Glaube versetzt … Richterinnen – und die Öffentlichkeit in Aufregung

Es ist ungefähr einen Monat her, da versetzte die Äußerung einer frankfurter Familienrichterin über das Züchtigungsrecht im Koran unsere Medienlandschaft in Aufregung. Leider hatte ich dazu keine Zeit zu bloggen, drum habe ich mir meine Meinung für heute aufgehoben. Denn nach wenigen Tagen war alles wieder in der Versenkung verschwunden.

Worum ging es?

Eine deutsche Muslima, deren Eltern aus Marokko stammen, heiratete 2001 in Marokko einen jungen Mann, der in Deutschland lebt, aber in Marokko aufgewachsen ist. Die Ehe verläuft nicht gut, der Mann prügelt seine Frau, so dass sie sich mitte 2006 von ihm trennt. Der Mann bedroht die Frau mit dem Tode, so dass das Gericht ihn aufgrund des Gewaltschutzgesetzes aus der gemeinsamen Wohnung verweist. Die Frau beantragt daraufhin eine vorzeitige Scheidung, ohne das Trennungsjahr abwarten zu müssen, weil ihr die Ehe mit diesem Mann nicht mehr zuzumuten sei. Die mit dem Fall betraute frankfurter Familienrichterin lehnt die Prozesskostenhilfe und die vorzeitige Scheidung ab. Beide Ehegatten, so die Richterin sinngemäß, stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis, wo es durchaus üblich sei, dass der Mann ein Züchtigungsrecht gegenüber der Frau besitze, wie in Sure 34,4 des Koran geschrieben stehe. Die Frau habe also damit rechnen müssen, darum sei ein Härtefall für eine vorzeitige Scheidung nicht gegeben.

Die Öffentlichkeit hat sofort empört reagiert. Zum Beispiel der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber in der Bild-Zeitung, der davor warnte, dass der Rechtsstaat vor dem Koran einknicken könne. Und sein Innenminister Beckstein machte sich in einem Spiegel-Interview Sorgen um die richterliche Unabhängigkeit, und wohin sie führen könne. Für mich warf sich nach meiner ersten Empörung die Frage auf, ob es tatsächlich einen „Kulturkampf“ zwischen Christen und Muslimen gibt. Sicher ist, dass die deutschen Politiker, die nichts lieber sähen, als dass die Bibel zum Leitfaden für das Leben der Bürger wird, eine unverschämte Heuchelei an den Tag legen. Der Koran dürfe nicht höher stehen als das Grundgesetz, so argumentieren sie, und gleichzeitig wollen sie, dass man die christlich-abendländischen Werte wieder mehr achtet, und dabei sehen sie das Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche dann auch nicht so eng. Deshalb ist so manches, was über die sogenannte Skandalrichterin ausgegossen wird, nichts anderes, als ein Verfolgen der eigenen, nicht immer auf purer Menschlichkeit basierenden Interessen.

Aber was glaube ich selbst? Hat diese Familienrichterin die Züchtigung in der Ehe erlaubt, und unterwandert daher die Sharia unser deutsches Rechtssystem, wie Stoiber und Beckstein meinen?

Ein Mann prügelt seine Frau, und sie will sich von ihm scheiden lassen. Das ist zunächst einmal ein normaler Vorgang, leider einer, den es häufiger gibt als früher. Niemand weiß, ob der Mann seine Prügelattacken mit der Religion begründet hat oder nicht. Auch deutsche Ehemänner – und manchmal auch -Frauen – prügeln, und sie berufen sich dabei auch nicht immer, oder sogar eher selten, auf Gott. Auszuschließen ist es aber nicht. Wichtiger scheint mir in diesem Zusammenhang zu sein, dass es für Männer aus manchen muslimisch geprägten Kulturen, vor allem in Afrika, eine Verletzung der Ehre darstellt, wenn eine Frau nicht gehorsam, nicht züchtig, nicht fügsam ist. Das Wohlbenehmen der Frauen ist ein direkter Grund für den guten Ruf und die Ehre der Männer. Wer um seinen guten Ruf, ja um sein Ansehen bei der Familie und bei Verwandten und Bekannten besorgt ist, und wer darüber hinaus möglicherweise kein besonders selbstsicherer Mensch ist, der versucht mit allen Mitteln, seine Ehre zu retten. Ein allgemeines Minderwertigkeitsgefühl in der islamischen Welt, ein Gefühl, man werde vom Westen nicht ernst genommen, führt zusammen mit den sozialen und religiösen Spannungen in vielen muslimisch geprägten Ländern zu einer Frustration, die sich irgendwo entlädt. Dies entschuldigt das Verhalten des Mannes nicht, könnte aber eine Möglichkeit der Erklärung sein, wenn es damit überhaupt etwas zu tun hat. Danach wurde jedenfalls in der Öffentlichkeit nicht gefragt, und das ist schon seltsam. Denn die Erklärung der Richterin und ihre Folgen ergeben nur dann einen Sinn, wenn das Verhalten des Mannes religiös motiviert ist. Offenbar haben die Medien einfach angenommen, der Mann habe seine Frau geschlagen, weil der Koran ihm das Recht dazu gebe. Es könnte aber auch ein simples Alkoholproblem, Ärger auf der Arbeitsstelle oder ähnliche Gründe gehabt haben. Danach wurden keinerlei Untersuchungen angestellt. Für die politischen Krawallmacher an der Christenfront, die das deutsche Recht von der Sharia unterwandert sahen, war dieser Aspekt auch nicht wichtig. Hauptsache, man konnte den Moslems eins auswischen, auch auf dem Rücken der eigentlich betroffenen, nämlich der zu scheidenden Eheleute.

Die Aussage der Familienrichterin, die Ehefrau habe ja bei der Hochzeit gewusst, worauf sie sich einlasse, ist also in jeder Beziehung falsch, weil man einfach nicht per se davon ausgehen kann, das muslimische Männer prügeln, und zwar mit Gott in der Hinterhand. Außerdem führt sie als Beleg für ihre Aussage eine Koransure an, die sehr umstritten ist. Das Netzwerk muslimischer Frauen hat darüber einen Workshop abgehalten und die Ergebnisse im Internet veröffentlicht. Es gibt also offenbar Grund, nach der Richtigkeit der häufig verwendeten Übersetzung des Korans ins Deutsche oder Englische zu fragen. Nach dieser alternativen Auslegung der Sure 34,4 geht es darum, dass zwei erwachsene Menschen, ganz gleich ob Mann oder Frau, miteinander sprechen sollen, und wenn einer den göttlichen Weg verlässt, dass man dann mit Nachdruck diese Person zur Verhaltensänderung ermahnen soll. Was mich hier allerdings etwas nachdenklich stimmt, ist die oft gehörte Ansicht, dass auch im Ursprungsland des Koran, Saudi Arabien, von einem Züchtigungsrecht des Mannes ausgegangen wird. Ein reines Übersetzungsproblem kann es also nicht sein. Vielleicht aber eines zwischen dem alten und dem heute gebräuchlichen Arabisch?

Die Frankfurter Familienrichterin hat mit ihrem Hinweis auf den Koran zwei Dinge bewirkt, die sie vermutlich nicht gewollt hat. Zum einen hat sie einen ungeheuren Presserummel verursacht, mit dem die Frau auch fertig werden musste, um deren Scheidung es ging, und sie hat einen Kulturkampf ausgelöst, in dem scharf gegen die muslimische Religion geschossen wurde und im Grunde immer noch wird. Dass die Richterin die Frau keineswegs ihrem Mann auslieferte, sie hatte ihm ja verboten, sich der Wohnung der Frau mehr als bis auf 50 Meter zu nähern, ging in den Argumentationen fast immer unter und kam erst nach und nach, ganz langsam gewissermaßen, zum Vorschein. Es ging im Grunde um die Frage, ob die Ehe schon im März, oder erst im Mai oder Juni geschieden werden könnte, nachdem das Trennungsjahr vollendet war. Die Richterin war der Ansicht, dass der Frau die wenigen Monate noch zuzumuten seien. Dass ihre Begründung mindestens ungeschickt war, wird niemand in Zweifel ziehen. Ob es allerdings gerechtfertigt ist, ihr jetzt disziplinarische Maßnahmen anzudrohen, darf hingegen sehr wohl bezweifelt und kritisch hinterfragt werden, denn es ist eine Frage öffentlichen und politischen Interesses. Eine Straftat kann ich nämlich nach anfänglicher Wut bei der Richterin wirklich nicht erkennen. Die Frau ist vor ihrem prügelnden Ehemann geschützt und wird geschieden, sobald das deutsche Gesetz es zulässt. Dass der Mann, bei allem Verständnis für seine persönliche Ehrverletzung, daran gehindert werden muss, irgendwelche Straftaten gegen seine Frau zu begehen, ist klar. Dass wir hier im Westen allerdings noch viel lernen müssen über das Ehrgefühl in anderen Kulturen, ist ebenso sicher. Vor allem sollten wir uns fragen, ob die Frage der persönlichen Ehre, um die es oft bei häuslicher Gewalt in muslimischen Familien geht, überhaupt etwas mit der Religion zu tun hat. Sogar eingefleischte Muslimkritikerinnen, wie die von mir schon oft erwähnte Ayaan Hirsi Ali, lehnen diese These nämlich ab. Es ist vielmehr eine Frage der Landes- und Stammeskultur in vielen Ländern, die es darüber hinaus, so habe ich einmal gehört, auch in anderen Teilen der Welt gibt. Die islamische Religion kann nur von Verfechtern dieser Lebensweise als Beleg herangezogen werden, wenn man nicht zur Kenntnis nimmt, wie umstritten die entsprechenden, einschlägigen Übersetzungen sind. Außerdem ist es ja auch wirklich einfach, der Religion des Islam die Schuld in die Schuhe zu schieben, anstatt sich mit den individuellen Problemen individueller Menschen zu befassen. Dann nämlich könnte man dahin kommen, dass zum Schutz von meistens Frauen vor prügelnden Ehegatten die Verbesserung der Lebenssituation der Männer eine gute und wichtige Lösung ist. Wenn man sensibler mit den Alltagsproblemen von Männern und Frauen aus egal welchem Kulturkreis umgehen würde, ja wenn man sich mit den spezifischen Gegebenheiten der Herkunftskulturen besser auskennen würde, ohne ständig Schlagworte zu gebrauchen, dann könnte man in anderen Punkten von den Angehörigen beispielsweise der muslimischen Religion mehr Entgegenkommen und Mithilfe erhoffen, zum Beispiel dann, wenn es um Ehrenmorde geht. Vertrauen und weniger festgefahrene Standpunkte auch im Bereich der Schuldzuweisungen an Kulturen und Religionen könnten den Dialog erleichtern und auch zu weniger festgefahrenen Standpunkten auf der anderen Seite führen.

Eine persönliche Bemerkung zum Schluss. Vielen aufmerksamen Leserinnen und Lesern wird nicht entgangen sein, dass ich hier eine andere, wenn auch nicht wirklich entgegengesetzte, Meinung als beispielsweise in meinen Postings Kommt ein Burka-Verbot in den Niederlanden? – Ist das die Lösung? oder Zu spät erfahren – Frauenrechtlerin erhielt Bürgerpreis und Nach dem Mord an Theo van Gogh geäußert habe. In den letzten Monaten habe ich darüber nachdenken müssen und dürfen, auch durch viele Gespräche mit meiner Liebsten, inwieweit meine auch politische Meinung zum Thema „Männer und Frauen und ihre Geschlechterrollen“ von einer gewissen Ideologie geprägt war, die in Frauen immer die Opfer und in Männern immer die Täter sieht. Ich habe in diesem Beitrag versucht, nicht von einer vorgefassten Meinung auszugehen, die es bei mir auch gab, als ich von dem Urteil hörte, und die darin tatsächlich einen Skandal sah. Dieser Beitrag ist ein Versuch, möglichst objektiv die ganze Angelegenheit zu beleuchten und auch zu versuchen, die Hintergründe zu erkennen, die einen Menschen dazu bringen, andere Menschen zu verletzen oder zu bedrohen. Ich denke, dass in diesem Punkt meine Meinungsfindung noch nicht abgeschlossen ist. Mir wurde nur bewusst, dass ich auf viele meiner Geschlechtsgenossen einen großen Brass hatte, und dass ich viele Dinge durch diese Brille gesehen habe. So spiegelt dieser Artikel tatsächlich nicht mehr wieder als meine heutigen Gedanken zu diesem Thema und diesem Fall. Über eine Diskussion würde ich mich sehr freuen, sie trägt auch zur Meinungsbildung bei.

Copyright 2007, Jens Bertrams.


Technorati : Frankfurt, Islam, Koran, Politik, Rechtsstaat, Religion, Züchtigungsrecht

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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