm unter dem Pseudonym fantomas900 per e-Mail zugesandt hatte. Ein Strafverfahren gegen den Täter wollte die Staatsanwaltschaft zunächst auf dem Wege des sogenannten „Täter-Opfer-Ausgleichs“ erledigen, ohne dass Opfer jedoch in dieses Verfahren einzubeziehen. Erst nach Brosas Protesten erließ die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Neonazi einen Strafbefehl auf Bewährung. Trotz alledem scheint es so, als sei der junge Kaufmann auch weiterhin in ähnlicher Weise aktiv. Brosa hat weitere Morddrohungen erhalten, deren Urheberschaft er dem selben Autor zuschreibt, der schon den ersten Text verfasst hatte.
Auch gegenüber dem HU-Ortsverband Marburg ist der Kaufmann bereits in Erscheinung getreten. Hatte das Amtsgericht Kirchhain in seiner Einstweiligen Anordnung gegen Brosa noch die Hoffnung geäußert, mit seiner Verfügung den Ruf des jungen Mannes zu retten, so hat dieser auch danach selbst noch alles
unternommen, was seinen Ruf als aggressiver Neofaschist untermauert. Als die humanistische Union auf ihrer Internetseite mit der oben erwähnten Pressemitteilung auf das Verfahren hinwies, mit dem Dr. Ulrich Brosa untersagt werden sollte, weiterhin die Morddrohung gegen ihn zu veröffentlichen, ging der Täter vor Gericht und verlangte, die Humanistische Union müsse ihre Pressemitteilung zurückziehen. Die Verhandlung darüber fand gestern statt.

In einem relativ kleinen Gerichtssaal kamen dann alle zusammen: Die Vorsitzende Richterin, die Prozessbeteiligten und ein paar Beobachter und Zuschauer. Die Richterin eröffnete die Verhandlung schon mit dem Satz: „Wollen wir doch mal sehen, wie Sie dem Kläger entgegenkommen können.“ „Die Funktion eines Gerichts ist es, Frieden zu schaffen“, sagte später einer der Prozessbeobachter. Die Eingangsäußerung der vorsitzenden Richterin war nicht dazu angetan, auf einen gerechten Frieden hoffen zu dürfen. Franz-Josef Hanke, der Vorsitzende der humanistischen Union in Marburg, erklärte seinen Standpunkt. Die Pressemitteilung über den Prozess und die Hintergründe sei eine Meinungsäußerung gewesen, und es gebe aus seiner Sicht durchaus Belege dafür, dass der Kläger ein aggressiver Neofaschist sei. Er sei der geistige Vater eines Vereins in seiner Heimatstadt, der unter Anderem in seinem Namen die in Runenschrift gestalteten Zahlen 88 trage, was auf „Heil Hitler“ hinweist. Außerdem könne man von einem Menschen, der Morddrohungen verschickt habe, ja auch sagen, dass er sich aggressiv verhalten habe. Der Kläger, der im Gerichtssaal meinte, nur noch seine Ruhe haben zu wollen, sich aber sehr kaltschnäuzig gab, hatte die Pressemitteilung der HU unter Anderem deshalb angegriffen, weil darin die Morddrohung gegen Dr. Brosa erwähnt war. Er behauptete an Eides statt, keine Morddrohungen verschickt zu haben. Dies konnte ihm Hanke im Schriftwechsel vor der Verhandlung widerlegen. Darum schickte der Kläger einen Tag vor der Verhandlung an das Gericht einen weiteren Schriftsatz, in welchem er seine vorherige eidesstattliche Versicherung „in diesem Punkt“ korrigierte. Die HU hat diesen Schriftsatz übrigens erst im Gerichtssaal erhalten. Nach meiner Rechtsauffassung hätte das Gericht nun trotzdem erklären müssen, dass der Kläger einen Meineid geleistet hatte. Auch wenn er nach der Überführung ein Geständnis abgibt, bleibt die Tatsache des Meineides bestehen und erschüttert die Glaubwürdigkeit der entsprechenden Person sehr. Die Richterin tat die Sache mit dem Meineid ab: Der Kläger habe ja in seinem Schriftsatz zugegeben, dass er früher einmal Morddrohungen verschickt habe, damit sei das doch vom Tisch. Die Anwältin des Klägers wiederholte immer wieder: „Die Morddrohungen waren 2002, jetzt sind wir im Jahr 2007, das ist doch alles lange her.“ Das Gericht ließ ihr diese Äußerung durchgehen. Aber Morddrohung ist Morddrohung. Wie kann man ein solches Delikt so unglaublich bagatellisieren? Dr. Ulrich Brosa muss ständig damit rechnen, an Leib und Leben tätlich angegriffen zu werden, der Täter hingegen, gegen den es einen rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gibt, wird in keiner Weise belangt. Hin und wieder gehen bei Dr. Ulrich Brosa auch Schreiben neonazistischer Prägung ein, beispielsweise eine Aufforderung, sich zwecks Verbrennung in einem Krematorium einzufinden. Dies alles ist kein Scherz, sondern eine ernsthafte Bedrohung.

Trotzdem war Franz-Josef Hanke bereit, entscheidende Passagen seiner Pressemitteilung aus dem Internet zu nehmen und künftig in keiner Weise mehr über den Täter zu berichten. Bedingung sei allerdings, dass der Kläger seinerseits zu Protokoll gebe, künftig keine Straftaten gegen Dr. Ulrich Brosa mehr zu begehen und ihn nicht mehr zu bedrohen. Eine förmliche Erklärung lehnte der Kläger ab. Er habe schon mehrfach gesagt, dass er mit Brosa nichts zu tun haben wolle, sagte er. weitergehendes, so seine Anwältin, könne man von ihm nicht verlangen. Wenn aber doch jemand sich als Saubermann präsentieren will, so sollte es für ihn ein leichtes sein, zu erklären, dass er keine Straftaten begehen wolle. Wie gesagt, diese Erklärung blieb aus. Als klar wurde, dass es keine Einigung geben würde, wenn nicht eine der beiden Seiten nachgab, verzichtete Hanke auf die Forderung, der Gewaltverzicht des Klägers solle im Vergleich auftauchen. Die Richterin hatte ohnehin während der ganzen Zeit nur sehr halbherzig versucht, eine förmliche Gewaltverzichtserklärung zu erreichen. Franz-Josef Hanke wusste, dass er eine weitere Bitte aussprechen musste, um den Vergleich perfekt zu machen, nämlich die Übernahme der Gerichtskosten durch den Kläger. Die Humanistische Union ist kein reicher Verband und hat einen sehr geringen Jahresetat. Man einigte sich schließlich darauf, dass der Kläger zwei drittel, die HU ein Drittel der Gerichtskosten zu zahlen habe. Dass der Kläger vermutlich die Kosten nicht selbst trägt, wurde deutlich, als seine Anwältin ihm zuraunte: „Das werden die nicht machen.“ Man kann nur vermuten, dass der mutmaßlich Neofaschistische Verein seinem geistigen Vater die Kosten erstattet. Der Vergleich, der letztendlich von der Richterin als Beschluss verkündet wurde, verpflichtet die HU zur Rücknahme großer Teile ihrer Pressemitteilung. Außerdem wird der Bürgerrechtsorganisation auferlegt, künftig über den Kläger und den Prozess, den er gegen Ulrich Brosa führt, nicht mehr zu berichten. Nur bei den Kosten ist die HU relativ glimpflich davongekommen.

Als ich den Gerichtssaal verließ, war ich wie vor den Kopf geschlagen. Hier wurde eine einseitige Justiz betrieben, eine parteiische Justiz. Eine Meinungsäußerung wurde unterdrückt, Zivilcourage und das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wurden bestraft. Der Täter, der einst und möglicherweise immer noch Morddrohungen verschickt, bekam recht, eine Organisation, die durch ihren Informationsdienst versucht, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, Schwachstellen und Probleme aufzuzeigen und sich für die Bürgerrechte einzusetzen, erhielt einen Maulkorb. Faschistisch motivierte Straftaten wurden verharmlost oder vollständig ignoriert, ein Meineid unter den Tisch gekehrt. Nur wer Geld hat und einflussreiche Personen, die auch bereit sind, für die gerichtlichen Konsequenzen von Straftaten finanziell aufzukommen, kann es sich leisten, auf diese Justiz zu hoffen. Und damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung meinerseits. Ich erhebe nicht den Anspruch, Fakten zu präsentieren.

Mit bewundernswerter Ruhe hat Franz-Josef Hanke seine Position vertreten, ohne dass ihm ein Anwalt zur Seite gestanden hätte. Auf beeindruckende Weise hat er dem Kläger, der selbst äußerst kaltschnäuzig und überheblich war, die Hand entgegengestreckt. Er hat lediglich eine Selbstverständlichkeit erwartet, dass nämlich ein Mensch, der von sich behauptet, ein ehrenhafter Bürger zu sein, öffentlich sagt, dass er künftig keine Straftaten gegen einen Anderen, dem diese Äußerung wichtig ist, mehr begehen werde. Aber selbst dazu war der Herr Saubermann, dessen frühere Straftat ja gerichtsbekannt war, nicht bereit. Ist es wohl zulässig, daraus den Schluss zu ziehen, dass er sich sozusagen das Recht erhalten will, auch künftig Straftaten gegen Dr. Ulrich Brosa zu begehen, ohne gegen den gestrigen Gerichtsbeschluss zu verstoßen?

In einer weiteren Pressemitteilung der Humanistischen Union in Marburg, die noch nicht von den Meinungsmördern in neofaschistischen Vereinen und der Justiz zensiert wurde, schildert die Bürgerrechtsorganisation noch einmal auf sachliche und schlüssige Weise den Hintergrund des Verfahrens. Sie ist unbedingt lesenswert.

Dass Franz-Josef Hanke sich am Ende höflich bei der Richterin für ihre Verhandlungsführung bedankte, ist ein Beweis für seine Höflichkeit und vermutlich ein Indiz dafür, dass es nach seiner Einschätzung noch viel schlimmer hätte kommen können. Die vorsitzende Richterin im gestrigen Verfahren wollte vermutlich wirklich einen schnellen Friedensschluss erreichen und konnte das Geflecht, das sich seit Jahren um Dr Ulrich Brosa, die Justiz, die Polizei, die Burschenschaft und die Humanistische Union gewoben hat, nicht so schnell durchschauen. Trotzdem finde ich, dass sie mit der Ignorierung des Meineides des Klägers und dem einseitigen Vergleich ohne Gegenleistung einen schweren Fehler begangen hat, um es wertneutral auszudrücken. Ich bin gespannt, wie das Hauptsacheverfahren gegen Dr. Ulrich Brosa laufen wird. Selbstverständlich werde ich daran als Prozessbeobachter teilnehmen. Nach den Erfahrungen, die man in den letzten Monaten und Jahren sammeln musste, hilft es wenig, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Vermutlich wird auch Dr. Ulrich Brosa die Äußerung über die Morddrohung untersagt werden, obwohl es sich um eine sachlich richtige Äußerung handelt. Ich glaube, es ist wichtig, diesen Fall auch in Zukunft zu verfolgen.

Copyright 2007, Jens Bertrams.


Technorati : Brosa, Gesellschaft, Humanistische Union, Justiz, Meineid, Morddrohungen, Neofaschismus, Politik

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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12 Antworten zu Maulkorb für Bürgerrechtler? – Justiz bagatellisiert Meineid und Morddrohungen

  1. Pingback: Mein-Parteibuch.com » Vergleich im Prozess gegen die HU Marburg

  2. Ulrich Brosa sagt:

    Der Berger-88-Gründer, hier als „Kläger“ und „Kaufmann“ bezeichnet, ist außerordentlich eitel und somit leicht zu identifizieren. Es hat viele Spuren im Internet hinterlassen: z.B. „bergpower29m“ und „Ortsdiener Fritz“; „fantomas900“ wurde schon erwähnt.
    Wenn man systematisch sucht, findet man immer mehr.
    Damit wird, wenn auch nur in Ausschnitten, klar, was der „Kaufmann“ eigentlich tut. Und jetzt noch ein Meineid.

    Wenn ein Mensch sich weit nach außen hängt und versucht auf die Öffentlichkeit Einfluss zu nehmen, kann er nicht verlangen, dass seine kriminellen Aktivitäten verborgen bleiben.

    Indessen mehren sich die Anzeichen, dass auch einige Angehörige der hessischen Justiz bestraft werden werden.

  3. TutnichtszurSache sagt:

    Dieser Staat war, ist und bleibt verlogen bis ins Mark Wenn die damalige BRD nach 1945 ihre braune Vergangenheit doch so verbissen aufgearbeitet hätte, wie Sie heute gebetsmühlenartig mit der STASI der ehemaligen DDR macht, würde hier vielleicht etwas anderes ablaufen.
    Warum von Staatlicher Seite die braune Gefahr immer wieder abgewiegelt (Teilweise sogar ignoriert) wird sollte eigentlich jedem Demokraten zu denken geben.
    Vielleicht will man sich diese Option offen halten, falls das dumme Volk vielleicht mal von dieser freiheitlich demokratischen Ordnung endgültig die Nase voll hat.

  4. Das Nest sagt:

    Hallo!

    auch ich war Beobachterin des Prozesses. Der Wahrheit zuliebe, die ich gehört habe, muß ich anmerken, daß ich den Satz: „wollen wir mal sehen, wie Sie dem Kläger entgegenkommen können“, nicht gehört habe. Allerdings tut mir diese anmerkung eigentlich sogar Leid, denn dem Rest von Jensens Artikel kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Ich bin mir nicht darüber im Klaren, ob ich die Richterin für hochgradig gleichgültig und unsensibel oder wirklich für bewußt abwiegelnd halten sollte. Ich für meinen Teil kann mir nicht vorstellen, einfach so gelten zu lassen, daß eine *Morddrohung* nach fünf jahren halt verjährt zu sein hat. Ob sie auch so reagiert hätte, wenn sie selbst mal welche erhalten hätte? Ich wage es zu bezweifeln. auch dazu, einen Meineid so einfach vom tisch zu wedeln, gehört etwas. Ich merke, daß sich meine Meinung hierzu ändert, je länger die Verhandlung her ist. Zunächst war ich mir völlig sicher, daß das lediglich Uninformiertheit zuzuschreiben ist. Aber wäre es im Grunde nicht fast noch schlimmer, wenn es so wäre? Das würde jedenfalls ein ziemlich häßliches Licht darauf werfen, wie wichtig der Gerichtsbarkeit überhaupt ist, wie mit der Justiz umgegangen wird, Hauptsache, man kommt schnell zum Mittagessen in die Gerichtsschenke… Oder zeugt das Verhalten der richterin wirklich davon, daß die Justiz sich sehr weit im rechten Spektrum bewegt? Ich wünschte, ich hätte eine antwort darauf.

    Vermerkt werden kann zu ihrer ehrenrettung tatsächlich nicht viel. am ekelhaftesten fand ich noch ihre kumpelhafte einlassung unserem goldigen Kaufmann gegenüber, sie könne es doch einfach ins Protokoll aufnehmen, daß er gesagt habe, er werde keine Straftaten gegen Herrn Brosa mehr begehen. Heißt das nicht im Grunde so viel wie: „Nun lassen wir doch der HU ihr Räppelchen, wenn sie denn sooooo sehr drauf besteht!“ Die HU wurde somit vor dem Kläger und seiner wundervollen anwältin, auch noch lächerlich gemacht. Ob sie das mit Absicht gemacht hat und ob ihr das bewußt war, kann ich nicht beurteilen, aber ich finde, JustizbeamtInnen sollten wie ÄrztINnen allmählich mal zu Seminaren für den Umgang mit Menschen verpflichtet werden… Und wie gesagt: Sie scheint da eine Morddrohung so ein bißchen mit einem Taschendiebstahl zu verwechseln, unsere Richterin H.

    Aprospros namen: Der Name unseres ehrenhaften Amoeneburger Kaufmanns bildet einen hübschen Kontrast zum Wort saubermann.

  5. warauchda sagt:

    Hallo,
    diesen Hinweis auf die Gegenläufigkeit des Namens des Klägers und „Saubermann“ finde ich belustigend. Was aus seinem Munde kommt, das empfinde ich als regelrechten Dreckfluss.
    Am meisten empört hat mich der Umgang der Richterin mit der – von ihm erst nach Vorlage beweiskräftiger Dokumente – eingestandenen Morddrohung. Franz-Josef Hanke hat im Gerichtssaal gesagt, es könne doch wohl nicht angehen, dass jemand eine eidesstattliche Versicherung vorlegt und dann hinterher, wenn ihr Inhalt erwiesenermaßen als falsch überführt ist, scheibchenweise zurücknimmt und eine neue formuliert, als sei nichts gewesen. Darauf ist die Richterin aber überhaupt nicht eingegangen.
    Den Kläger empfand ich als störrisch, kaltschnäuzig und uneinsichtig. Dass er nicht bereit war, die Selbstverständlichkeit zu Protokoll zu geben, dass er niemanden bedrohen wolle, spricht wohl für die Annahme, dass er nicht einmal vor Gericht ein rechtskonformes Verhalten zu beurkunden bereit ist.
    Das legt tatsächlich den Schluss nahe, er könnte weitermachen wollen mit seinen Schweinereien.
    Ob die „Vorladung zur Einächerung“, die Ulrich Brosa per Post bekommen hat, auch von ihm stammt, ist nicht nachgewiesen. Doch gleichen sich die Handschriften auf dieser Verhöhnung des Holocaust und auf anderen Dokumenten, die der Kläger handschriftlich verfertigt hat.
    Herr „Saubermann“ ist also mit Sicherheit kein Saubermann. Wenn die Justiz ihm sein Handwerk nicht legt, dann muss er wohl öffentlich angeprangert werden.
    Das hat die Humanistische Union versucht. Die Justiz hat sie dabei nicht unterstützt. Insofern deckt die Justiz das menschenverachtende und – meines Erachtens auch neofaschistische – Treiben des Saubermanns.
    Nun bin ich mal sehr gespannt, wie heute das Urteil des Bundesgerichtshofs zu durchgestrichenen Nazi-Symbolen ausfällt.
    LG
    WARAUCHDA

  6. otti sagt:

    Maulkorb für Bürgerrechtler? Jawoll!
    Morddrohungen? Wohl was falsch verstanden!

    Was wäre gewesen, wenn das dem Bürgerrechtler Dr.Brosa
    Widerfahrene einem Beamten angetan worden wäre?
    http://www.melhorn.de/Unterlassung/index.htm

    Unser GeGe (Grundgesetz): Geh, geh fort!

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