Gegen sog. kommissarische Reichsregierungen und persönliche Selbstverwaltungen

Vor einiger Zeit sagte mir jemand, der sich in den neuen Bewegungen „occupy“ und „echte Demokratie jetzt“ engagiert, dass es dort einige Sympathie für die Idee der sogenannten „Selbstverwaltungen“ gebe. Es handelt sich dabei um rechte Demagogen, die aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil, einem Konferenzprotokoll, der Wortdefinition eines Gesetzes und einer UN-Generalversammlungsresolution herleiten, dass das deutsche Reich nie untergegangen ist, dass die Bundesrepublik nicht mehr existiert, dass es keine staatlichen Behörden mehr gibt, dass die UNO jedem erlaube, in einem solchen Fall Hoheitsgewaltt auszuüben, und dass darum jeder jetzt die deutsche Reichsregierung spielen kann. Erstens muss man dann keine Steuern an die ungeliebte Bundesrepublik zahlen, zweitens kann man sich lauthals Hitler-Deutschland zurück wünschen. Neuester Schrei ist die Behauptung, die BRD sei eine GmbH, nur weil es eine Firma dieses Namens gibt, die dem Bund gehört. Da es in den neuen Bewegungen wie gesagt einige Liebäugelei mit diesem Gedankengut zu geben scheint, habe ich hier mal Texte und Quellen zusammengefasst, die ich einst für eine Debatte in einer geschlossenen Mailingliste erstellt habe. Da ich die Quellentexte in den Text eingefügt habe und ich das ganze jetzt veröffentlichen will, finden sich im folgenden Text keine Links, sondern Zitate. Er ist etwas kompliziert und nicht gut strukturiert, weil er aus mehreren selbstständigen Texten entstand. Ich hoffe aber, dass er als Argumentationshilfe gegen das rechte Gedankengut in den neuen Sozialbewegungen hilfreich ist.

Fangen wir mit der Frage an, die schon im Vorhinein eigentlich alles klar
macht: Ist das deutsche Reich untergegangen oder nicht?

Am 8. Mai 1945, oder genauer am 7. und 9. Mai, kapitulierten alle deutschen
Streitkräfte auf Befehl des deutschen Staatsoberhauptes und
Oberbefehlshabers, Großadmiral Karl Dönitz, gegenüber dem Oberbefehlshaber
der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und gleichzeitig gegenüber dem
Oberkommando der roten Armee. Sie verpflichteten sich, alle Weisungen der
Alliierten wortgetreu auszuführen. Gemäß der damaligen Rechtslage ließ Karl
Dönitz die entsprechende vertraglich bindende Erklärung sowohl in Reims, als
auch in Berlin unterzeichnen. Am 5. Juni übernahmen in Übereinstimmung mit
dieser Kapitulationsurkunde die Aliierten die „oberste gesetzgebende,
vollziehende und richterliche Gewalt in ganz Deutschland“. Das deutsche
Reichsgebiet bestand offiziell zu diesem Zeitpunkt aus der späteren BRD, der
späteren DDR, dem Saarland, Schlesien, Ostpreußen, Vorbrandenburg, der
früheren freien Stadt Danzig, dem sogenannten Memelland und dem Sudetenland.
Österreich hatte sich bereits ende April wieder für selbstständig erklärt und war international anerkannt worden. Allerdings, und darauf bitte ich zu achten, waren Memelland, Sudetenland und Danzig am 31. Dezember 1937 noch gar keine Teile Deutschlands. Die
Entscheidung darüber, welches Gebiet zu einem Staat gehört, wird übrigens in
99 % aller Fälle nur mittelbar durch das Staatsvolk entschieden, nämlich
durch seine Vertreter.

In der Konferenz von Potsdam beschlossen die Siegermächte, dass deutschland
als Ganzes in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 von den Alliierten verwaltet
und dazu in Besatzungszonen aufgeteilt werden sollte. Die endgültige
Regelung in Bezug auf Deutschland wurde einem späteren Friedensvertrag
vorbehalten. Das deutsche Reich bestand als Völkerrechtssubjekt also fort,
entfaltete aber keine Staatsgewalt mehr. Dies ist unstrittig.

Dann die Entstehung der beiden Teilstaaten:

Auf den Alliierten Gebieten im Westen entstand nach und nach eine
Staatsgewalt, die von unten herauf aufgebaut wurde. Das Volk wählte die
Länderparlamente, und die wiederum entsandten Vertreter in den sogenannten
parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz ausarbeitete. Dem Grundgesetz
mussten die Länderparlamente mit zwei drittel Mehrheit zustimmen, was auch
in den Ländern eine verfassungsändernde Mehrheit war, auch im deutschen
Reich eine verfassungsändernde Mehrheit gewesen ist. Das Ermächtigungsgesetz
z. B., mit dem Hitler zum Diktator wurde, wurde nur vom Reichstag und nicht
vom Volk beschlossen, und zwar mit zwei drittel Mehrheit. Nicht alle
Entscheidungen müssen also unmittelbar vom Souverän getroffen werden, auch
die Nazis bedienten sich der Volksvertreter. Die Bundesrepublik betrachtete
sich als Rechtsnachfolger des deutschen Reiches, es war, so das Verständnis
des Grundgesetzes, mit ihr teilidentisch. Staatsgebiet war kleiner,
Staatsvolk war gleich und Staatsgewalt wurde nur im Staatsgebiet ausgeübt.
In der Präambel hieß es, dass das deutsche Volk in den Ländern usw sich ein
Grundgesetz gegeben habe. „Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen
mitzuwirken versagt geblieben ist“, hieß es weiter. Ganz eindeutig war das
Grundgesetz als Provisorium gedacht und sollte nur bis zur Wiedervereinigung
gelten, oder bis die Deutschen in freier Selbstbestimmung eine neue
Verfassung ausarbeiteten.

Ostverträge: Dem hat auch die Regierung Brandt Rechnung getragen. Sie
betonte immer wieder, dass eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR oder
der Oder-Neiße-Linie nicht in frage komme, wegen des grundgesetzlichen
Auftrages zur Wiedervereinigung. Zwar hatte die DDR schon offiziell die
Abtretung der östlich von Oder und Neiße gelegenen Gebiete an Polen
vertraglich vereinbart, dieser Vertrag wurde aber von der BRD nicht
anerkannt. In den Ostverträgen hieß es lediglich, dass die Bundesrepublik
Deutschland jetzt und in Zukunft keine Gebietsansprüche gegen einen anderen
Staat erheben oder mit Gewalt durchsetzen werde. Gegen eine friedliche
Grenzverschiebung hatte die Bundesregierung aber nichts.

Artikel 23: Im Artikel 23 wurden Länder genannt, in denen das Grundgesetz
zunächst Geltung haben sollte. „In den anderen Teilen Deutschlands ist es
nach ihrem Beitritt in kraft zu setzen“, hieß es dort. Die rechten Demagogen behaupten, es sei von den anderen Teilen Deutschlands und nicht vom
anderen Teil die Rede gewesen. Ich will mal spitzfindig sein. Damals bestand
die DDR auch noch aus Ländern. Im ersten Teil waren Länder genannt, warum
nicht auch im zweiten? Warum sollten mit den anderen Teilen Deutschlands
nicht die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gemeint sein? So ist es ja später auch
gekommen, denn die DDR als Ganzes konnte völkerrechtlich der Bundesrepublik
gar nicht beitreten, es bedurfte der Länder, und so war der Artikel auch
gemeint. Außerdem gab es da noch das Saarland, dass erst 1957 der Bundesrepublik beitrat.

Artikel 116: Rechte Demagogen behaupten, im Grundgesetz werde der Fortbestand des deutschen Reiches geregelt, und zwar sein Staatsgebiet, wie es nach wie vor bestehe. Wenn man mal so nett ist, das Grundgesetz genau zu lesen, dann
wird man feststellen, dass der Artikel 116 nicht das Staatsgebiet definiert,
sondern das Staatsvolk, und zwar nur das Staatsvolk. Dort heißt es nämlich,
dass deutscher ist, wer am 08. Mai 1945 seinen ständigen Wohnsitz in
Deutschland hatte, wie es am 31. Dezember 1937 bestand. Wie Deutschland zum
zeitpunkt des Grundgesetzes aussah, stand nicht in dem Artikel. Dafür war
Artikel 23 zuständig.

1990: Was ist 1990 geschehen? Zum Einen wurde ein Vertrag abgeschlossen über
einen Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23. Das
geschah genau nach den Regeln des Grundgesetzes. In dem Vertrag stand, dass
die von mir eben genannten 5 Länder, wohl gemerkt nicht die DDR, sondern die
5 Länder und der sowjetische Sektor von Berlin, am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten würden. So hatte es zuvor auch das Saarland gemacht. Gleichzeitig wurde ein Vertrag mit den Siegermächten des zweiten Weltkrieges geschlossen, der
2-plus-4-Vertrag. Der regelte, wie im Potsdamer Abkommen gefordert, die
äußeren Aspekte der Wiedervereinigung und war faktisch ein Friedensvertrag, die
Alliierten legten ihre Besatzungsrechte endgültig nieder. Erst im Moment des
Beitrittes der 5 Länder, also am 3. Oktober 1990, traten die
Grundgesetzänderungen in Kraft, die unter Anderem den Artikel 23 aufhoben.
Zwar waren sie auf die übliche Weise vorher verkündet worden, aber in Kraft
traten sie erst nach der Wiedervereinigung, oder sagen wir zeitgleich mit
ihr. Dass in einer Verfassung kein Staatsgebiet drin steht, ist übrigens
nichts neues, andere Staaten machen das auch. Und es steht eigentlich eins
drin: Denn es steht ausdrücklich da, dass das deutsche Volk seine Einheit
und Freiheit vollendet hat. Damit war das Gebiet, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung Staatsgebiet war, als endgültiges Staatsgebiet anzusehen. Diese Änderungen wurden mit der üblichen verfassungsändernden Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen, an denen das Volk durch Wahlen beteiligt ist. So sah es das Grundgesetz vor, so
sah es auch die weimarer Verfassung vor, und auch Großdeutschland Hitlers
ließ über keine Verfassungsänderung abstimmen. Es ist heuchlerisch, wenn die
Rechten jetzt ohne juristische Grundlage eine Volksabstimmung und
-Legitimation verlangen.

Übrigens: Erst einen Monat nach der Wiedervereinigung wurde mit Polen ein
Grenz- und Freundschaftsvertrag geschlossen, in dem das wiedervereinigte
Deutschland erst jetzt auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße
verzichtete. Das war also eine souveräne deutsche Entscheidung. Ein
souveräner Staat, der nach einem verhehrenden Krieg seine Staatsgewalt
zurückerhalten hat, schließt einen völkerrechtlich gültigen Vertrag zur
Abtretung von Gebieten. Spätestens damit hat sich jeder Revisionismus rechter Demagogen erledigt.

Deutschland als Ganzes hat sich zwar reorganisiert, hat eine andere
Verfassung, ist aber völkerrechtlich mit dem deutschen Reich identisch, hat
aber einen anderen Namen. Es gibt ja auch noch Gesetze aus dem alten Reich,
die heute noch gelten, wie beispielsweise das bürgerliche Gesetzbuch oder
das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Durch den Friedensvertrag hat
Deutschland seine Souveränität zurückerhalten, und ein souveräner Staat darf
auch Gebiete abtreten und sich multinationalen Organisationen anschließen.
Das hat übrigens das deutsche Reich auch getan mit seiner Zugehörigkeit zum
Völkerbund usw. Das vergessen die Rechten gern.

Wir haben also eine neue Verfassung, wir standen vorübergehend unter
Besatzung und organisierten uns zunächst in Teilstaaten, rauften uns dann
wieder zusammen und gaben einige Gebiete ab, aber immer in souveräner
Entscheidung des Volkes. Ein Beispiel dazu: Die Ostverträge wurden von
Brandt und Scheel durchgefochten. Gerade in dieser Zeit erhielten sie bei
allen Wahlen die größte Zustimmung. Erstmals wurde die SPD zur stärksten
Fraktion des Bundestages, und die Regierung verfügte 1972, als es um die
Ratifizierung der Ostverträge ging, über eine große Mehrheit im Parlament.
Offenbar war der Souverän, das Volk, mit der Entwicklung größtenteils
zufrieden.

Berlin gehörte vor 1990 tatsächlich nicht zur
Bundesrepublik Deutschland. Nicht einmal West-Berlin, das von den drei
Mächten verwaltet wurde. Es war festgelegt worden, dass jede Besatzungsmacht
in ihrer Besatzungszone und in ihrem Sektor von Berlin die Regierungsgewalt
hatte, nur im Bezug auf Deutschland als Ganzes handelten die vier Mächte
gemeinsam. Damit Berlin nach der Wiedervereinigung wieder vollständig
deutscher Hoheitsgewalt unterlag, wurde im Einigungsvertrag und im
2Vertrag geregelt, dass Deutschland nach der Herstellung der staatlichen
Einheit aus der BRD, der DDR und ganz Berlin bestehe. Um Einzelfragen in
Bezug auf ganz Berlin zu regeln, gab es das sogenannte Berlinübereinkommen,
das sich aber wirklich nur auf Berlin bezog. Darauf komme ich gleich.
Folgender Ablauf ist zu beachten:

Am 31. August 1990 wurde zwischen DDR und BRD der Vertrag zur Herstellung
der staatlichen Einheit Deutschlands, der sogenannte Einigungsvertrag,
geschlossen. Er wurde am 20. September in Bundestag und Volkskammer und im
Bundesrat genehmigt. Sein Inkrafttreten wurde auf den 3. Oktober 1990
festgelegt. Am 12. September 1990 wurde in Moskau der 2Vertrag
unterzeichnet. Der Trat nach der Hinterlegung aller
Ratifikationsurkunden bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am
15. März 1991 inkraft. Allerdings gaben die vier Mächte eine Erklärung ab,
dass sie ab dem 3. Oktober 1990 auf die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf
Berlin und auf Deutschland als Ganzes verzichteten, bis der Vertrag formell
inkraftgetreten sei und ihre Rechte vollständig erloschen. Am 1. Oktober
1990 verzichteten die West-Alliierten auf die Ausübung ihrer Rechte im Bezug
auf Westberlin, bis das Berlinübereinkommen inkrafttrat, was erst nach dem
Abzug der Sowjettruppen 1994 geschehen sollte, weil bis dahin auch ein paar
Rechte der roten Armee gültig blieben. Dies war in einem
deutsch-sowjetischen Vertrag festgelegt, der zeitgleich mit dem 2Vertrag
ausgehandelt wurde und vom gesamtdeutschen Gesetzgeber nach der
Wiedervereinigung angenommen wurde.

Die rechten Demagogen behaupten nun, Deutschland stehe nach wie vor unter Besatzungsrecht, weil das Berlinübereinkommen die Regelungen des 2Vertrages wieder aufgehoben habe. Darin hieße es, dass Besatzungsbehörden und Recht der Siegermächte fortgelte.

Das Berlinübereinkommen betrifft ausschließlich West-Berlin, die drei
Besatzungszonen der Westalliierten, kann also demgemäß auch keine Wirkung
auf Deutschland als Ganzes entfalten. Im Artikel 1 dieses Übereinkommens
steht:
„(1) Der Ausdruck »alliierte Behörden«, wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfaßt
a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der
drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der
drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren
Namen Befugnisse ausgeübt oder – im Fall internationaler Organisationen und
andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher
Organisationen) – mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die
Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten
gedient haben;
b) die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen,
britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und
Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben.
(2) Der Ausdruck »alliierte Streitkräfte«, wie er in diesem Übereinkommen
verwendet wird, umfaßt
a) die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie in oder in
bezug auf Berlin tätig waren;
b) Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte
in Berlin;
c) nicht-deutsche Staatsangehörige, die in militärischer oder ziviler
Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;
d) Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufgeführten Personen
und nicht-deutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser Personen standen.
…“

Der vertrag regelt in Artikel 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch
gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten
Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen
begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht
nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in
Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt
worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne
Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder
festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“
Das bedeutet: Alles, was die Besatzungsbehörden während ihrer Zeit als Besatzungsbehörden, also ausdrücklich *vor* inkrafttreten des Vertrages, gemacht haben, ist auch
weiterhin anerkannt, kann aber durchaus später vom deutschen Gesetzgeber wie
jedes andere Gesetz geändert werden und unterliegt denselben künftigen
gesetzgeberischen Maßnahmen. Das nennt man Rechtskontinuität. Die
Siegermächte haben damit vor allem eines bewirkt: Die Gesetze des alliierten
Kontrollrats im Bezug auf Berlin bleiben inkraft, auch wenn sie damals nicht
durch deutsche, sondern alliierte Stellen ausgefertigt wurden. Allerdings
bleiben sie nach Maßgabe des deutschen Rechts inkraft, also dürfen nicht
gegen das Grundgesetz verstoßen. Seither hat es unzählige Angleichungen und
Aufhebung alter Bestimmungen gegeben.

„Artikel 3
(1) Deutsche Gerichte und Behörden können im Rahmen der Zuständigkeiten, die
sie nach deutschem Recht haben, in allen Verfahren tätig werden, die eine
vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in
oder in bezug auf Berlin begangene Handlung oder Unterlassung zum Gegenstand
haben, soweit in diesem Artikel nicht etwas anderes bestimmt wird.“
Wohl gemerkt, es geht um Berlin und nicht um Deutschland als Ganzes. Dort gelten
die nachfolgenden Einschränkungen nicht mehr.
„(2) Eine Zuständigkeit deutscher Gerichte oder Behörden nach Absatz 1
besteht nicht für die folgenden Institutionen und Personen, auch wenn ihre
dienstliche Tätigkeit beendet ist, und nicht in den nachstehend genannten
Verfahren:
a) die alliierten Behörden;
b) Angehörige der alliierten Streitkräfte in nichtstrafrechtlichen
Verfahren, die eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung ihrer
dienstlichen Tätigkeit zum Gegenstand haben;
c) Angehörige der alliierten Streitkräfte in strafrechtlichen Verfahren, es
sei denn, der betreffende Staat stimmt der Einleitung des Verfahrens zu;
d) Richter an den von den alliierten Behörden eingesetzten Gerichten in
Berlin und andere Gerichtspersonen, die ihnen bisher in der Freistellung von
der deutschen Gerichtsbarkeit gleichgestellt waren, soweit sie in Ausübung
ihres Amtes gehandelt haben;
e) Mitglieder der beim Kontrollrat zugelassenen Militärmissionen und
Delegationen in Verfahren, die eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung
ihrer dienstlichen Tätigkeit zum Gegenstand haben;
f) Verfahren, für welche die Genehmigung abgelehnt wurde, die nach Gesetz
Nr. 7 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 17. März 1950 zur Ausübung der
deutschen Gerichtsbarkeit erforderlich war;
g) andere Verfahren, die eine in Ausübung dienstlicher Tätigkeit für die
alliierten Streitkräfte begangene Handlung oder Unterlassung zum Gegenstand
haben.
(3) Wenn sich in einem Verfahren, auf das Absatz 2 Anwendung findet, die
Frage erhebt, ob eine Person in Ausübung ihres Amtes oder ihrer dienstlichen
Tätigkeit gehandelt hat, so sind Verfahren nur auf der Grundlage einer
Bescheinigung des betreffenden Staates zulässig, daß die fragliche Handlung
oder Unterlassung nicht in Ausübung des Amtes oder der dienstlichen
Tätigkeit begangen wurde.
(4) Die deutschen Gerichte sind nach Maßgabe des deutschen Rechts für
Streitigkeiten zuständig, die sich aus Arbeitsverträgen (einschließlich der
damit zusammenhängenden Sozialversicherungsstreitigkeiten) oder Verträgen
über Lieferungen und Leistungen ergeben, die vor Unwirksamwerden der Rechte
und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte geschlossen worden sind. Klagen
gegen die Behörden der drei Staaten sind gegen die Bundesrepublik
Deutschland zu richten. Klagen dieser Behörden werden von der Bundesrepublik
Deutschland erhoben.“
Das habe ich so ausführlich zitiert, um klar zu
machen, dass es keine Fortdauer der Besatzung gibt. Es geht darum, dass in
Berlin nicht plötzlich alliierte Offiziere für etwas belangt werden können,
was sie in Ausübung ihres Dienstes beispielsweise in den fünfziger Jahren
getan haben. Das berlinübereinkommen hebt überhaupt nicht die
Verzichtserklärung der vier Mächte vom 12. September 1990 oder die
Verzichtserklärung der drei Staaten vom 1. Oktober 1990 auf. Das ist
wirklich ein Märchen. Wenn da steht, dass Alliierte Behörden der Kontrollrat
usw waren, heißt das nicht, dass sie es nach wie vor sind, es heißt nur,
dass in dem Vertrag, wenn man von „alliierten Behörden“ spricht, diese und
jene Institutionen gemeint sind. Es ist eine reine Wortdefinition. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dienstliche Tätigkeit der Behörden beendet ist. Zum Schluss noch:

„Artikel 8
Jede Vertragspartei kann jederzeit um Konsultationen zwischen den
Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens
ersuchen. Die Konsultationen beginnen innerhalb von 30 Tagen, nachdem den
anderen Vertragsparteien das Ersuchen notifiziert worden ist.

Artikel 9
Jede Vertragspartei kann um eine Überprüfung dieses Übereinkommens ersuchen.
Die Gespräche beginnen innerhalb von drei Monaten, nachdem den anderen
Vertragsparteien das Ersuchen notifiziert worden ist.

Artikel 10
Ungeachtet des Artikels 11 kommen die Unterzeichnerregierungen überein,
dieses Übereinkommen vom Zeitpunkt des Unwirksamwerdens der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig
anzuwenden.

Artikel 11
(1) Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung.
Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden bei der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt. Diese Regierung teilt
den anderen Unterzeichnerregierungen die Hinterlegung jeder Ratifikations-,
Annahme- oder Genehmigungsurkunde mit.
(2) Dieses Übereinkommen tritt am Tag der Hinterlegung der letzten
Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.
(3) Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen deutscher, englischer und
französischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt; diese übermittelt den anderen
Unterzeichnerregierungen beglaubigte Abschriften.“

Jede Vertragspartei kann also um Überprüfung und Konsultation ersuchen, also auch Deutschland. Von Besatzung keine Spur. Außerdem wird vereinbart, dass das Berlinübereinkommen auch schon angewendet wird, bevor es offiziell ratifiziert ist.

Jetzt zu den Notenwechseln: Die Rechten behaupten, durch einige Notenwechsel zwischen der noch bestehenden alten BRD und den Westalliierten sei die Souveränität Deutschlands, die im 2Vertrag ausgesprochen worden sei, wieder aufgehoben worden, ohne dass die deutsche Öffentlichkeit es mitbekommen habe.
Am 8. Oktober 1990 wurde im Bundesgesetzblatt
die „Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den
Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung
aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)“
veröffentlicht. Darin wird ein Notenaustausch wiedergegeben. Es handelt sich
übrigens nicht um ein Gesetz, sondern um eine Bekanntmachung, aber das
spielt keine wesentliche Rolle.

In den Noten vereinbaren Deutschland und die drei Westmächte, den
Deutschlandvertrag aus dem Jahre 1952 in der gültigen Fassung aufzuheben,
und auch den Vertrag über die Regelung der aus Krieg und Besatzung
entstandenen Fragen. Einige Teile des letztgenannten Vertrages, den man auch
Überleitungsvertrag nennt, blieben aber inkraft.

Jetzt kommt das Spannende, was die Rechten immer nicht erwähnen. Inkraft
bleibt Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „. . . Rechtsvorschriften aufzuheben
oder zu ändern“. Daher lautet dieser Artikel 1 Absatz 1 jetzt: „Die Organe
der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz
festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene
Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern.“ Das bedeutet, dass die
deutschen Behörden in aller Regel altes Besatzungsrecht ändern dürfen, damit
es deutschem Recht entspricht. So gehört es sich für einen souveränen Staat.
Auch Absatz 5 des Artikels 1 des Überleitungsvertrages gilt fort. Er lautet:
„5) Der Ausdruck „Besatzungsbehörden“, wie er in diesem Teil verwendet wird,
bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen
Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die
Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und
Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von
internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der
Mitglieder solcher Organisationen) – mit deren Ermächtigung handeln,
schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden
Hilfsverbände anderer Mächte.“ Dies ist wieder die Wortdefinition. Wenn also
später da steht: „Gesetze der Besatzungsbehörden können aufgehoben werden“
bedeutet Besatzungsbehörden eben das, was gerade geschrieben stand. Das
heißt eben nicht, dass die Besatzung fort gilt, sondern nur, dass in
diesem Vertrag der Ausdruck „Besatzungsbehörden“ zusammenfassend für all die
Behörden gebraucht wird, die dort genannt sind. Das nennt man eine
Begriffsbestimmung, damit jeder weiß, von wem die Rede ist, wenn man von
Besatzungsbehörden spricht.

Artikel 2 Absatz 1 ist ebenfalls noch gültig. Darin steht: „(1) Alle Rechte
und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen
begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht
nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in
Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt
worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne
Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht
begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ Das ist dasselbe
wie im Berlinübereinkommen: Altes Recht gilt nach deutschem Recht fort, bis
es von deutschen Behörden geändert wird. Ist ja auch logisch. Wenn an diesem
Tag alles Recht außerkraft getreten wäre, was die Besatzungsbehörden
erlassen haben, wäre unglaublich viel plötzlich nicht mehr geregelt. So hat
der deutsche Gesetzgeber Zeit, eigene Regelungen zu treffen, solange er
braucht.

Jetzt kommen wir zu dem wirklich schwierigen Teil. Die Rechten behaupten, der noch geltende Teil des Überleitungsvertrages lasse auch künftig noch Reparationen und Demontagen zu, weswegen Deutschland immer noch besetzt sei. In Teil 6 Artikel 3
werden, aus der Sicht des Jahres 1952 und 1954, Reparationsfragen behandelt.
Absätze 1 und 3 sind inkraft und lauten: „(1) Die Bundesrepublik wird in
Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das
deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder
werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder
Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen,
die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder
ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen
werden. … (3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in
Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben
oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale
Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung
dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht
zugelassen.“

Was bedeutet dies? Die Bundesrepublik wehrt sich nicht gegen die nach dem
Krieg durchgeführten Reparationen. Das hier auch von der Zukunft die Rede
ist bezieht sich auf 1952 und 1954, heißt aber nicht, dass nach 1990 noch
irgendwelches deutsche Vermögen im Ausland beschlagnahmt werden kann.
Ausgenommen sind Vermögen, die schon zu Zeiten des zweiten Weltkrieges im
Ausland waren und damit Teil des am 8. Mai 1945 vorhandenen Vermögens waren.
Die Bundesrepublik erkennt alle während der Besatzung getroffenen
Reparationsmaßnahmen an und fängt jetzt nicht plötzlich an,
Gerichtsverfahren dagegen anzustrengen. Man zieht also einen klaren
Schlussstrich. Klagen gegen im Auftrag der Besatzungsbehörden arbeitende
Personen, die in ihrer dienstlichen Eigenschaft während der Besatzungszeit
Vermögen erworben oder übertragen haben, sind unzulässig. Vergessen wir
nicht, dass diese Bestimmung ein Vorschlag Deutschlands war, der
Notenwechsel zur Fortgeltung dieses Rechts ging von Deutschland aus. Es ist
aber rechtlich völlig ausgeschlossen, dass Alliierte immer noch
irgendwelches deutsche Vermögen beschlagnahmen könnten, das nach dem 8. Mai
1945 entstanden ist. Es geht immer um die aus Krieg und Besatzung
entstandenen Fragen, das ist der Geltungsbereich dieses Vertrages, nichts
anderes.

Teil 9 Artikel 1 ist ebenfalls weiter gültig. Ich rufe noch einmal in
Erinnerung, dass der Vertrag aus dem Jahre 1954 stammt. Der Artikel lautet:
„Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland
dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der
Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der
Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr
beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel
5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren
Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen,
welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der
Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa
bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand
derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.“
Den Ausdruck „Vorbehaltlich einer Friedensregelung“ können wir streichen,
denn die Friedensregelung existiert im 2Vertrag. Allerdings hat der zu
diesem Punkt nichts geregelt, weswegen man überein kam, die Regelung aus dem
Überleitungsvertrag beizubehalten. Im Kern dient es demselben Ding wie
vorher: Besatzungsangehörige oder Leute, die im Auftrag der Siegermächte
während oder nach dem Krieg in Deutschland gearbeitet haben, dürfen für ihre
dienstlichen Handlungen nicht vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft
gezogen werden. Vor Gerichten der Alliierten Staaten auf Antrag eines
Deutschen übrigens durchaus.

Dann gilt noch der Artikel 4 des zehnten Teils, in dem Deutschland sich
verpflichtet, auch seine Schulden von vor dem 2. Weltkrieg zu bezahlen, z.
B. Reparationen aus dem ersten Weltkrieg. Er lautet: „Die Bundesrepublik
bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor
Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere
Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden
und die vor diesem
Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.“ Es gilt aber auch für die
Rechte, die Deutschland vor dem Kriegszustand erworben hat. Die Alliierten
stellen also auch damit deutsche Rechte der weimarer Republik wieder her. Es
geht um internationale Vereinbarungen und so weiter, meistens Dinge, die
schon lange vor der Wiederherstellung der deutschen Einheit galten.

Die Reichsideologen der sogenannten kommissarischen Reichsregierungen machen
es sich sehr einfach. Hier ein Auszug aus einer FAQ, der das noch mal
deutlich macht:

„II. Ein weiterer Einwand bezieht sich z.B. auf den Text des
Berlin-Übereinkommens. Dort heißt es in Artikel 2, daß alle alliierten
Entscheidungen nach deutschem Recht in Kraft bleiben. Wenn also alliierte
Entscheidungen fortgelten, so widerspräche das der Souveränität
Deutschlands, meinen die „Reichsideologen“.
Auch dies ist allerdings grundfalsch und ein weiteres Beispiel für
mangelndes Wissen. Olli erklärte dies im „FAQ“-Forum wie folgt:
„Alliierte Entscheidungen“ sind Entscheidungen im Einzelfall. Also
Verwaltungsakte, Urteile etc., keinesfalls besatzungsrechtliche Vorbehalte,
die ohnehin durch den 2 Vertrag als abgelöst und obsolet gelten.
Und diese Regelung bedeutet nicht, daß das vereinte Deutschland diese
Verwaltungsakte oder Urteile für die Zukunft als unabänderlich betrachten
muß.
Ein Beispiel:
In den 70er Jahren gab es Fluchten aus der DDR, die über Polen mit
Flugzeugentführungen nach Tempelhof durchgeführt wurden. Die quicke Berliner
Schnauze machte damals aus dem Namen der polnischen Fluglinie LOT:
„Landet ooch Tempelhof“.
Da der Flughafen Tempelhof im US-Sektor lag und die USA internationalen
Konventionen gegen die Luftpiraterie beigetreten waren, mußten die Täter
nach US-Recht von einem US-Gericht, das in Berlin tagte, verurteilt werden.
Der hier in Rede stehende Passus legt fest, daß diese Urteile durch die
Aufhebung des Besatzungsstatus nicht automatisch aufgehoben sind, sondern
weiterhin gelten. Der deutschen Justiz ist es unbenommen, den Urteilsstatus
für die Zukunft , z.B. durch Amnestie u.ä. abzumildern.
Für jur. Feinschmecker:
Es geht darum, ob Einzelentscheidungen der Alliierten ex tunc, also als von
Anfang an nichtig zu behandeln wären.
Dies war und ist aus nachvollziehbaren Gründen für keine Seite, insbesondere
für die deutsche Seite, wünschenswert gewesen.
Mit einer mangelnden Souveränität des vereinigten Deutschlands oder gar mit
der abstrusen These, Berlin gehöre gar nicht zur Bundesrepublik
Deutschland, hat dies rein nichts zu tun.“.“

Übrigens wird im Artikel 7 Absatz 2 des 2Vertrages wörtlich die
Souveränität des Vereinten Deutschlands ffestgestellt.

Somit sind die Verantwortlichkeiten der 4 Mächte durch den 2Vertrag, die
Verantwortlichkeiten der 3 Staaten durch Berlinübereinkommen und
Notenwechsel aufgehoben worden.

Eins ist mir noch aufgefallen: Die Rechten behaupten, ein „Grundgesetz“ sei
ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einem militärisch besetzten
Gebiet. Das ist völliger Humbug. Wie man seine Verfassung nennt, bleibt
jedem Staat selbst überlassen. Vor knapp 200 Jahren hießen die ersten
deutschen Verfassungen Staatsgrundgesetz, und gehe mal in die
Benelux-Länder, dort heißt die Verfassung auch „Grondwet“, also Grundgesetz.
Selbst im vereinigten Königreich, wo es ja nicht einmal eine geschriebene
Verfassung gibt, spricht man von „basic“ oder „fundamental“ laws, die das
Staatsorganisationsrecht regeln.

Hier noch ein paar Anmerkungen.

Die rechten Propagandisten und Revisionisten, darunter auch ein gewisser Peter Ffrühwald, versuchen immer wieder zu erklären, dass die BRD
faktisch nicht existiere. Denn sie sei am 17.07.1990 auf der pariser
Konferenz aufgelöst worden, weil US-Außenminister Baker verkündet habe, dass der Artikel 23
des Grundgesetzes gestrichen sei, und zwar von diesem Tage an. Das ist
entscheidend, denn hätte der Artikel 23 GG noch gegolten bei der
Wiedervereinigung, wäre alles mit rechten Dingen zugegangen, so wie es das
Grundgesetz vorsah. Wenn aber dieser Artikel vorher aufgehoben worden wäre,
hätten sich zwei nichtexistierende Staaten vereinigt.

Ich hoffe, ich kann diesen Zahn ein für allemal ziehen.

Es ging bei der ganzen Sache um die Oder-Neiße-Linie, die Grenze zwischen
Deutschland und Polen. Im alten Artikel 23 stand, dass das Grundgesetz
zunächst in den westlichen deutschen Ländern gelte, in den anderen Teilen
Deutschlands, zu denen man auch die Ostgebiete zählen konnte, wenn man
unbedingt wollte, nach deren Beitritt inkraft zu setzen sei. Alle folgenden
Zitate kann man auf www.2plus4.de nachlesen, der offiziellen Dokumentation
der Vertragsverhandlungen.

Hier das offizielle Protokoll zu den Grenzfragen bei der pariser Konferenz,
dem dritten Treffen der 2Außenminister:

Anlage 1 Pariser Text zu den Grenzfragen
1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland,
der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine
Außengrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen
Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der
endgültigen Regelung sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der
Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in
Europa.
2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen
ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere
Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des
vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen
Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen,
die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
5. Die Regierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten Königreiches und
Frankreichs nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der
Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik förmlich entgegen und stellen fest, daß mit deren Verwirklichung
der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands bestätigt wird.

Es geht also nur um Satz 2 des Artikels 23, in dem steht, dass das
Grundgesetz nach dem Beitritt weiterer Teile Deutschlands zur BRD dort
inkraft zu setzen sei. Aber es sollte eben gerade *keine* weiteren Teile
Deutschlands mehr geben, also musste diese Möglichkeit gestrichen werden.
Damit sollte eben gerade unterstrichen werden, dass Deutschland seinen
endgültigen Charakter erreicht hatte, und zwar nach der Wiedervereinigung. Niemand hat irgendwas für aufgelöst
erklärt. Die Außenminister der Siegermächte haben lediglich die Absichtserklärung Deutschlands zur Kenntnis genommen, das Grundgesetz entsprechend zu ändern, und sie bestätigten, dass diese ausgemachten Grenzen dann die Außengrenzen Deutschlands sein würden.

Und natürlich trat die Grundgesetzänderung erst am 3. Oktober 1990 in kraft
und nicht schon früher. Siehe die Formulierung: „… Die Regierungen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden
sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei
Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind.
Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in
den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland niedergelegt sind…“ Werden sicherstellen, … Enthalten wird.
– Das sagt hoffentlich alles. Von einer Aufhebung der DDR durch
Schewardnadze, die die Rechten ebenfalls behaupten, habe ich nicht mal ein Wort gefunden. Das ist einfach frei erfunden.

Noch mal: Die Änderung des Grundgesetzes erfolgte, um eine weitere
Ausdehnung Deutschlands auf die ehemaligen Ostgebiete zu verhindern, nicht,
um sie zu ermöglichen. Abgesehen davon habe ich ja schon gesagt,
dass es viele Verfassungen gibt, in denen kein Staatsgebiet steht. Daraus
lässt sich die Nichtexistenz nicht ableiten. Das ist ebenfalls
propagandistisch frei erfunden und hat mit dem Völkerrecht nichts zu tun. Übrigens wird das Staatsgebiet Deutschlands im 2Vertrag geregelt, in dem steht, dass das vereinte Deutschland die BRD, die DDR und ganz Berlin umfasst, nicht mehr. Übrigens wird von einem vereinten, nicht wiedervereinigten Deutschland gesprochen. Deutschland sollte eben nicht in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 wieder hergestellt werden.

Und jetzt zu der Frage der staatlichen Selbstverwaltung. Sie schießen gerade
wie Pilze aus dem Boden, die Selbstverwaltungen deutsches Reich und so
weiter. Jeder Hinz und Kunz will jetzt die legitime Regierung Deutschlands
sein, weil es eine obskure UN-Resolution erlaube und die faktische deutsche
Regierung ja nicht existiere. Die Rede ist von einer Resolution der
Generalversammlung der vereinten Nationen aus dem Dezember 2001. Es geht, so
lautet auch die Überschrift, um das völkerrechtswidrige Handeln von Staaten
und die Verantwortlichkeit dafür.

Gestellt wird die Frage: Wer hat ein staatliches Handeln als völkerrechtswidrig
zu verantworten, im Klartext: Wer ist kriminell, wenn ein Staat gegen das
Völkerrecht verstößt. Dazu muss man erst einmal klären, was staatliches
Handeln eigentlich ist und wer es ausübt. Da steht dann folgendes:

Das Verhalten von Staatsorganen ist immer als Handeln des Staates zu werten
(Artikel 4). Auch das Verhalten von öffentlichen Organisationen, die keine
Staatsorgane sind, ist als Staatshandeln zu werten, sofern sie zu diesem
Handeln staatlicherseits ermächtigt waren (Artikel 5). Auch Organe, die von
einem anderen Staat zur Verfügung gestellt werden, handeln als Staat, und
zwar je nach Rechtslage als Teile des leihenden oder des beliehenen Staates
(Artikel 6). Staatsorgane handeln auch dann als Staat, wenn sie ihre
Kompetenz überschreiten oder Weisungen der Regierung zuwiderhandeln (Artikel
7). Nur um den Kontext klar zu machen. Jetzt kommts:

„Artikel 8
Von einem Staat geleitetes oder kontrolliertes Verhalten
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als
Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten,
wenn die Person oder Personengruppe dabei faktisch im Auftrag
oder unter der Leitung oder Kontrolle dieses Staates handelt.
Artikel 9
Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der
staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als
Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten,
wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit
oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche
Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung
dieser Befugnisse erfordern.“

Erstens üben diese Spinner der sogenannten Selbstverwaltungen keine
faktische, sondern nur eine eingebildete Hoheitsgewalt aus. Den Nachbarn
interessiert überhaupt nicht, was die beschließen, keiner unterwirft sich
ihrem Willen, die Verhältnisse erforderrn auch kein Handeln dieser Leutte, es handeln bereits andere. Zweitens geht es ja gerade um Verhalten, das man
völkerrechtlich als Bruch des Rechts ansieht. Also: Wenn das Recht gebrochen
wird, kann das auch durch Einzelne geschehen, wenn sie faktisch
Hoheitsgewalt ausüben und es keine handlungsfähigen staatlichen Organe gibt.
Entgegen der Wunschvorstellung der rechten Ideologen gibt es diese Stellen
aber in Deutschland, und die Reichsideologen üben faktisch keierlei Hoheitsgewalt aus.

Hinter den meisten sogenannten Selbstverwaltungen steht übrigens der ganz
einfache Wunsch, keine Steuern zahlen zu müssen. Man erklärt sich zur
Regierung des deutschen Reiches, weil es die BRD ja nicht gibt, und handelt
als Personengruppe mit sogenannter faktischer Hoheitsbefugnis, um keine
Steuern mehr an die BRD zahlen zu müssen. Prima. Schaut euch doch mal im
Internet nach diesen Spinnern um. Dieser Frühwald ist überall dabei. Wenn er
nicht mit völkerrechtlichen Ressentiments gegenüber z. B. Polen spielen
würde, würde ich darüber nur lachen, so schäme ich mich für diese Spinner.
Und sie können froh sein, dass ich sie nur Spinner nenne. 🙂

Immer wieder behaupten die rechten Spinner, deutsche Gerichte, die sie ansonsten für nicht existent erklärten, hätten ihre „Selbstverwaltung“ anerkannt. Warum? Weil sie in Schriftsätzen dieses „Selbstverwaltung“ vor ihre Adresse schreiben, und weil die sturen Computer in den Gerichten die Adresse so übernehmen, wie sie auf den Briefen stehen. Drum schreibt ein Geicht auch mal an eine sogenannte Selbstverwaltung. Eine Anerkennung ist das nicht.

Ganz zum Schluss noch einmal diese Sache, dass das deutsche Reich 1945 nicht
untergegangen sei. Das stimmt: Sowohl die BRd als auch die 4 Siegermächte
haben anerkannt, dass es weiterhin offene Fragen im Bezug auf Deutschland
als Ganzes gibt. Allerdings war man sich auch darüber einig, dass die
Staatsgewalt, die damalige staatliche Organisation zusammengebrochen sei.
Drum hat das Bundesverfassungsgericht tatsächlich festgestellt, dass das
deutsche Reich fortexistiere und dass die Bundesrepublik mit ihm
teilidentisch sei, was die Rechten umdeuten als „ein Teil des Reiches“, was
aber nicht gemeint ist. Im Bezug auf Volk und Gewalt identisch, im Bezug auf
Gebiet aber nicht, weil es ja noch die DDR gab. Das bedeutete, dass man in
der BRD auch die alten Reichsgesetze fortgelten lassen konnte, weil man ja
von der Staatsgewalt her identisch war, sofern diese Gesetze nicht dem
Grundgesetz zuwiderhandelten. Und man konnte trotzdem Verträge mit der DDR
schließen, denn darum ging es bei dem Urteil, und die DDR war zwar ein
eigener Staat, aber nicht Ausland, so sagte das Bundesverfassungsgericht.
Einen Anspruch auf eine Reichsregierung nach altem Muster oder gar nach der
Fortgeltung der weimarer Verfassung, wie die Rechten das behaupten, stellte es nicht auf. Und es überließ den Bundesbehörden ausdrücklich jede politische Option, die Einheit in
Freiheit zu erreichen, einschließlich der Festlegung der Grenze mit Polen.
Das vergessen die Revisionisten immer zu erwähnen.

Liebe Leute: Bitte lasst uns aufhören, über revisionistische Fforderungen
alter und neuer Nazis zu reden, über die Forderungen von Leuten, die einen
Krieg führen würden, um Großdeutschland zurückzuerobern, über Leute, die wie
Hitler damals die Verfassung so zu biegen versuchen, dass sie ihren kruden
Vorstellungen entspricht. Das sind heute keine ernstzunehmenden politischen
Gegebenheiten, und so gern ich theoretisiere, finde ich doch, dass man
diesen KRR-Spinnern zu viel Raum einräumt, wenn man ihre Lügengebäude
ernsthaft betrachtet. Natürlich ist heute vieles im Argen, aber wer will
schon die Nazis zurück? Jemand von euch etwa? Bei vielen der KRR-Spinner
sind im Laufe der zeit Waffen gefunden worden, einige sind im Knast
gelandet, andere träumen weiter. Den Harmlosen geht es darum, keine Steuern
zahlen zu müssen, den Anderen um eine Politik, die die Ergebnisse des
zweiten Weltkrieges zurückdrehen soll. Was hätten sie davon? Sie wären
selbst die Herren der Welt, regierten ein großdeutsches Reich usw. Es gibt
insgesamt mindestens 5 sogenannte kommissarische Reichsregierungen, die
miteinander total verfeindet sind. Nur ihre Argumentationen ähneln sich.
Ich habe keine Lust mehr, diesen Spinnern immer ihre abstrusen Theorien zu
widerlegen. Aber natürlich werde ich das auch weiter tun, wenn jemand von
euch ihnen sonst vielleicht Glauben schenken würde. Deshalb habe ich diesen Text verfasst und zusammengestellt.

Noch ein kleiner Nachschub:

Es stimmt zwar, dass das deutsche Reich nicht untergegangen ist, aber das
galt eben nur bis 1990. Danach wurde eine endgültige Friedensregelung mit
Deutschland als Ganzem getroffen, damit ist die BRD jetzt neu organisiert
und unter neuem Namen identisch mit dem deutschen Reich als
Rechtskontinuität. Ein Nachfolgestaat übernimmt nur die Verpflichtungen des
alten Staates und kann sich das aussuchen. Ein rechtskontinuierlicher Staat
kann sich zwar weiterentwickeln, wie die BRD, ist aber völkerrechtsmäßig
identisch mit dem Vorgänger und kann auch noch dessen Gesetze verwenden. Zum
Beispiel war die weimarer Republik identisch mit dem wilhelminischen
Kaiserreich, völkerrechtlich, obwohl sie eine Republik war, aber sie hatte
sich aus dem Kaiserreich entwickelt, es war keine vollkommene Neugründung.
Hingegen war das deutsche Kaiserreich 1871 nicht identisch mit dem heiligen
römischen Reich deutscher Nation oder dem deutschen Bund, weil dazwischen
praktisch Kleinstaaterei lag und es sich um eine Staatsneugründung handelte.

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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18 Antworten zu Gegen sog. kommissarische Reichsregierungen und persönliche Selbstverwaltungen

  1. Julia sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag! Auch in meinem Freundes- und Bekanntenkreis kursieren die Geschichten, die sie gerade detailliert widerlegt haben. Dort werden sie mit einer Vehemenz und Überzeugung vorgetragen, die verunsichert und verängstigt. Während man versucht, rechte Ideologien nicht als solche zu formulieren, klingen die ganzen Gespräche aber furchtbar sehr danach.

    Ihr Beitrag hat mir geholfen zu erkennen, wie sehr sich die Menschen, die ich bisher zu meinen guten Freunden gezählt habe, in dieses Gedankengut verrannt haben. Nun muss ich mir überlegen, wie ich ihnen helfen kann, zu erkennen, dass ihre Realitätsauffassung alles andere als real ist.

  2. Rainhard sagt:

    Geschichtlicher Abriss zur Information.

    Nachdem im Mai 1945 die übriggebliebene Regierung des III. Deutschen Reiches unter der Leitung von Grossadmiral Dönitz ( der übrigens die „Bundesmarine“ mit aufbaute und im Rang eines Vizeadmirals in den Ruhestand versetzt wurde und 1980 starb ), durch die Alliierten Siegermächte, verhaftet wurde, war der II. Weltkrieg definitiv auf Deutschem Boden, beendet. Jetzt wurde die Haager Landkriegsordnung von 1907 zur Anwendung gebracht, Nachzulesen u.a. bei Wikipedia (um den Textumfang dieser Mitteilung nicht zu Umfangreich werden zu lassen), unter „Haager Landkriegsordnung,
    indem die Alliierten das Territorium des III. Deutschen Reiches in seiner Gänze Besetzten, und nun die Ordnung und Sicherheit in dem Besetzten Gebiet wieder Herstellen und neu Organisieren mussten. Dazu gehörte auch die sogenannte „Entnazifizierung“ der Bevölkerung um auch das Ideologische Erbe des Nationalsozialismus zu beenden und auszumerzen. Zur Durchsetzung der Haager Landkriegsordnung wurden sofort nach Kriegsende die sogenannten „SHAEF“ Gesetze auch auf dem Territorium des ehm. nun Besetzten III Deutschen Reiches in Kraft gesetzt. Zur kurzen Erklärung: Das SHAEF wurde am 14. Juli 1945 in Frankfurt am Main aufgelöst und bezüglich der amerikanischen Streitkräfte an gleicher Stelle durch das Hauptquartier US Forces, European Theater (USFET) ersetzt. Das 1951 durch die NATO gebildete Supreme Headquarters Allied Powers Europe steht in der Tradition des SHAEF. Erster Supreme Allied Commander Europe war Eisenhower, mit Montgomery als seinem Stellvertreter. An die Stelle der SHAEF Gesetzgebung traten am 20. Dezember 1945 die sogenannten Kontrollrats Gesetze der Alliierten. Zu kurzen Information:
    Das Kontrollratsgesetz vom 20. Dezember 1945 wurde faktisch seit 1951 in den drei westlichen Besatzungszonen nicht mehr angewendet. Es wurde für die Bundesrepublik Deutschland förmlich geändert durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 und aufgehoben durch das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I. S. 437).Soviel zu den in den Mainstream Medien und den Mainstream Printmedien verbreiteten teilweisen falschen Darstellung des Sachverhaltes. Aber dazu die endgültige Amtliche Aussage – später – in dem Absatz „Vereinbarung vom 27/28 September 1990 …….“( Zur angeblichen Wiedervereinigung Deutschlands ). Festzustellen ist zunächst nunmehr, das die Haager Landkriegsordnung und die mit in Ihrem unmittelbaren Zusammenhang stehenden Maßnahmen – auch – der Alliierten, in Bezug auf Deutschland und später der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ dem uneingeschränktem Völkerrecht, unterliegen. Somit musste in Deutschland ein „wieder“ nationales Instrument für die Neuordnung von Gesetz und Recht im Besetztem Gebiet des ehm. III Deutschen Reiches – also auf Deutschen Boden – , geschaffen werden. Zur kurzen Information:
    Wahrnehmung ziviler Kontrollrechte in Westdeutschland nach Maßgabe des Besatzungsstatuts
    • Die Bildung der Bundesrepublik machte ein Besatzungsorgan erforderlich, dessen Kompetenzen an die veränderte Situation angepasst werden mussten. Durch das Besatzungsstatut wurden die Militärregierungen der westlichen Besatzungsmächte in jeder der drei Zonen durch Zivilverwaltungen ersetzt( Deutsche, von den Alliierten ausgewählt und eingesetzt – denn es gab ja noch keine vom Volk Legitimierten Wahlen ), an deren Spitze jeweils ein Hoher Kommissar ( Alliierter Kontrolleur ) stand. Die alliierten Kontrollrechte bezüglich Westdeutschlands wurden damit auf die Alliierte Hohe Kommission als Gemeinschaftsorgan der Westmächte übertragen, nachdem der Alliierte Kontrollrat ab dem 20. März 1948 mit dem Verlassen der Sitzung des sowjetischen Vertreters handlungsunfähig geworden war, als dieser sich weigerte, an weiteren Zusammenkünften teilzunehmen, bereit war.
    Vom 8 – 10. Juli 1948 fand in Koblenz im Hotel „Rittersturz“ die später sogenannte „Rittersturz Konferenz“, statt. In diesem Gremium wurden unter anderem der Vorschlagsentwurf des „Grundgesetzes“ der Alliierten für das neue Konstrukt Deutschland – was später „Bundesrepublik Deutschland“ getauft wurde, nochmals diskutiert.
    Die Entstehung zweier Deutscher Staaten auf dem Parlamentarischen Rat am 01. September 1948. Es musste nunmehr eine Nationale Basisgesetzgebung für den zu schaffenden Teil Deutschlands – vorgeschlagen durch die Alliierten – geschaffen werden.
    Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen. Seine 65 stimmberechtigten Mitglieder sind vorher von den Länderparlamenten ( Unter Aufsicht der Alliierten Kontrollkommission )der drei westlichen Besatzungszonen gewählt worden. CDU/ CSU und SPD stellen je 27 Abgeordnete, die FDP 5, DP, KPD und Zentrum je zwei Delegierte. Die in den Westsektoren Berlins fünf Abgeordneten haben nur beratende Stimme. Entsprechend dem Auftrag der Westmächte soll der Parlamentarische Rat eine Verfassung ausarbeiten. Aufgrund der deutschen Sorge, dass die Verfassung für einen westdeutschen Staat die Spaltung Deutschlands vertiefen könnte, soll als Provisorium lediglich ein „Grundgesetz“ entworfen werden. Der Entwurf der Alliierten beinhaltete nicht den im heutigen Textlaut des Grundgesetzes stehenden letzten Artikel: 146 des Grundgesetzes. Dieser wurde unter Protest der Alliierten durch den an der Konferenz teilnehmenden Professor Carlo Schmidt dennoch durchgesetzt, und eingefügt.

    Die Erfahrung mit dem „Dritten Reich“ prägt die Debatten des Parlamentarischen Rates. Die Drohungen des Totalitarismus sollen für immer gebannt und die Fehler der Weimarer Verfassung vermieden werden. Umstritten sind unter den Abgeordneten besonders die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Finanzverfassung. Nach mehrfachen Korrekturen durch die Besatzungsmächte kann der Entwurf des Parlamentarischen Rates für das Grundgesetz, dann am 8. Mai 1949 in dritter Lesung verabschiedet werden.
    Entscheidenden Anteil an der Ausarbeitung des Grundgesetzes hat Carlo Schmid (SPD), der Vorsitzende des Hauptausschusses. Präsident des Parlamentarischen Rates ist Konrad Adenauer( Während des III. Reiches Bürgermeister von Köln, und NSDAP Mitglied !!!!) (CDU). Auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) gehört dem Gremium an. Neben den 61 männlichen Mitgliedern des parlamentarischen Rates wirken auch vier Frauen an der Gestaltung des Grundgesetzes mit. Elisabeth Selbert (SPD) und Friederike (Frieda) Nadig (SPD) setzen gegen den anfänglich heftigen Widerstand auch aus den Reihen ihrer eigenen Partei die Aufnahme des 2. Absatzes in Artikel 3, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, in das Grundgesetz durch. Hier ein Ausspruch von Prof Carlo Schmidt beim Parlamentarischen Rat 1948:
    Meine Damen und Herren!
    Gestatten Sie mir vor dem Eintreten in die eigentlichen Ausführungen, die ich Ihnen zu unterbreiten habe, einige wenige Worte zur Methode meiner Darlegungen. Sie sind nötig, weil vielleicht ein Teil der Zuhörer finden möchte, daß meine Ausführungen, zu Beginn wenigstens, lediglich die Ausführung von Theorien darstellen. Es handelt sich hier nicht darum zu theoretisieren; aber es handelt sich darum, so wie der Ingenieur, der mit Rechenschieber und Logarithmentafel umzugehen hat, gelegentlich einmal sein Physikbuch hervorholt, um den Ort seines Wirkens im System der Mechanik genau festzustellen, einmal zu sehen, in welchen Bereichen wir uns denn eigentlich zu bewegen haben. Theorie ist ja kein müßiger Zeitvertreib, sondern manchmal der einzige Weg, komplexe Verhältnisse zu klären, und manchmal die einzige Möglichkeit, sicher des Weges zu gehen, die einzige Möglichkeit, die Lage des archimedischen Punktes zu definieren, an dem wir den Hebel unserer politischen Aktivität anzusetzen haben. Nur durch eine klare Erkenntnis dessen, was ist, können wir uns die Rechnungsgrundlagen verschaffen, deren wir bedürfen werden, um richtig zu handeln. Der Versuch, einen Tatbestand in allen seinen Bezügen denkend zu erfassen, ist die einzige Methode, die es einem ermöglicht, sich so zu entscheiden, daß die Entscheidung auch verantwortet werden kann. Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: Parlamentarischer Rat ? Was heißt denn: Grundgesetz ? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
    Was heißt aber Verfassung ? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden (auf die Alliierten) brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar. Zitat ende. Weiter führt Prof. Schmidt aus:
    „Wir haben unter Bestätigung der Alliierten Vorbehalte das Grundgesetz für die heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse in einem Teil Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten, wir haben hier etwas zu tun, das uns die Möglichkeit gibt gewisser Notstände besser Herr zu werden. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden.“ Weiter führt Prof. Schmidt aus: Zitat: „Ich würde bitten, in die Diskussion hereinzunehmen, dass wir uns heute einfach Bundesrepublik Deutschland nennen…
    Mit dem Wort Deutschland geben wir dem Ganzen ein gewisses Pathos…“ Zitat ende.

    Also können wir nunmehr unter Einbeziehung der Historischen Fakten und Aspekte konstatieren, das die Bundesrepublik Deutschland ein reines Konstrukt, ein Pseudo- Staat, gewollt durch die Alliierten, unter Einbeziehung der von den Alliierten ausgewählten Mitglieder (u.a. Ministern der „Länder“ ) des Parlamentarischen Rates (denn es gab noch keine Ministerpräsidenten und Bundes Präsidenten oder Kanzler Wahlen zu diesem Zeitpunkt) der Fremdbestimmung ist, und war. Die Historischen Fakten lassen demnach keinen anderen Schluss zu. Letztendlich ist die Niederschreibung und Festschreibung des Wortlautes des Art. 146 im Grundgesetz für und nicht der Bundesrepublik Deutschland der erste Unumstößliche Beweis für die Zeitliche Begrenzung des Besatzungsrechtlichen Konstruktes „BRD“ als Wirtschaftseinheit auf dem Teil des Territoriums des immer noch bestehendem Völkerrechtlich relevantem Deutschen Reich, und kein Souveräner Staat. Bis 1990 handelte die „Bundesrepublik“ als bei der UNO so geführte NGO ( Nicht Regierungsorganisation ), und ist so auch eingetragen. Nachzuschlagen: Bundesrepublik Deutschland als NGO (Nicht Regierungsorganisation ) bei der UNO

    Wenn man bei der UN nachschaut unter United Nations Deparment of Economic and Social Affairs und nach Germany sucht, findet man einen Eintrag namens „Germany“ als nicht Regierungsorganisation.
    Organization name: Germany
    Headquarters address
    Address: Not Available
    Country: Not Available
    Organization type: Non-governmental organization
    Languages:
    English
    http://esango.un.org/civilsociety/showProfileDetail.do?method=showProfileDetails&sessionCheck=false&profileCode=43653(stand: 11.02.2012)
    Nach dem gewollten und ökonomisch wie Politisch herbeigeführten Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik ( DDR ) und der sogenannten „Wiedervereinigung“ Zwischen der „BRD“ mit der „DDR“ galt es 1990 einen Denkwürdigen „Völkerrechtlich relevanten Vertrag zwischen den Alliierten und den Zwei Deutschen „Staaten“ abzuschließen. Der 2+4 genannte Vertrag, oder besser bekannt als der „Wiedervereinigungsvertrag“. In diesem sollten die Völkerrechtlichen und Juristischen, Besatzungsrechtlichen – nicht die Ökonomischen – belange bei dieser „Wiedervereinigung“ unter anderem Beachtung finden. Mithin wird auf Basis dieses Vertrages dem Leser oder der Interessierten Bevölkerung die völlige Souveränität der „BRD“ suggeriert. Dies stimmt zunächst auch. Aber es wird bewusst verschwiegen, das es zu diesem Vertrag eine Zusatzvereinbarung gibt, die mitnichten Veröffentlicht wurde oder in den Medien Publiziert wurde. Mit Berechnung. Diese lautet in Auszügen wie folgt:
    »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
    Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. – Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

    »3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
    ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
    DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
    SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3
    SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2
    NEUNTER TEIL: Artikel 1
    ZEHNTER TEIL: Artikel 4«
    Doch damit noch nicht genug:
    Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 …« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«. Nun können Sie selber Recherchieren was die Artikel im Einzelnen Aussagen. Sie werden Staunen. Natürlich können Sie gegen alle meine hier Aufgeführten Argumente den jeweiligen GEGENBEWEIS führen, was ich Ausdrücklich befürworten würde. Aber nun weiter:
    In der Weiteren Verfahrensweise des „Wiedervereinigungngs oder 2+4 Vertrages“ von 1990 wurde durch die Alliierten der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, gestrichen,(Auflösung der BRD durch James Baker, damaliger Außenminister der USA, und Auflösung der DDR, durch Eduard Schewardnadse, ehemaliger Außenminister der damaligen Sowjetunion ).. Wie Sie womöglich Wissen werden, regelte dieser Art. 23 des Grundgesetzes für die BRD, den territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Also das „STAATS“ Gebiet in dem die „Gesetzbarkeit“ der BRD ihre Anwendung finden soll ( drei Elemente Lehre – Judikative, Exekutive, Legislative ). Wenn aber der Territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes weggefallen, b.z.w. gestrichen wurde, wo gelten dann irgend welche Gesetze?? Genau… Sie haben es richtig erfasst: NIRGENDS. Daraus Folgend können wir Schlussfolgern, das sämtliche „Handlungen“ der sogenannten Behörden, oder „Amtspersonen“ der sogenannten „BRD“, illegal im Sinne des Völkerrechtes, sind. Nun mal einige Ausführungen zum Bundesbeamtengesetz für die BRD. Ich will hier nicht auf die Vollumfänglichen Paragraphen eingehen, jedoch sollten wir einige näher beleuchten.
    BBG § 58 [Eidespflicht, Eidesformel]
    (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
    BBG § 61 [Amtsgeheimnis; Aussagegenehmigung]
    (4) Unberührt bleibt die gesetzlich begründete Pflicht des Beamten, Straftaten anzuzeigen und bei Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für deren Erhaltung einzutreten.

    BBG § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (Wegfall des Staatshaftungsgesetz von 1982)
    (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
    (3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.
    Nun sehen wir uns dazu den auch von der Bundesrepublik Deutschland Unterzeichneten Internationalen Pakt von 1966, bei der UNO, an.
    Wir Wissen nun lt. Grundgesetz für die Bundesrepublik: Völkerrecht geht vor Länderrecht ( in diesem falle Bundesrecht): Hier Auszug
    Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, analog Art. 6 II EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, und somit die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen
    Versicherung-, eine Menschenrechtsverletzung. (das Gegenteil wird in der BRD Praxis Tag Täglich angewendet)

    Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
    Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. (auch nach IP66 Art. 11)*
    *IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten

    Staat Unterzeichnung Ratifizierung Inkrafttreten
    Deutschland 16/9/1963 1/6/1968 1/6/1968

    Nun lesen Sie bitte dazu wiederum den § 63 (weiter oben) Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, des BBG. (Remonstrations Pflicht Abs. 2)
    Außerdem ist – wie schon erwähnt – das „Staatshaftungsgesetz“ für die Bundesrepublik Deutschland bereits 1982 Aufgehoben worden. Es besagte u.a. die Haftung des Staates für Verfehlungen Ihrer „Beamten“. Daraus folgt wie nun Aufgezeigt: Jeder Mitarbeiter einer Behörde haftet persönlich für das negative Interesse, wenn die völkerrechtlich festgestellte Menschenrechtsverletzung in Folge der Remonstrationspflicht nicht verhindert wird. Das Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht nach Art. 25 GG vor RECHT und GESETZ (Art. 20 GG) und verpflichtet die Remonstration (§ 38 BRRG).
    Ein Haftbefehl darf nur im Strafrecht ausgestellt werden wegen Flucht-, Wiederholung- oder Verdunkelungsgefahr

    Der Haftbefehl darf nicht dazu mißbraucht werden, um das Aussageverhalten zu beeinflussen, insbesondere dazu zu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen (BGH 14, 358, 364; Dingeldey JA 84,407; Günther GA 78, 193; Rogall 67 ff., 104 ff., BVerfGE 56,37,49 = NJW 81, 1541). Eine Person braucht auch nicht Zeuge gegen sch selbst zu sein (BGH 25, 325, 331).
    BGB § 275 Ausschluss der Leistungspflicht ( Bürgerliches Gesetzbuch der BRD )
    Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für
    jedermann unmöglich ist.
    BGB § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
    (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der
    Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt
    nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
    Nach diesseitiger Auffassung ist zum Ausdruck gebracht worden, das wer nicht im Sinne der Völkerrechtlich anerkannten Menschenrechte handelt, gegen das Völkerrecht Verstößt, und somit dem Völkerstrafgesetzbuch zur Ahndung und Strafverfolgung, unterliegt. Wie wir weiter oben festgestellt haben, ist das Militärstrafrecht im immer noch durch die Alliierten Besetzten ehm. Reichsgebiet , der sogenannten Bundesrepublik Deutschland als wie im Grundgesetz für diese bezeichnete „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ ggfl. Zur Anwendung zu bringen. Hier nochmals ein Auszug über die Anwendungsweise von Militärgesetzen gegen über sogenannten „Amtspersonen wie Richter , Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher u.s.w. !
    Keine Gültigkeit des Grundgesetzes
    Durch die Vereinigung wurde das GG ( Grundgesetz ) am 18.07.1990 außer Kraft gesetzt. (BGBl. II vom 23.09.1990 S 885 ff). Das „Bundesverfassungsgericht“ hatte unter anderem mit seiner Entscheidung 2 BvF. 1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, dass sich die Hoheitsgewalt der „BRD“ auf den Geltungsbereich des „GG“ in diesem aber nicht mehr definiert, demzufolge es auch kein Gebiet gibt wo das „GG“ gelten kann oder soll.
    Auszug: Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit, ungültig.

    Weiter: Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einem Fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem Juristischen Inhalt lesen.(BVerwG a.a.O)

    Somit besteht also im „vereinigten Wirtschaftsgebiet“ mit der Bezeichnung „BRD“ der Stillstand der Rechtspflege selbst nach § 245 ZPO, das der Kommissar für Menschenrechte mit dem Urteil EGMR 75529/901 gegen die „BRD“ erstritten hat und eine Referenz nach Art. 25 GG, bildet.
    Recht und Gesetz ist nach Art. 20 III GG völkerrechtlich mit der Feststellung des fehlenden und fehlerhaften effektiv – garantierten Rechtsschutzes und der Rechtswegegarantie nach Art. 25 GG mit dem Urteil 75529/01 Sürmeli/BRD außer Kraft gesetzt worden.

    Durch die ersatzlose Streichung aller Artikel außer Artikel 73, 74+ 75 des GG ist seit 1990 das
    GG nicht mehr gültig. (Art. 75 wird schon nicht genommen, weil damit alle Bundesländer einbezogen werden)
    Die Bereinigungsgesetze der Alliierten unterstreichen dies durch die Entnahme der
    zugesprochenen Rechte der BRD, die Staatseigenschaft. Nach zu lesen aus dem BGG von
    2005,2007 und 2011.Das heißt.: wo kein Gebiet definiert werden kann, wo ein Gesetz Gültigkeit haben soll, gilt es nirgends! Übrigens: In der DDR gab es keine Länder sondern Bezirke.

    Personenhaftung von angeblichen Beamten
    Seit dem Jahre 1982 ist die Staatshaftung in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr
    gültig, darum haften Beamte nach § 839 BGB mit ihrem gesamten persönlichen
    Vermögen und Angestellte nach § 823 BGB.
    (bedanken Sie sich bei Herrn Kohl) Auszug aus diesen BGB Paragraphen:
    BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
    Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    Für Angestellte eines Gerichts oder anderen Behörde gilt.
    BGB § 823 Schadensersatzpflicht
    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ….ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947,die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen, betrügerischer Manipulationen. Artikel V. (siehe auch Vereinbarung vom 27/28 September)
    § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte – niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
    Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
    Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.
    Somit stellen wir weiterhin und wiederum fest:
    Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat – auch im Sinne des geltenden Völkerrechtes – ist oder jemals war.
    Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unter schreiben, was sie ja auch nicht tun. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.

    Zitate:
    Nicht gesetzeskonforme BRD-Richter sind nicht GG-gemäß volkslegitimiert, sondern
    vom Justizminister bestellt, die als reines Exekutivorgan und Nichtinhaber
    Rechtsprechender Staatsgewalt NIEMANDEM GG-gemäß Rechte übertragen darf,
    die er selber nicht besitzt. (s. Banzer-Vorfall, und Dig. 50, 17, 54 Ulplan: Niemand
    kann mehr Recht auf andere übertragen als er selber hat).

    Richter können in der Staatssimulation „ Bundesrepublik Deutschland – DEUTSCH“ z.Z. keine GG -gemäße
    Rechtsprechende Staatsgewalt ausüben, weil sie ihnen nicht vom Inhaber desselben
    übertragen wurde, sondern ein Nichtinhaber Rechtsprechender Staatsgewalt (der
    Justizminister) sie volkshoheits- und gewaltentrennungswidrig, arg. Art. 79(3), 20(2)
    GG, zu Justitiellen Verrichtungen ohne Volkslegitimation bestellte, obwohl er das gar nicht durfte. Weiterhin muss festgestellt werden:

    Die in Deutschland unzulässigen BRD-Schiedsgerichte könne den Hoheitsbeweis
    nach .126 BGB, §§138, 139, 415, 444 ZPO, §§ 33, 34 VvVfG, .99 VwGO, .16, 21
    GVG, Art. 97, 101 GG nicht führen, so dass BRD-Richter mit Auftragserteilungen an
    Untergebene ihre eignen Bediensteten unter Vorsatz gefährden.
    Es gibt in der BRD ohne eine vom Volk gewählte Verfassung keine richterliche
    Unabhängigkeit von BRD – gebundenen Mitarbeitern durch Mangel an
    Volkslegitimation. Die wahre „Bundesrepublik Deutschland“ ist nur eine Wirtschafts-
    u. Verwaltungseinheit nach Art. 133 GG, und somit Juristisch und Logisch, kein Staat.

    Von Amt wegen und in jeder Lage des Verfahrens sind Prozesshindernisse zu
    berücksichtigen (BGH 6, 304, 306; 20, 292,293; 22, 1,2, 29, 94; Celle NstZ 83, 233),
    insbesondere der gesetzlich amtierende Richter.
    Die gegen exterritoriale Staatsangehörige (§§ 15, 16, 17, 19-20 GVG) agierenden
    und sachlich unzuständigen Bearbeiter handeln als Nichtrichter, ihre „Urteile“ sind
    daher nichtig. Sie können auch ihre Legitimation nach Deutschem Recht nicht
    nachweisen (.415 ZPO).

    Sämtliche Entscheidungen ergehen durch Prozessmangel gesetzlicher Richter
    (§15 GVG) unter Verkennung von Recht, Gesetz, Fakten, Folgerichtigkeit und
    allgemeiner Wortbedeutung, wodurch Massenmenschenrechtsverletzungen in
    Deutschland entstehen, und entstanden sind. Daraus ergibt sich der
    Anspruch, für dessen Anwendung BRD-gebundene Angestellte im Staat „ Bundesrepublik Deutschland – DEUTSCH“
    ohne Volkslegitimation, demnach auch ohne Körperschaftsrechte nach Deutschem
    Recht nicht legitimiert sind. Der Souverän ist das Volk (lt. Grundgesetz für die BRD)

    Alle BRD-Bediensteten haben demnach bei ihren Tätigkeiten nachzuweisen, wie die
    Befehl Nummer der Alliierten, zu ihrer wirksamen Tätigkeit lautet. Dieses sollten alle Bediensteten
    bei Regressansprüchen der Geschädigten beachten, indem sie sich über ihre
    persönliche Rechtssicherheit in Deutschland sachkundig machen sollten.

    Konkret bedeutet das folgendes:
    Selbst in dem nichtvorhandenen Konstrukt BRD GmbH hat das dortige BVG Bezug genommen in der
    Entscheidung BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz – Nr. (1 – 15), dass „Urteile“ unterschrieben
    sein müssen um Rechtsgültigkeit dort zu erlangen.

    Immunität durch ISTGH
    Der Kommentar zum Gerichtsverfassungsgesetz in der 6. Auflage von Kissel/Mayer (GVG) §
    21 Seite 465, Rn 8, 1.Satz.
    Die deutsche Gerichtsbarkeit besteht entsprechend der Subsidiarität des IStGH in allen Fällen
    des deutschen Völkerstrafgesetzbuches (Rn 3n) originär und uneingeschränkt, sie hat
    Vorrang.
    Das heißt einfacher ausgedrückt im Umkehrschluss, die BRD Gerichte sind auch bei
    innerstaatlichen Völkerstrafverfahren und anderen Verfahren gegen unter anderem auch Mitglieder der
    Staatlichen Selbstverwaltungen oder Bürger welche die Proklamation der
    Staatlichen Selbstverwaltung und / oder die Erklärung zum veränderten Personenstand zur Natürlichen Person, bei den BRD
    Behörden eingereicht haben nicht zuständig, diese genießen Immunität (18-20 GVG). Besatzungsrecht gilt: Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD-Justizwesen (Art. 92 -104 Grundgesetz ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2). 1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 Grundgesetz ohne Geltungsbereich durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich-rechtlichen“ Regelungen.

  3. Rainhard sagt:

    ……Hier aus Ihrem Beitrag vom 10.12.2008 (jens Bertram)

    Zitat:
    Herzlichen Glückwunsch – Die allgemeine Menschenrechtserklärung feiert Geburtstag
    Publiziert am 10.12.2008 von Jens Bertrams
    Teilen

    Heute vor 60 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die allgemeine Menschenrechtserklärung. Immerhin ist der Menschenrechtsstandard in vielen Nationen seither gestiegen. Aber es gibt doch noch viel zu tun………Zitat Ende.

  4. Nun ja. – Aus Gründen der Meinungsfreiheit bleibt der vorherrige Kommentar stehen. Er strotzt von Unwahrheiten. Angefangen von der Tatsache, dass es beim Zusammentritt des parlamentarischen Rates durchaus schon Landesregierungen und Ministerpräsidenten gab, bis hin zur Tatsache, dass Völkerrecht nur dann vor Länderrecht geht, wenn 1. die BRD die Konvention ratifiziert und 2. sie förmlich in Landesrecht umgesetzt hat durch ein eigenes Gesetz. Wie die Umsetzung erfolgt, bleibt den Länderparlamenten in der Regel selbst überlassen. Übrigens: Zur Aufhebung von BRD und DDR habe ich bereits ausführlich Stellung genommen. Sie konnte durch niemanden erfolgen, schon gar nicht durch einen Außenminister, in dem entsprechenden Protokoll wurde lediglich vereinbart, dass das vereinte Deutschland bestimmte Grundgesetzbestimmungen ändern soll, aber erst in der Zukunft, bei der Wiedervereinigung.

    Im Übrigen bitte ich von faschistischen Einträgen abzusehen, weil ich mich sonst zur Moderation dieses beitrags entschließen müsste.

  5. Rainhard sagt:

    Anmerkung
    Sind meine Quellenangaben (wie: *IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten

    Staat Unterzeichnung Ratifizierung Inkrafttreten
    Deutschland 16/9/1963 1/6/1968 1/6/1968, oder z.b. »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff., oder die Rede von Prof. Carlo Schmidt -) nicht durch Sie zu wiederlegen?? Es müsste Ihnen doch durchaus möglich sein. Und seid wann sind solche Quellenangaben durch Bundesorgane wie Bundesanzeiger – Faschistische Einträge?? ich bitte Sie, wir wollen doch mal die Kirche im Dorfe lassen. Aber seien Sie gewiss, das ich Ihre Seite weiterempfehlen werde – wegen der Meinungsfreiheit.

    MfG: Rainhard (eine halbe Wahrheit ist auch eine ganze Lüge)

  6. Ich bestreite nicht die Quellen als solche, wobei ich zum Übereinkommen vom 27. und 28.09.1990 selbst ausführlich Stellung genommen habe. Zum einen ist das Berlinübereinkommen gemeint, das nur auf Berlin Anwendung findet, und zum Anderen das Übereinkommen über die Aufhebung alten Rechts z. B. des Überleitungsvertrages. Definitionen und einige Rechte sind in Kraft geblieben, die allerdings von da an dem deutschen Gesetzgeber und Recht unterlagen, wie eindeutig festgestellt wurde. Und dass die BRD kein Staatsgebiet mehr hat ist wirklich unsinn. In vielen Verfassungen steht explizit kein Staatsgebiet drin, schauen Sie mal auf http://www.verfassungen.de nach. Im 2+4-Vertrag wurde das Staatsgebiet der BRD ganz klar geregelt, im Einigungsvertrag übrigens auch, gemeint ist der Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31.08.1990. Die BRD umfasst demnach das Gebiet der alten BRD, der alten DDR und ganz Berlins, nichts mehr und nichts weniger, ich glaube Art. 7. 2+4-Vertrag. Nicht Ihre Quellen sind faschistisch, sondern der Revisionismus, der aus der Absicht spricht, die Sie damit verfolgen müssen.

    Ach übrigens: Karl Dönitz ist nach 1945 nie wieder im militärischen Dienst gewesen, das nur am Rande.

  7. Rainhard sagt:

    Hallo Herr Bertram

    Karl Dönitz ist im Range eines Vizeadmirals aus der Bundesmarine Ausgeschieden.
    Und Ausserdem ist entgegen Ihrer Meinung ein Grundgesetz keine Verfassung (Siehe Prof. Carlo Schmidt – Völkerrechtler und Staatsrechtler explizit in seiner Rede auf dem Parlarmentarischen Rat). Man kann auch meinen Text zur Recherche nutzen, da dieser Wortwörtlich die Rede von Prof. Schmidt, wieder gibt. Ausserdem liegen mir auch die Ton Aufzeichnung betreffender Rede vor. Dort unterscheidet „Er“zwischen Grundgesetz und Verfassung, und Referiert ausführlich die Unterschiede. In Punkto Berlin gehe ich mit Ihnen Konform, wobei die besagte Vereinbarung (27./28. Sept.) sich auch wiederum auf das bezieht was ich geschildert habe. Und im übrigen – was die von Ihnen angesprochene Formulierung „Grondwet“ in den Benelux – Ländern angeht, heisst dies Wort übersetzt: Grundwert, oder Lockerer aus dem „Slang“Übersetzt „Grundrecht“. Entgegen Ihrer Werten Auslegung und Schriftlicher Wiedergabe in Ihrem Text (wobei der Vertragstext von mir nicht gemeint ist), sehe ich und auch Juristen dies so, zumal zusagen ist, das in Gesetzestexten niemal etwas „Gemeint“ werden darf, sondern Gesetzes Texte oder Vertragstexte explizite Aussagen zu treffen haben. Ansonnsten könnte man ja als Gesetze die für jedermann gelten sollen nicht Gesetze schreiben, sondern „Meinungen“. Ausserdem – so interpretiere ich nachfolgende Ausführungen – ist wie folgt zu verstehen:
    Offenkundige Fakten zur BRD

    Hintergründe:
    1. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach der Rittersturzkonferenz und den Koblenzer Beschlüssen ein Provisorium auf Zeit. Das steht im November 2011 auf den Seiten des Bundestages!
    2. Verfassungsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid, Leiter des Parlamentarischen Rates zur Formulierung des Grundgesetzes: “Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten…” (Film auf Youtube)
    3. Das “Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland” wurde von den Alliierten genehmigt, es gibt dazu ein Genehmigungsschreiben. Darum heißt es auch nicht “Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland”.
    4. “Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.” Ministerium des Inneren Bayern, erster Absatz!
    5. Das Grundgesetz (Abkürzung “GG“)ist, entgegen der Aussage der BRD-Politiker und der Medien, keine Verfassung, steht so im Grundgesetz Artikel 146.(Zeitliche Begrenzung durch eben selbige Aussage des Art. 146) Angesichts von 58 Änderungsgesetzen seit 1949 und 138 Änderungen seit 1949 wäre dies, genauso wie die Begriffe “Besatzung” oder “Friedensregelung” längst entfallen.
    6. Das klingt absolut verrückt, ist aber wahr: Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD – in Verbindung mit Artikel 116 Grundgesetz – hieß bis 1999 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz und wurde umbenannt. Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD (die ja. s. oben, kein Staat sondern nur ein Provisorium auf Zeit ist) bezieht sich aufs Dritte Reich, Beweis:
    Zitat:

    Fußnote
    Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000
    Die Bedeutung der Begriffe “Reichs- und Staatsangehörigkeit” im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der “Reichsangehörigkeit” ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die “Reichsangehörigkeit” vermittelnde “Staatsangehörigkeit” in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden
    Zitat Ende…
    Ferner heißt die Internet-Adresse “rustag” und nicht “stag”, Ersteres bedeutet “Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetz“, und das Zweite wäre die korrekte Abkürzung für “Staatsangehörigkeitsgesetz“.
    7. Wir haben keine Staatsgerichte in der BRD, denn § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes/GVG, wurde durch das Vereinheitlichungsgesetz” am 20. September 1950 aufgehoben.
    In § 15 GVG stand vorher dieser Inhalt:
    Daß Â§ (Paragraph) 15 der Gerichtsverfassung gelöscht, und somit die Handlungsgrundlage der Gerichte entfernt wurde (nach Völkerrecht), sieht man hier z. B. unter Dejure.org.
    Ohne Staatsgerichte gibt es nur Privat- oder Ausnahmegerichte, Ausnahmegerichte sind auch nach Artikel 101 Grundgesetz verboten, wir werden unserem gesetzlichen (dem uns gesetzlich zustehenden) Richter entzogen!
    Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum wir einen Personalausweis und keinen Personen Ausweis haben?( In vielen anderen Ländern heist es: Identedy Card, oder Personenausweis. In keinem mir bekanntem Land gibt es einen Personalausweis – ausser in der damaligen DDR) Ausserdem müsste es unter „Staatszugehörigkeit“ nicht
    „Deutsch“ heissen, das ist die Nationalität. Sondern meinetwegen, „Bundesrepublik Deutschland“ oder Deutschland. In Polen heisst es: Republik Polen und nicht Polnisch, in den USA: United States of Amerika und nicht Amerikanisch, oder in Östereich, Republik Östereich und nicht Östereichisch. Und so weiter und sofort….
    Wenn die BRD kein Staat ist, und Gerichte Privatgerichte sind, dann sind wir Angestellte der BRD? Personal?und desswegen Personalausweis. Und im Römischen Recht (was sogar im OWIG der BRD definiert und Anwendung findet) finden wir zu Personal (siehe auch Wkipedia) unter „capitis diminuto“ oder auch „capitis diminuto maxima“ den Ursprungsgedanken der uns zu „personal“ – also – Gegenstände macht.
    “Mit Personal werden die in jeder Art von Organisationen in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringen” – so Wikipedia
    8. Auf der Seite des Bundestages steht beim Impressum eine Unternehmens-Steuer-Nr. (USt.-Id.-Nr, Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) also ob der Bundestag ein Unternehmen wäre. Ist er auch! Der Bundeskanzler der BRD leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer Geschäftsordnung (statt Regierungsordnung!) nach Artikel 65 Grundgesetz! Weil die BRD kein Staat ist, und die Grundlage der BRD, nach der Vereinigung der beiden Besatzungszonen , aufgelöst wurde – Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, obwohl die Entsendung der Bundes- und Landtagsabgeordneten nach Artikel 144 auf genau darauf verweist (Zufall?), und Artikel 146 sagt “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…”. Da das Deutsche Volk unfrei und (auch nach Karte) nicht wirklich vereint ist, und das Grundgesetz nach Artikel 146 erst danach gilt, ist somit doppelt bewiesen, daß die BRD keine Handlungsgrundlage mehr hat!
    9. Mit dem Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich der Justiz, Gesetz Nr. 1 und 2, auch 1. BMJBBG und 2. BMJBBG, wurde wieder offiziell Besatzungsrecht eingeführt, und im Bundesgesetzblatt, dem Gesetzesverkünder für Jedermann und -frau, einfach zu beziehen oder unter http://www.bundesgesetzblatt.de unter “Bürgerzugang” einzusehen, verkündigt. Es hob Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder auf, aktivierte sie also wieder (doppelte Verneinung), und sagte klar, daß der Überleitungsvertrag, insbesondere Artikel 2 Absatz 1, wieder offiziell gelte. Das Bundesinnenministerium der Justiz bestätigte das in einem Schreiben zum März 2011! Nun noch einige weitere Ausführungen dazu:
    Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe (a) des Anhangs.
    Zur Frage der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland besonders relevant sind der Artikel 2 Absatz 1 sowie der Artikel 7 Absatz 1 im Ersten Teil.
    Artikel 2 Absatz 1 lautet:
    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
    Die Fortgeltung dieses Artikel 2 Absatz 1 des Überleitungsvertrages wurde vom Bundesministerium der Justiz 2004 mit Schreiben vom 29. März 2004 unter dem Geschäftszeichen E 4-9161 II E2 335/2004 bestätigt. (Anlage)
    ________________________________________
    Artikel 7 Absatz 1 lautet:
    Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig oder rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
    Schlussfolgerung
    Alle Rechte und Pflichten aus Entscheidungen und Maßnahmen, die die Besatzungsmächte getroffen haben oder treffen werden, sind und bleiben ohne Einschränkungen in Kraft. Das Besatzungsrecht gilt fort und ist Bestandteil des deutschen Rechts.
    Eine uneingeschränkte Souveränität des Bundesrepublik Deutschland setzt eine Korrektur dieser Rechtslage voraus. Dies ist nur durch einen Friedensvertrag mit allen ehemaligen Kriegsparteien möglich. Und der sogenannte „Wiedervereinigungsvertrag“ oder auch 2+4 Vertrag ist entgegen Ihrer Werten Auslegung niemals und schon garnicht Juristisch ein Friedensvertrag. Hier nochmal die Abschrift von: Geschäftszeichen E 4-9161 II E2 335/2004
    ________________________________________
    Abschrift

    Bundesministerium der Justiz Berlin, den 29. März 2004
    Postanschrift:
    Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin
    Geschäftszeichen: E 4-9161 II E2 335/2004 Hausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
    (bei Antwort bitte angeben) Lieferanschrift: Kronenstraße 41, 10117 Berlin
    Telefon: 0 18 88 5 80-0
    (030) 20 25 – 70
    bei Durchwahl: 0 18 88 5 80 – 95 14
    (030)20 25-95 14
    Telefax: 0 18 88580-9525
    (030)20 25-95 25
    Schutzbund der Kreditnehmer
    Landesverband Hessen
    Postfach 1253
    35315 Homberg/Ohm
    Betr.: Überleitungsvertrag
    Bezug: Ihr Schreiben vom 20. März 2004
    Sehr geehrter Herr Weisheit,
    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. März 2004, mit dem Sie sich nach der Geltung von Artikel 2 des Überleitungsvertrages erkundigt haben.
    Ihre Annahme, wonach der Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S. 405) weiterhin in Kraft sei, ist zutreffend. In der Vereinbarung vom 27. / 28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Be¬satzung entstandenen Fragen (in der geänderten Fassung) (BGBl. 1990 II S. 1386) ist unter Ziffer 3 bestimmt, dass unter anderem Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages in Kraft bleibt.
    Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
    Im Auftrag
    (Dr. Hiestand)
    Abschrift Ende.

    Tja, mehr ist eigendlich nicht zu schreiben. Sie können mich gerne Punkt für Punkt und Quelle für Quelle wiederlegen. Für eine Explizite erklärung bin ich immer offen.
    Ausserdem: Die UNO hält bis heute an der Feindstaatenklausel (Charta Art. 53 und Art 107) fest. Feindstaat der UNO ist Deutschland. Die BRD ist Mitglied der UNO.
    Nun noch ein „Nachhaker“ zur definitiven Aussage in Gesetzestexten:
    In einem Bundeverwaltungsgerichtsurteil(BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) heißt es:
    Zitat Anfang:
    Jedermann muss, um sein eigenes verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz was hierüber zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
    Weiter heißt es:
    Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem Juristischem Inhalt lesen. Zitat Ende.

    Im Grundgesetz für die BRD heißt es unter anderem:Zitat Anfang.
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.Zitat Ende.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort, so meine Ausführungen hier nicht der „Moderation“ zum Opfer fallen.

    MfG: Rainhard

  8. Damit wir nicht aneinander vorbeireden: Grondwet heißt Grundgesetz, ich spreche niederländisch, die Niederlande sind meine zweite Heimat. Ein „Wet“ ist in den Niederlanden ein Gesetz, glauben Sie mir und versuchen Sie bitte nicht, eine andere Interpretation zu suchen, prüfen sie es auf http://www.uitmuntend.de nach. Trotzdem gebe ich ihnen natürlich recht, dass der parlamentarische Rat zunächst ein Provisorium schaffen wollte für einen Teilstaat, das ist ja völlig unstrittig. Mit dem 2+4-Vertrag wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung, ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Name nicht entscheidend ist, dass eine VErfassung auch Grundgesetz heißen kann. Keine Frage, dass Grundgesetz ursprünglich wegen des Provisoriumscharakters gewählt wurde. Aber der Name durfte durchaus beibehalten werden, als es in „anderen Teilen Deutschlands“ in kraft gesetzt wurde. Der Name ist für das Staatsrecht nicht entscheidend, man kann seine Verfassung auch „Gesetz zur Organisation staatlicher Aufgaben nennen“ wenn man will. Entscheidend sind die Regelungen, die drin stehen.

  9. Ach so: Noch mal zur Fortgeltung des Besatzungsrechts: Sicher, die Maßnahmen, die getroffen wurden, blieben in kraft, aber „nach Maßgabe deutschen Rechts“ und sie „unterliegen künftig den“ deutschen gesetzgeberischen Maßnahmen. Deutschland kann sie also jederzeit selbstständig ändern. Damit ist Deutschland nicht mehr an die alten Vorschriften gebunden, sie sind der Änderung durch den deutschen Gesetzgeber nicht mehr entzogen. Abe natürlich wollten auch die Alliierten für ihre dienstlichen Handlungen während der Besatzungszeit. Deshalb hat man sich in einem *Überreinkommen*, also mit deutscher Zustimmung, darauf verständigt, Bestimmungen in kraft zu lassen, die Maßnahmen vor dem Inkrafttritt des 2+4-Vertrages betreffen. Der ist übrigens nicht der Wiedervereinigungsvertrag, sondern der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland als ganzes“, während der „Einigungsvertrag“ der „Vertrag über die Herstellung der staatlichen Einheit“ zwischen der BRD und der DDR geschlossen wurde.

    Übrigens: Ich habe Ihnen eine Mail geschickt und eine Abwesenheitsnotiz erhalten.

    Liebe Leserinnen und Leser: Sie sehen, wie wichtig es manchen Menschen ist, dass wir entweder immer noch unter Besatzungsrecht stehen, oder dass wir letztlich immer noch in Hitlers großdeutschem Reich leben. Warum wohl?

  10. Rainhard sagt:

    Ja Ja, lieber Jens Bertram. So ist es mit dem Dogmatismus. Es kann nicht sein was nicht sein darf. Und das ist das Lebenselexir der herkömmlichen Mainstream Medien.
    Wie kann es sein das andere Menschen anders denken wie die Herkömmlich Suggerierte Meinung sein soll? Dann ist es doch besser Freidenker oder anders denkende in die „Rechte“ Ecke zu schubsen und behaupten man wolle Hitlers Reich zurück. Au Mann o Mann (Schüttle den Kopf). Sicher gibt es viele die das möchten, das verneine ich nicht. Aber diese Leute Argumentieren definitiv anders, und das wissen Sie! Sie können die Fakten drehen und Wenden wie Sie wollen. Fakten bleiben Fakten, das Grundgesetz haben die Alliierten genehmigt (es gibt dazu das dementsprechende Genehmigungsschreiben)
    und eine Verfassung – entgegen Ihrer Werten Auffassung – haben wir bis heute genausowenig wie einen Friedensvertrag! Siehe die dementsprechende UN Charta: Art. 53 und 107 (Feindstaatenklausel). Und aus eben diesen Gründen haben wir keinen Friedensvertrag, und können demnach lt. Art 146 des Grundgesetzes für die BRD keine Verfassung haben. Das ist nunmal so. Ich habs doch nicht erfunden. Im übrigen – wenn Intresse besteht, es gibt in der Zeitschrift „Spiegel“ aus dem Jahre 1961 einen Interessanten Live Bericht über die damaligen Geschehnisse im Zusammenhang Alliierte, Bundeskanzler Adenauer, Willy Brand und dem Parlarmentarischen Rat. Einfach bei Google eingeben und Lesen. Sehr Aufschlussreich und Interessant und äusserst Passend zu „unserem“ Thema. Und ich glaube das diese damaligen Personen auch nicht das Hitlerreich zurückwollten. Und die haben auch „anders“ Gedacht, und sogar gehandelt!!! man Staune.

    Gruß: Rainhard

  11. Noch einmal: Ich bestreite doch weder die Vorläufigkeit des Grundgesetzes in seiner Ursprungsform, noch die Feindstaatenklausel der UN-Charter, ich weiß, dass sie auf Deutschland angewandt wurde. Aber mit dem 2+4-Vertrag wurden *alle* noch offenen Fragen in Bezug auf Deutschland beantwortet, auch wenn man diesen Vertrag nicht explizit Friedensvertrag nannte, aber er beendet die alliierte Besatzung, und schon durch den Deutschlandvertrag hatte die BRD den Großteil ihrer Souveränität erlangt. Man hat 1990 eine dieser Zeit angepasste Regelung vollzogen, eben einen gemeinschaftlichen Vertrag beider existierender deutscher Staaten mit den vier Siegermächten. Der Artikel 146 hatte übrigens mit dem Friedensvertrag nichts zu tun. Dort hieß und heißt es, dass das deutsche Volk in „freier Selbstbestimmung“ sich eine VErfassung geben soll. Damit ist aber die demokratische Abstimmung gemeint. Wir haben uns keine neue Verfassung gegeben, der Artikel 146 war ja nicht der Ewigkeitsklausel unterworfen, das heißt, man durfte anders verfahren, man durfte nach Artikel 23 verfahren, was eine Alternative zu 146 war. Entweder neue Verfassung bei Vereinigung, oder nach Artikel 23 Abs.2 das Grundgesetz in den Beitrittsgebieten in kraft setzen. Dafür hat man sich entschieden.

  12. Rainhard sagt:

    Hier mal ein Auszug aus dem Text von 1961
    ………………Und am 22. April 1949 ließen die westlichen Außenminister den Parlamentarischen Rat wissen, sie könnten „gegenwärtig nicht zustimmen, daß Berlin als ein Land in die ursprüngliche Organisation der deutschen Bundesrepublik einbezogen wird“.
    Die Bonner Verfassungsväter ersannen einen Ausweg aus der Bredouille. Bei der Aufzählung der deutschen Länder, in denen das Grundgesetz „zunächst gilt“ (Artikel 23 des Grundgesetzes), ließen sie „Groß-Berlin“ stehen, fügten in Artikel 144 aber ein:
    „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht… Vertreter in den Bundestag und… in den Bundesrat zu entsenden.“
    In dieser Form nahm der Parlamentarische Rat das Grundgesetz am 8. Mai 1949 an, zusammen mit den Berliner Vertretern.
    Am 12. Mai ließen die alliierten Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben wissen, wie sie den Text verstanden hatten: „Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2)… dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaft benennen darf.“
    Nachdem die Pariser Ost-West-Außenministerkonferenz vom Mai/Juni 1949 zwar das Ende der Berlin-Blockade bestätigt, im übrigen sich aber außerstande gezeigt hatte, die deutsche Einheit wiederherzustellen, nahmen die
    Westberliner Stadtverordneten einen neuen Anlauf:
    Sie forderten per Beschluß „die Aufhebung der Suspendierung des Artikels 23 und die Einbeziehung Berlins als zwölftes Land in die Bundesrepublik“, weil „der Ausgang der Pariser Konferenz eine neue Lage geschaffen“ habe. Gleichzeitig beauftragten sie den Magistrat, auch in Westberlin allgemeine Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag vorzubereiten.
    Aber die Berliner Alliierte Kommandantur – an deren Arbeit die Sowjets seit dem 1. Juli 1948 nicht mehr teilnehmen – machte solche Anschlußpläne zunichte: „Die Militärgouverneure sind der Ansicht, daß infolge der Pariser Konferenz keine Änderung in den Beziehungen von Berlin zur Bundesrepublik eingetreten ist… (Darum) ordnet die alliierte Kommandantur an, daß keine allgemeinen Wahlen stattzufinden haben, um diese Vertreter (für den Bundestag) zu wählen, vielmehr sind sie von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.“….. Zitat Ende

    Rainhard

  13. Ja, gegen diesen Text ist doch überhaupt nichts einzuwenden. Kann es sein, dass wir in irgendeinem Punkt aneinander vorbei reden? Der Beschreibung dieses Textes würde ich zustimmen.

  14. Rainhard sagt:

    Ja das ist durchaus möglich.
    Wenn man jemanden gegenüber steht ist es einfacher sich zu Vermitteln.
    Aber es ist nicht so tragisch wenn dies oder jenes nicht so „rüberkommt“.
    Es ist auf alle Fälle eine Interessante Diskussion gewesen, wofür ich mich ausdrücklich bedanke.

    Rainhard

  15. NAJA sagt:

    Viele Interpretationen zu einem Dauerthema.
    Aber mal was zum Faktischen. Auch im Völkerrecht gibt es Formalien. Dazu gehört, das Völkerrechtssubjekte wie die DDR oder die Sowjetunion oder Jugoslawien nicht gleitend zerbröseln, sondern nachvollziehbar aufgelöst werden.
    Wann ist also das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt aufgelöst worden, welches Datum gibt es, welcher Akt?

    Die Frage impliziert nicht, das ich es noch haben möchte. Nur, um möglichen Einordnungen vorzubeugen.

  16. Kristin Globzsch sagt:

    Wann kapiert eigentlich der letzte Depp, dass die Begriffe „Rechtsnachfolger“ und „(teil-)identisch DENKNOTWENDIG gegenseitig ausschließen?? Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich zu keiner Zeit als Rechtsnachfolger – so, und bitte diesen Satz nun dreimal wiederholen… nun bitte nochmals weitere drei Male wiederholen!!

    Die Bundesrepublik Deutschland ist subjektsidentisch mit dem Deutschen Reich. Diese Auffassung wurde bis 1990 vorherrschend im juristischen Schrifttum vertreten und hat sich seitdem vollends im völkerrechtlichen Schrifttum, in der Staatenpraxis und ständiger Rechtsprechung durchgesetzt. Punkt. Damit ist alles gesagt.

  17. Carsten Blau sagt:

    Frau Globzsch, wie kann es eine Rechtsnachfolge geben? Das Deutsche Reich wurde von
    A.H. über die Notstandsgesetze außer Kraft gesetzt!?Es zählt auch zu dem erlass die Gesetzgebung von 36. „Grundstudium“ !?
    Und wie Sie richtig anführen „durchgesetzt“ rechtlich aber nicht haltbar, es beschreibt nur einen zustand!
    Bundesanzeiger Feb.2007 war auch zu lesen, dass die Alliierten ihr Recht bis 2050 bekräftigen.
    Oben ist ein sehr gutes Pro und Kontra zu sehen und lässt wieder auf eine gute und freundschaftliche Streitkultur hoffen!

    Ich Danke

  18. Mr. Kann Lesen sagt:

    Und wieder einmal ein fast nutzloser blog, aus dem nichts Brauchbares enthalten ist. Deswegen meine Meinungen:
     
    1. D ist das Deutsche Reich, und zwar Staats- sowie Völkerrechtlich mit den Staatsgrenzen zum 31.12.1937. Laut Lexikon Brockhaus Ausg. 1978 steht (neben der Begriffsbestimmung „Deutschland“) dort, dass damals in den Ostgebieten ca. 24% von diesem Staates bei 69 Mio. (Zählung 1939) dort lebten, wovon nach Verträgen mit Polen 125000 nach BR übersiedeln durften. Die Staatsangehörigkeit hatte die Restbevölkerung nicht verloren. Es leben folglich viele Deutsche in den Ostgebieten, für die also seit 1990 dass GG nicht mehr gelten soll??? Und was sagen unsere lieben steuerzahlenden Neubürger aus dem Ausland????
    2. Die Frage, ob die BRohneD nach der Scheinwiedermärchen 1990 (teil)identisch sein will, muss mit „NEIN“ beantwortet werden, sollte man denn die einschlägigen und aktuellen Kommentierungen zu §18 ZPO lesen (Vertretung und Aktiv/Passivlegitimation des Reiches (bis zum Tax XYZ?)). Bei Identität würde es keine Vertretungserfordernis geben, oder?
    3. Die Frage, ob die BRohneD überhaupt ein gültiges Neuprovisorium „GG“ hat, muss unter Berücksichtigung der GG Kommentierungen klar mit „NEIN“ beantwortet werden, weil es eben NICHT gem. GESETZ (Art. 20 III beachten!) DORT wieder in KRAFT gesetzt wurde. Es hätte DORT (und in keinem Kasperlevertrag) zwingend wieder IN KRAFT treten müssen. Dies ist nicht geschehen. Und zu keinem Zeitpunkt war ein BR-Organ berechtigt, diesen Artikel aufzuheben (Art. 79 beachten). Basta.
    4. Die Frage, ob denn die BRohneD überhaupt lt. Kommentierungen zu § 18 ZPO vertretungsbefugt sein kann, so auch hier: NEIN, siehe BVerfGE, kein Rechtsnachfolger —> In keinster Weise kann eine diesbezügliche „Behörde“ legal eine Aktivlegitimation nachweisen (zu keinem Zeitpunkt ein (Allein)vertretungsanspruch), keine zulässige Streitgenossenschaftbildung.
    5. Die Frage mit der Staatsangehörigkeit dürfte wohl nach den Dokumenten von Prof. D.r H.h.Klein und  dem europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit und der Tatsache, dass die IllegalHitler-VO vom 5.2.1934 gem. §123 I GG (falls noch gültig) nichtig ist und die Staatsangehörigkeit allenfalls nur ein Substantiv sein kann, feststehen, dass der Name eines Staates zu nennen ist. Dieser kann nur ein ehemaliger Bundesstaatsname oder das Deutschen Reich sein. Fakt ist, dass dem Deutschen die Staatsangehörigkeit (nicht seine Nationalität) rechtswidrig entzogen wird, und die Gründe hierzu verschwiegen werden.
    6. Das ganze Theater rund um die Annahme des Status der BRohneD ist jedoch im Ergebnis gar nicht weit genug durchdacht, wenn man durch den unsäglichen Schmarren durch Justizstuss bei systematischer Rechtsverweigerung, absurdesten Rabulistikgedöns und schwersten Rechtsbrüchen unzweifelhaft nachweisen kann, dass sie selbst die staatstragenden Werte (für die es sich zu Leben lohnen würde) zum scheingültigden GG durch Gewalt (§81 STGB) derart vernichtet haben, dass es, was das Rechts- und Sozialstaatsprinzip und die Grundrechte anbetrifft, von dort aus scheinbar allenfalls nur noch als reine Makulatur bewertet wird. Und diese Tatsachen können die bestbezahlten Anwälte als BR-Rechtsstaatsträumer -freilich auch allen voran die Forenbetreiber, die gegen die Staatsangehörigkeitsnichtleugner diffamierend und fast schon volksverhetzende Kampagnen betreiben- nicht mehr leugnen.
    Denn wie man sich gegen dieses unsägliche Treiben (keine Rechtssprechungsverfügbarkeit, keine GVP, keine Amtshaftung) und den nachweisbar menschenrechtsverachtenden Justizterror zur Wehr setzen sollte, liegt doch auf der Hand:
    Der Nichtdummbürger bedient sich am besten mit deren Hausmitteln und besteht vor jedem Akt oder Eingriff in ein Grundrechte des Nichtdummbürgers auf die gewissen Daten (Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Sache zutreffenden Vertretungsbehörde nebst allen Angaben ist glaubhaft zu machen!), die zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche aus § 839 BGB laut deren Klabautersprechung zwingend zu bezeichnen sind. Der Mittellose wird diese Angaben bestimmt nicht aus dem Hut zaubern können, so dass die in Bezug zu nehmende Auskunftserteilungsforderung gegenüber dem Amtsträger als zwingend erforderlich erscheint. Der Leser möge sich bitte davon überzeugen, dass keine „Behörde“ diese Auskünfte erteilt, so dass jeder Akt als völkerrechtlich restitutionspflichtiger Eingriff (meine Preisliste ist gesalzen) durch umstandssittenwidriges Geschäftsgebaren als ein der Verjährung nicht unterliegende Entschädigungsanspruch in Rechnung zu stellen ist.
    Kurz gesagt: Einem grundgesetzverachtenen Tamtam ist wegen unbestreitbarer Einlassungsunzumutbarkeit stets das Rote Stoppschild zu zeigen!!!
    Freilich müsste die BRohneD im Restitutionsforderungsfall über den EUGH verklagt werden, denn bei den BR-Ländern oder den Landesgerichten macht´s -ersichtlich wg. deren Auskunftsverweigerung (hier dreht sich der Anspruch im Kreise)- bereits keinen Sinn.
    Nachweise:

    https://smartdrive.web.de/guest?path=AGS%20von%20wegwerfmailing&token=08236F5112F9D68A&mandant=03&product=td&locale=de&viewType=0

    Mich würde es nicht wundern, wenn es bald eine Bundesfluchtsteuer gibt!!! Also, aufgepasst! Am besten auswandern, und Fluchtentschädigungsklage erheben!

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