60 Jahre Grundgesetz – ein persönliches Loblied?

Am 26. Mai 2009 habe ich für Ohrfunk.de nachfolgenden Kommentar verfasst und in der Sendung „17-20, der Soundtrack zum Tag“ veröffentlicht.

Ich darf Ihnen sagen, meine Damen und Herren, dass ich mit der Terrorbekämpfungspolitik unserer Regierung ganz und gar nicht einverstanden bin. Und falls es Sie interessiert, sage ich Ihnen auch noch, dass ich den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) für einen Gesetzesbrecher halte, weil er entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut der hessischen Landesverfassung Studiengebühren eingeführt hat. Und obwohl ich Ihnen das laut und deutlich mitgeteilt habe, werde ich jetzt nicht ins Gefängnis geworfen. Ich darf das nämlich, ich bin das Volk, oder doch zumindest ein Teil davon. Mich schützt die Meinungsfreiheit, und die wird mir im Grundgesetz verbrieft, das seit nunmehr 60 Jahren und ein paar Tagen gilt. Und wenn mir jemand keine Wohnung gibt, weil er in seinem Haus keine Person haben will, die aus Nordrhein-Westfalen kommt oder aus einer Arbeiterfamilie stammt, dann ist das eine unzulässige Diskriminierung, bei der auch das Grundgesetz weiterhilft. Und wenn man mich, sogar mit meinem Einverständnis, in einen Big-Brother-Container steckt, damit sich das Publikum und die Mitbewohner über den tollpatschigen, fetten Blinden lustig machen können, der es nicht schafft, eine Frau anzubaggern, oder der beim Safteinschütten immer den Finger ins Glas hält, dann geht das gegen meine Würde, und die ist laut Grundgesetz nun einmal unantastbar. Dieser Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ist der erste Satz des Artikels 1 des Grundgesetzes. Wehe den Menschen, denen er nichts sagt, denen er wie eine bloße Floskel und Formel vorkommt. Sie haben nicht verstanden, wie wichtig dieser Satz ist. Früher, in der Weimarer Republik, war es möglich, dass Grundrechte durch Notverordnungen des Reichspräsidenten eingeschränkt, und durch ein einfaches Gesetz, dass der Zustimmung von zwei dritteln der Reichstagsabgeordneten bedurfte, abgeschafft werden konnten. So konnten die Nazis mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz die Bürgerrechte einfach abschaffen, die im Übrigen auch ganz hinten in der Verfassung standen. Im Grundgesetz ist alles anders. Es gibt bestimmungen, die überhaupt nicht abgeschafft werden dürfen, und dazu zählt auch der Satz über die Unantastbarkeit der menschlichen Würde. Auch das Deutschland ein demokratischer, sozialer, föderativer Rechtsstaat ist, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist, und das alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, darf nicht abgeschafft oder geändert werden. Auch die anderen Grundrechte, die im Übrigen ganz vorne in der Verfassung stehen, dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass man zwar das Asylrecht verschärfen darf, sodass nicht mehr jeder, der einen Asylantrag stellt, automatisch in Deutschland aufgenommen wird und während der Bearbeitung seines Antrags hier leben kann. Aber es muss gewährleistet sein, dass ein Antragsteller in einem sicheren Land lebt, während sein Antrag bearbeitet wird, und auch das grundsätzliche Recht auf Asyl für Menschen, die aus politischen Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden, darf man nicht abschaffen. Und außerdem sind alle Grundrechte einklagbar, ich kann also sowohl als Big-Brother-Geschädigter, als auch als Mensch, der die Wohnung nicht bekommen hat, vor Gericht ziehen. Und wenn ich beim zuständigen Gericht durch alle Instanzen kein Recht bekommen habe, kann ich auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dieses Gericht kann sogar den hessischen Ministerpräsidenten im Notfall dazu verurteilen, keine Studiengebühren zu erheben. Und die Urteile dieses Gerichts sind bindend, auch für die Politik. So haben die 61 Väter und 4 Mütter des Grundgesetzes mit einem engmaschigen Netz dafür gesorgt, dass man vor willkürlichen Übergriffen des Staates geschützt ist, und auch in die Lage versetzt wird, seine Rechte durchzusetzen. Somit gehört der Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, zu den wichtigsten Sätzen für jeden Einzelnen von uns. Zu einem Leben in Würde, so die Gerichte und vor allem das Bundesverfassungsgericht, gehören nämlich neben einem irggendwie angemessenen Dach über dem Kopf auch so grundsätzliche Dinge wie Nahrung, Kleidung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Natürlich steht noch viel mehr im Grundgesetz. Es regelt, wie unser Staat seit nunmehr 60 Jahren, allerdings auch mit einigen Änderungen, funktioniert: Welche Rechte haben die Länder? Wer wählt wen wie? Wie entstehen Gesetze? Wieviel Geld hat der Staat zur Verfügung, was darf er ausgeben? Wie ist das Verhältnis des Staates zu den Kirchen? All diese Fragen werden im Grundgesetz geregelt. Es ist die Grundlage für Deutschlands Teilnahme an der EU, und im Grundgesetz steht auch, dass ich mit anderen zusammen raus darf auf die Straße, um zu demonstrieren. Vielleicht sollte ich mir einen Knüppel mitnehmen* Doch halt, auch darauf gibt das Grundgesetz eine Antwort. Ich darf Demonstrieren, mich ohne vorherige Genehmigung unter freiem Himmel versammeln, aber … friedlich und ohne Waffen. In diesem Sinne hoffe ich, dass das Grundgesetz auch die kommenden 60 Jahre übersteht. Und ich persönlich fände es demokratisch, wenn man endlich mal das Volk darüber abstimmen ließe. Ich glaube nämlich nicht, dass das Grundgesetz etwas zu befürchten hätte.

Copyright &Copy; 2009, ohrfunk.de

Autor: Jens Bertrams

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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