Meldegesetz macht den Verkauf Ihrer Adressdaten zum Kinderspiel

Es ist eine alte Weisheit, dass während Fußballwelt- oder -Europameisterschaften immer heftige Gesetze verabschiedet werden, weil die Bürger dann weniger aufpassen. Vor 6 Jahren zum Beispiel wurde die Mehrwertsteuererhöhung durchgewunken. Diesmal dachte ich, wir seien von solchen hinterhältigen Politattacken verschont geblieben, bis vor einigen Tagen die Debatte über das neue Meldegesetz begann.

Ärgern Sie sich nicht auch manchmal über unautorisierte Werbezuschriften? Haben Sie auch ein Schildchen am Briefkasten mit der Aufschrift: „Bitte keine Werbung“? Woher, so mögen Sie sich manchmal fragen, haben die Werbeunternehmen meine Adresse? Bislang waren Sie leider meistens selbst schuld, weil Sie mit Ihren Daten leichtfertig umgegangen sind, oder weil Sie die datenschutzrechtlichen Möglichkeiten nicht nutzten, die Ihnen zur Verfügung standen. Das ändert sich aber jetzt. Das neue Meldegesetz des Bundes, mit dem der Bund das bislang von den Ländern geführte Meldewesen übernimmt, erschließt den Kommunen, also öffentlichen Dienstleistern, eine neue Geldquelle. Gegen eine geringe Gebühr dürfen sie nämlich nun Ihre Adressdaten, das heißt Vorname, Name, akademische Grade, letzte Anschrift und ob Sie noch leben oder nicht, an die Werbewirtschaft, Inkassounternehmen, Auskunfteien und sogenannte Adresshändler weitergeben. Adresshändler sind Unternehmen, die ihrerseits persönliche Daten an Wirtschaftsunternehmen verkaufen.

Haben Sie verstanden, was ich sagte? Der Staat, also die Behörde, bei der Sie sich melden müssen, Ihr persönliches Einwohnermeldeamt also, kann sich nun das Taschengeld aufbessern, indem es Ihre Daten an die Werbeindustrie verkauft. In dem Moment, in dem das Gesetz in Kraft tritt, sind Sie überhaupt nicht mehr sicher vor den Nachstellungen der Wirtschaft. Der Gesetzentwurf sieht zwar vor, dass Sie beim Einwohnermeldeamt der Herausgabe Ihrer Daten im Vorhinein widersprechen können, das gilt aber nicht, und jetzt kommt der Hammer, wenn ein Werbeunternehmen oder ein Adresshändler bereits Daten über Sie besitzt. Dann darf und soll das Amt diese Daten entweder bestätigen oder korrigieren. Damit kann der Adresshändler das Hindernis Ihres möglichen Widerspruchs einfach umgehen. Er setzt Ihren Namen auf eine Liste, trägt irgendeine Adresse in der entsprechenden Stadt ein, geht zum Amt, zeigt die falschen Daten vor und lässt sie sich korrigieren. Schon hat er eine hervorragend aktuelle Adressdatei. Und bei der nächsten Anfrage gibt es ohnehin kein Problem mehr: Entweder die Adresse stimmt noch, oder sie hat sich geändert, dann wird das Amt diese Angaben erneut ohne Ihre Einwilligung korrigieren.

Ich weiß und sage es auch schon lange, dass die Politik nur noch der Erfüllungsgehilfe der Werbewirtschaft und der Finanzlobby ist. Ich sage es so oft, dass ich es selbst schon nicht mehr hören kann. Aber ich hatte wirklich nicht mit so einem dreisten und offensichtlichen Ausverkauf persönlicher Daten durch den Staat an die Wirtschaft gerechnet. Die staatlichen Gesetze werden, so habe ich es mal gelernt, zum Schutz des Bürgers, zum Schutz seiner Freiheits- und Privatrechte erlassen. Binnen 57 Sekunden hat der Bundestag am 28. Juni 2012, mitten im Fußballspiel Deutschland gegen Italien, bei nur 26 anwesenden Abgeordneten das neue Meldegesetz in zweiter und dritter Lesung angenommen und damit das Recht an der eigenen Information praktisch abgeschafft. . Der Innenausschuss hatte wenige Stunden zuvor noch schnell die Verschärfung, dass der Einspruch von Bürgern bei Nachfragen und Korrekturen unwirksam ist, in die Beschlussvorlage aufgenommen. Reden und eine Aussprache gab es nicht an diesem Abend, sie wurden nur zu Protokoll genommen. Die zweite und dritte Lesung waren nicht getrennt, zwischen ihnen gab es keine weitere Beratung mehr.

Inzwischen gibt es massiven Protest seitens der Opposition und einiger Verbraucherschützer. Es könnte sein, dass der vom Innenausschuss verschärfte Passus wieder aus dem Gesetz gestrichen wird, bevor es in Kraft tritt. Der eigentliche Skandal aber bleibt bestehen. Der Staat wird zum Dienstleister für Wirtschaftsunternehmen.

Ich bin es leid, Woche für Woche wieder solche Fälle zu lesen und in Kommentaren verarbeiten zu müssen. Manchmal denke ich, ich sollte mich anderen Themen zuwenden. Vielleicht mal über andere gesellschaftlich relevante Fragen sprechen? Wie wäre es mit dem Thema „Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau“? Das wäre doch mal was für nächste Woche, dazu habe ich einige Artikel auf dem Tisch. Und dann denke ich wieder, dass es genau das ist, was sie wollen. Irgendwann nervt es uns, und dann hören wir auf, uns mit diesen Fragen zu befassen. Und wenn keiner Zuschaut, weil Fußball wichtiger ist, dann kann man eben auch mal solche Gesetze beschließen. Und dann mache ich doch weiter und schreibe auch nächste Woche wieder einen solchen Kommentar, wenn es nötig ist.

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
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Eine Antwort zu Meldegesetz macht den Verkauf Ihrer Adressdaten zum Kinderspiel

  1. Paula Grimm sagt:

    Guten Tag Jens,

    dass auch dieser Artikel sehr gut und ordentlich verfasst ist, müsste ich nicht mehr erwähnen und schreibe es trotzdem. Es ist wieder eine gute Arbeit. Mir sind in der heftigen Auseinandersetzung, die in den letzten Tagen in den Medien geführt wurde, aufgefallen, dass zwei Fragen überhaupt nicht berührt wurden. Was passiert eigentlich mit dem „Taschengeld“, das sich Bezirksämter verdienen, gibt’s einen festgelegten Verwendungszweck oder den berühmt berüchtigten Ermessensspielraum? Erlaubt die Gesetzesänderung die Weitergabe der Daten oder sind die Meldeämter sogar verpflichtet? Ich verstehe die Sprache der Juristen nicht so genau.
    Alles erdenklich Gute und auf viele andere interessante Themen!

    Liebe Grüße

    Paula

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