Die Affäre Puigdemont: Deutschland sitzt in der Klemme

Jetzt sitzt Deutschland scheinbar ganz schön in der Klemme. Was soll mit dem ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont geschehen, den die Autobahnpolizei am sonntag kurz hinter der dänischen Grenze festgenommen hat? Hätte man ihn nicht einfach nach Belgien fahren lassen können? Muss Deutschland sich in einen dermaßen hochbrisanten politischen Konflikt einmischen? Und hat Deutschland jetzt erstmals seit 1945 wieder einen politischen Gefangenen?

Die Assoziation ist unvermeidlich: Im August 1940 nahm die deutsche Besatzungsmacht in Frankreich den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Luis Companys fest und überstellte ihn dem franquistischen Regime in Spanien. Am 15. Oktober 1940 wurde der linksliberale Demokrat und Kämpfer für ein autonomes Katalonien hingerichtet. 2018 ist es wieder die deutsche Polizei, die den katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont inhaftiert und ihn vermutlich an die spanische Regierung ausliefern wird. Zwar droht Puigdemont keine Todesstrafe, doch er muss wegen Rebellion mit einer Haftstrafe von 30 Jahren rechnen. Er hatte mit einem Referendum versucht, die Unabhängigkeit Kataloniens zu erreichen. Natürlich wird Deutschland jetzt als faschistisch angehauchter Staat beschimpft, denn es ist einfacher, zu mäckern, als sich mit einer komplizierten juristischen Problematik auseinanderzusetzen.

Der Katalonien-Konflikt ist vielschichtig und politisch höchst brisant, darum fordern viele, die deutsche Justiz solle sich dort nicht einmischen. Doch sie hat keine Wahl. Spanien hat einen europäischen Haftbefehl ausgestellt, und dem müssen alle EU-Länder grundsätzlich folgen. Die Mitgliedsländer der Union gehen davon aus, dass alle sich an demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze halten und erkennen die Strafverfolgungsmaßnahmen gegenseitig an. Daher war die Festnahme von Carles Puigdemont von Anfang an keine politische tat, und die Bundesregierung hätte sie auch nicht verhindern dürfen, es wäre eine sehr weitgehende politische Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Justiz gewesen. Insofern ist die Verhaftung Puigdemonts an sich kein Skandal. Die Frage ist, wie die Justiz nun mit ihm verfährt.

Natürlich haben deutsche Gerichte kein materielles Prüfungsrecht, das heißt, dass es ihnen nicht zusteht, über die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe gegen Puigdemont zu entscheiden. Hier ist ganz allein die spanische Justiz zuständig. Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen verpflichtet die zuständigen Oberlandesgerichte jedoch, zu prüfen, ob eine auslieferung überhaupt zulässig ist. Das ist –
vereinfacht gesagt – dann der Fall, wenn Carles Puigdemont in Spanien wegen einer Straftat angeklagt wird, die so oder ähnlich auch nach deutschem Recht strafbar wäre. Die Hauptanklage lautet auf Rebellion. Einen ähnlichen Straftatbestand gibt es in Deutschland nicht. Doch das Strafgesetzbuch kennt den Hochverrat. In beiden Fällen ist eine mögliche Tatvariante die Abtrennung eines Teils des Staatsgebietes. So könnte man die katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen betrachten. Allerdings setzen sowohl die Rebellion, als auch der deutsche Hochverrat ein gewalttätiges Vorgehen voraus. Nun kann man der Meinung sein, dass die Abhaltung eines Referendums und die Durchführung von Demonstrationen keine Gewalt ist. Doch für das Auslieferungsverfahren spielt das keine Rolle, denn die deutsche Justiz prüft den Inhalt der Vorwürfe gegen Puigdemont nicht. Das muss man sich immer wieder vor Augen führen, wenn man diesen Fall verstehen will. Hier wird nur geprüft, ob den Verfolgten ein Verfahren wegen einer Straftat erwartet, die es so oder ähnlich auch in Deutschland gibt, die also im Großen und Ganzen rechtsstaatlich abgeurteilt wird.

Auf die Rebellion in Spanien stehen bis zu 30 Jahre Gefängnis, in Deutschland beträgt die Höchststrafe im Normalfall nur 10 Jahre. Das Oberlandesgericht in Schleswig könnte also der Meinung sein, dass die Strafe, der sich Carles Puigdemont ausgesetzt sehen könnte, unverhältnismäßig hoch ist, und es könnte die auslieferung verweigern.

Die meisten Strafrechtsexperten glauben allerdings nicht, dass die deutsche Justiz die Auslieferung unterbinden wird. Eher wird vermutet, dass man Carles Puigdemont zwar nicht wegen Rebellion, aber doch wegen Veruntreuung ausliefern wird. Denn das ist der zweite Punkt der anklage, die dem europäischen Haftbefehl zugrundeliegt. Der ehemalige katalanische Regionalpräsident soll Staatsgelder veruntreut haben. Ein solches Vergehen gibt es in Deutschland durchaus, und damit bietet sich scheinbar ein interessanter Ausweg aus dem deutschen Dilemma. Die Bundesrepublik könnte die Auslieferung Puigdemonts an Spanien wegen dieses vergleichsweise harmlosen Deliktes bewilligen. Das bedeutet normalerweise, dass er dann auch von spanien nur wegen dieses Deliktes angeklagt und verfolgt werden darf. Er würde mit einer vergleichsweise milden Strafe rechnen können und nicht wegen Rebellion angeklagt werden. Es klingt nach einer ausgezeichneten Lösung, doch die Sache hat einen Haken: Nach deutschem Recht gilt diese Einschränkung der Strafverfolgung nicht innerhalb der EU, wenn der Übeltäter mit europäischem Haftbefehl gesucht wird. Mit anderen Worten: Spanien ist nicht verpflichtet, Puigdemont nur wegen der Finanzstraftaten zu verfolgen, auch wenn die Auslieferung nur deswegen bewilligt wird. Deutschland aber darf die Auslieferung nicht verhindern, wenn es einen Straftatbestand gibt, der in beiden Ländern ähnlich gilt.

Der letzte Ausweg ist die Einschaltung der Bundesregierung. Eigentlich sollte sie sich nicht in die Angelegenheiten der Justiz mischen, es wirft ein schlechtes Licht auf den Rechtsstaat. Sie könnte der spanischen Justiz anbieten, Carles Puigdemont wegen Veruntreuung auszuliefern, wenn Spanien zusichert, ihn auch nur deswegen zu verfolgen. Vermutlich wird sich die spanische Regierung damit sehr schwer tun. Gerade gegen die katalanischen Separatisten wird dort mit äußerster Härte vorgegangen. Und weil die Justiz kaum die Möglichkeit hat, die Auslieferung zu stoppen, da sie sich nun einmal an geltendes Recht halten muss, könnte höchstens die Bundesregierung ein besonderes Interesse Deutschlands geltend machen und per Ministerentscheidung die Auslieferung verhindern. Das wäre ein so schwerer, wenn auch legaler eingriff, dass es nicht nur das Vertrauen in das Verfahren, sondern auch die Beziehungen zu Spanien schwächt. Gerade die internationalen Beziehungen aber sollen durch so eine außerordentliche Ministerentscheidung gestärkt werden.

Es ist nicht zu übersehen: Deutschland steckt aufgrund seiner Treue zu den Buchstaben des Gesetzes in einer gewaltigen Zwickmühle. Lässt die Bundesregierung dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren seinen Lauf, wird man sie vermutlich demnächst als Regierung mit Nazi-Methoden beschimpfen, das ist so üblich geworden in diesen politisch aufgeladenen Zeiten. Mischt sie sich ein, wird sie die spanische Regierung ziemlich verstimmen. Trotzdem wäre die Verfolgung von Carles Puigdemont wegen eines weniger schweren Verbrechens als der Rebellion meiner Ansicht nach wünschenswert und könnte dazu beitragen, den Konflikt zu entschärfen. Doch dazu bräuchte es eines Willens zur Deeskalation auch in spanien, und diesen Willen kann ich derzeit nicht erkennen.

Zum Lesen: Eine umfassende Darstellung der juristischen Erwägungen zum Fall Puigdemont.

Über Jens Bertrams

Jahrgang 1969, Journalist bei www.ohrfunk.de, Fan der Niederlande und der SF-Serie Perry Rhodan.
Dieser Beitrag wurde unter Politik abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar